(2)Absatz 2,Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester, den Semesterferien, dem Sommersemester und den Hauptferien. Das Wintersemester beginnt mit dem Studienjahr und endet mit dem Beginn der Semesterferien. Die Semesterferien dauern eine Woche und beginnen in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien am ersten Montag im Februar, in den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg am zweiten Montag im Februar, sofern der Landesschulrat bzw. der Landeshauptmann nicht gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 des Schulzeitgesetzes 1985 den Ferienanfang um eine Woche verlegt hat. Das Sommersemester beginnt am ersten Montag nach den Semesterferien und endet in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien an dem Samstag, der frühestens am 28. Juni und spätestens am 4. Juli liegt, in den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg an dem Samstag, der frühestens am 5. Juli und spätestens am 11. Juli liegt. Für Studierende des Lehramtes für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht, deren Ausbildung sechs Semester umfaßt und die sich im zweiten Semester ihrer Ausbildung befinden, endet das Sommersemester zum Zweck der Ableistung des lehrplanmäßig vorgesehenen Ferialpraktikums um einen Monat früher. Die Hauptferien dauern vom Ende des Sommersemesters bis zum Beginn des nächsten Studienjahres.Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester, den Semesterferien, dem Sommersemester und den Hauptferien. Das Wintersemester beginnt mit dem Studienjahr und endet mit dem Beginn der Semesterferien. Die Semesterferien dauern eine Woche und beginnen in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien am ersten Montag im Februar, in den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg am zweiten Montag im Februar, sofern der Landesschulrat bzw. der Landeshauptmann nicht gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, des Schulzeitgesetzes 1985 den Ferienanfang um eine Woche verlegt hat. Das Sommersemester beginnt am ersten Montag nach den Semesterferien und endet in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien an dem Samstag, der frühestens am 28. Juni und spätestens am 4. Juli liegt, in den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg an dem Samstag, der frühestens am 5. Juli und spätestens am 11. Juli liegt. Für Studierende des Lehramtes für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht, deren Ausbildung sechs Semester umfaßt und die sich im zweiten Semester ihrer Ausbildung befinden, endet das Sommersemester zum Zweck der Ableistung des lehrplanmäßig vorgesehenen Ferialpraktikums um einen Monat früher. Die Hauptferien dauern vom Ende des Sommersemesters bis zum Beginn des nächsten Studienjahres.