Rechtstracker.at

Anl. 1/2

Fassungen
01.09.1988 bis 31.08.1995 — BGBl. Nr. 491/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/201.09.200631.08.2008 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 331/2004
Anl. 1/201.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/201.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 350/2002
Anl. 1/201.09.199631.08.2002 § → § BGBl. Nr. 499/1996
Anl. 1/201.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 496/1995
Anl. 1/201.09.198831.08.1995 BGBl. Nr. 491/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1988,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1988BGBl. Nr. 491/1988

Außerkrafttretensdatum

31.08.1995danach: BGBl. Nr. 496/1995

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1/2

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Artikel römisch zwei, Absatz eins,)

Text

                                                         Anlage 1.2

                                                       ______________

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ALPENLÄNDISCHE LANDWIRTSCHAFT

                        I. STUNDENTAFEL

        (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                        Wochenstunden

    Pflichtgegenstände                     Jahrgang            Summe

                                  I    II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

1.  Religion ..................  2     2     2     2     2     10

2.  Deutsch ...................  4     3     2     2     2     13

3.  Lebende Fremdsprache ......  2     2     2     2     2     10

4.  Geschichte, Sozial- und

     Staatsbürgerkunde .........  -     -     2     2     2      6

5.  Geographie und

     Wirtschaftskunde ..........  2     2     -     -     -      4

6.  Mathematik und angewandte

     Mathematik ................  4     3     2     2     -     11

7.  Elektronische

     Datenverarbeitung .........  -     -     -     3     -      3

8.  Physik und angewandte

     Physik ....................  2     2     -     -     -      4

9.  Chemie und angewandte

     Chemie ....................  3     2     2     -     -      7

10.  Chemisches Laboratorium ...  1     2     1     -     -      4

11.  Biologie und angewandte

     Biologie *1) ..............  6     6     -     -     -     12

12.  Maschinschreiben ..........  2     -     -     -     -      2

13.  Leibesübungen .............  2     2     2     2     2     10

14.  Pflanzenbau *1) ...........  -     2     4     4     5     15

15.  Berglandwirtschaft ........  -     -     -     2     -      2

16.  Forstwirtschaft ...........  -     2     3     -     -      5

17.  Obstbau ...................  -     -     2     -     -      2

18.  Tierhaltung und

     Tierzüchtung *1) ..........  -     -     5     4     7     16

19.  Landwirtschaftliches

     Bauwesen ..................  -     -     -     2     2      4

20.  Landmaschinentechnik *1) ..  -     3     3     2     3     11

21.  Landwirtschaftliches

     Praktikum .................  4     6     5     2     -     17

22.  Volkswirtschaftslehre .....  -     -     -     2     -      2

23.  Rechtskunde ...............  -     -     -     -     2      2

24.  Betriebswirtschaftslehre

     und Rechnungswesen *1) ....  -     -     2     6     8     16

25.  Raumordnung und

     Umweltschutz ..............  -     -     -     -     2      2

---------------------------------------------------------------------

           Gesamtstundenzahl ... 34    39    39    39    39    190

26.  Pflichtpraktikum:

     Abschnitt   I:  4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

     Abschnitt  II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

     Abschnitt III:  4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

    Freigegenstände                        Jahrgang            Summe

                                  I    II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Bienenkunde ....................  -     -     -     2     -      2

Jagd und Fischerei .............  -     -     -     2     -      2

Zweite lebende Fremdsprache ....  -     -     2     2     2      6

Kurzschrift ....................  -     2     -     -     -      2

Volkskunde .....................  -     -     -     2     -      2

Organisations- und

Führungslehre ..................  -     -     -     -     2      2

Aktuelle Fachgebiete ...........  -     -     2     2     2      6

---------------------------------------------------------------------

    Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung .................  1     1     1     1     1      5

Bildnerische Erziehung .........  2     -     -     -     -      2

Leibesübungen ..................  2     2     2     2     2     10

Hauswirtschaft .................  -     2     2     -     -      4

---------------------------------------------------------------------

    Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 7
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 9
    CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 11
    BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.1

12. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

13. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

14. PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Produktion pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können. Er soll einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können. Er soll gängige und alternative Produktionsverfahren beurteilen und planen können.

