Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Europäische Weltraumorganisation – Anlage IIEuropäische Weltraumorganisation – Anlage römisch zwei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 95/1987Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
(1)Absatz eins,Die genehmigten Ausgaben für die Tätigkeiten nach Artikel V des Übereinkommens werden durch nach Artikel XIII des Übereinkommens festgesetzte Beiträge gedeckt.Die genehmigten Ausgaben für die Tätigkeiten nach Artikel römisch fünf des Übereinkommens werden durch nach Artikel römisch dreizehn des Übereinkommens festgesetzte Beiträge gedeckt.
(2)Absatz 2,Tritt ein Staat dem Übereinkommen nach dessen Artikel XXII bei, so werden die Beiträge der anderen Mitgliedstaaten neu festgesetzt. Ein neuer Beitragsschlüssel, der an einem vom Rat zu beschließenden Tag in Kraft tritt, wird auf der Grundlage der Statistiken über das Volkseinkommen für die Jahre, die dem derzeitigen Beitragsschlüssel zugrunde liegen, festgelegt. Gegebenenfalls werden Rückzahlungen vorgenommen, damit die von allen Mitgliedstaaten für das laufende Jahr gezahlten Beiträge dem Beschluß des Rates entsprechen.Tritt ein Staat dem Übereinkommen nach dessen Artikel römisch 22 bei, so werden die Beiträge der anderen Mitgliedstaaten neu festgesetzt. Ein neuer Beitragsschlüssel, der an einem vom Rat zu beschließenden Tag in Kraft tritt, wird auf der Grundlage der Statistiken über das Volkseinkommen für die Jahre, die dem derzeitigen Beitragsschlüssel zugrunde liegen, festgelegt. Gegebenenfalls werden Rückzahlungen vorgenommen, damit die von allen Mitgliedstaaten für das laufende Jahr gezahlten Beiträge dem Beschluß des Rates entsprechen.
(3)Absatz 3,a) Die Einzelheiten der Beitragsentrichtung zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs der Organisation werden in der Finanzordnung festgelegt.
b) Der Generaldirektor teilt den Mitgliedstaaten die Höhe ihrer Beiträge und die Zahlungstermine mit.
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017
Dokumentnummer
NOR12122083
Alte Dokumentnummer
N7198713500H