Der Schüler soll Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne im alpenländischen Ackerbau und am alpenländischen Grünland aufstellen und begründen können. Er soll einfache Methoden der Saatgutuntersuchung durchführen und eine Sortenwahl treffen können. Er soll für eine gegebene Situation Maßnahmen der Saatpflege, der Unkrautbekämpfung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können.

Der Schüler soll einfache Feldversuche planen und auswerten können.

Der Schüler soll die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme prüfen können. Er soll die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Boden:

Ausgangsmaterial der Bodenbildung (gesteinsbildende Minerale, bodenbildende Gesteine, Bodenflora, Bodenfauna).

Bodenbildende Prozesse (Umwandlung der mineralischen und organischen Substanz, Prozesse des Nährstoff-, Wasser-, Luft- und Wärmehaushaltes, Verlagerungsprozesse). Bodentypen (terrestrische, semiterrestrische und subhydrische Böden; Moore). Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Umweltbelastungen der Böden; Bodenverbesserung; Bodenbewertung (Bodenuntersuchung, Bodenschätzung, Bodenkartierung).

römisch drei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Klima:

Klimafaktoren (Licht, Temperatur, Feuchtigkeits- und Luftverhältnisse). Makroklima, Mesoklima, Mikroklima; Einfluß und Verbesserung der Klimafaktoren.

Kulturmaßnahmen:

Fruchtfolge (Gründe für die Fruchtfolge, Fruchtfolgesysteme, Fruchtfolgeplanung). Bodenbearbeitung (Geräte der primären und sekundären Bodenbearbeitung, Systeme der Bodenbearbeitung). Düngung (Pflanzenernährung, Zweck der Düngung, organische Dünger, Mineraldünger, Düngerplazierung, Düngerwirtschaft, konventionelle und alternative Düngesysteme). Saat (Saatmethoden, Saatdaten). Saatpflege (Bodenpflege, Unkrautbekämpfung).

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Kulturmaßnahmen:

Pflanzenschutz (Ursachen und Auswirkung der Pflanzenschäden, Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, Organisation des österreichischen Pflanzenschutzes).

Saatgut:

Züchtung (Zuchtziele und Zuchtmethoden bei Neuzüchtung, Sortenprüfung, Sortenanerkennung, Sorteneintragung; Erhaltungszüchtung).Vermehrung (Saatgutprüfung, Saatgutanerkennung, Saatgutvorbehandlung).

Produktion am Ackerland:

Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Hirse). Hackfrüchte.

römisch fünf. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Gemüsebau:

Einflußfaktoren (Boden, Klima, Betriebs- und Marktsituation, ökologische Einflüsse); Kulturmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Düngung, Fruchtfolge, Saatgut und Sorten, Anbau, Pflanzenanzucht und Auspflanzung, wachstumsbeschleunigende Maßnahmen, Pflanzenschutz); Ernte, Lagerung, Vermarktung, Verarbeitung; spezieller Gemüsebau.

Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen:

Raps, Sonnenblume, Ölkürbis; Bohne, Erbse; Flachs.

Sonderkulturen:

Tabak, Hopfen, Heilpflanzen.

Feldfutterbau:

Pflanzen, Pflanzengemenge und Formen des Feldfutterbaues.

Produktion am Dauergrünland:

Pflanzen des Dauergrünlandes (Gräser, Leguminosen, Kräuter). Bedingungen für die optimale Zusammensetzung eines Grünlandbestandes (Wasser-, Nährstoff-, Nutzungsverhältnisse). Maßnahmen der Grünlandbewirtschaftung (Drainage, Düngung, Narbenpflege, Unkrautbekämpfung; Nutzungs- und Düngepläne). Maßnahmen der Grünlanderneuerung und der Grünland-Neuanlage. Feldversuche (Arten, Anlage und Ergebnisse).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Erfassen der Kulturansprüche und der daraus folgenden Kulturmaßnahmen. In den Themenbereichen „Feldfutter“ und „Grünland“ empfiehlt sich hinsichtlich der Zielsetzung der Fachrichtung unter Umständen exemplarische Behandlung und Verzicht auf Vollständigkeit. Bei der Pflanzenzüchtung stehen die Zuchtziele im Vordergrund.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe gehören zur Behandlung der Kulturpflanzen des Ackerlandes folgende Themen: Standortansprüche, Saatgut, Kulturmaßnahmen, Ernte, Lagerung, Verwertungsarten. Die Themenabfolge kann den örtlichen Vegetationsverhältnissen angepaßt werden. Für Planungsaufgaben wie Erstellen eines Fruchtfolge-, Nutzungs- und Düngeplanes erweisen sich Angaben aus einem Betrieb (zB Praxisbetrieb, Schulwirtschaft, elterlicher Betrieb) als zweckmäßig. Zur Unterstützung der Bearbeitung von Aufgaben, die dem Schüler im Unterricht gestellt werden, dienen Exkursionen und Lehrausgänge in landwirtschaftliche und gartenbauliche Versuchsanstalten, Zuchtbetriebe und ähnliche Einrichtungen sowie in weiterverarbeitende Betriebe (zB Zucker- und Stärkefabriken, Brennereien).

Die Beurteilung von Düngungsmaßnahmen in bezug auf Humusbilanz, Energiebilanz, Industrieabhängigkeit, ökologisches Gleichgewicht sowie nach ökonomischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten kann durch den Vergleich verschiedener Düngesysteme geübt werden.

Zur Wahl von Unkrautbekämpfungsmaßnahmen können bei Feldbegehungen der Grad und die Auswirkungen der Verunkrautung geschätzt und die Zusammensetzung festgestellt werden. Die Auswirkung verschiedener Pflanzenschutzmittelkonzentrationen kann an geeigneten lebenden Organismen (zB Regenwürmer, Schlammwürmer) beobachtet und beschrieben werden. Bezüglich der Wahl von Pflanzenschutzmitteln können Firmenprospekte nach Wirtschaftlichkeit, Umweltbelastung und Gesundheit kritisch analysiert werden.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. und römisch vier. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im römisch fünf. Jahrgang 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenanalyse (Klima, Produktion, Züchtung); Untersuchung (Boden, Saatgut, Pflanzenschutz); Planung (Fruchtfolge, Düngung, Saatpflege, Unkrautbekämpfung, Grünlandnutzung); Bestimmung und Beurteilung (Düngemittel, Sorten, Entwicklungsstadien der Kulturpflanzen und Unkräuter); Versuchswesen (Planung und Auswertung).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

15. BERGLANDWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedingungen, Möglichkeiten und Auswirkungen der bergbäuerlichen Wirtschaft aus ökologischer, soziologischer und ökonomischer Sicht beurteilen können. Er soll Maßnahmen für die landwirtschaftliche Nutzung von Berglagen auswählen können.

Der Schüler soll den Beitrag der Bergbauern zur Erhaltung der Besiedlung und der Kulturlandschaft in seiner wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung kennen. Er soll die Möglichkeiten und die Problematik des Fremdenverkehrs als Nebenerwerb im Berggebiet kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wirtschaftliche Bedeutung des Berglandes:

Privatwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung. Organisationen, Förderungsmaßnahmen.

Besiedlung des Berglandes:

Siedlungsgeschichte, Siedlungsformen, Bedeutung für die Kulturlandschaft und für den Erholungsraum, ökologische und soziologische Wirkungen.

Landwirtschaft im Bergland:

Natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen, Produktionszweige (Grünland, Wald, Acker, Almwirtschaft; Tierhaltung), Besonderheiten der Mechanisierung, Ertrags- und Rentabilitätsverhältnisse.

Fremdenverkehr im Bergland:

Volkswirtschaftliche und kulturelle Bedeutung, Fremdenverkehr als landwirtschaftlicher Nebenerwerb.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Darstellung der besonderen Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in bergbäuerlichen Betrieben. Dabei ist ein Vergleich der Produktionsverfahren, der Aufwände und der Erträge sowie der Intensität des Fremdenverkehrs mit Hilfe von Statistiken und eigenen Aufzeichnungen aus den Praxisbetrieben besonders nützlich.

Die Bedeutung des Bergbauern für die Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft läßt sich besonders gut durch Fallbeispiele bereits entsiedelter Gebiete, der soziokulturelle Einfluß des Fremdenverkehrs auf das Bergland durch Erfahrungsberichte von Schülern herausarbeiten. Exkursionen und Lehrausgänge veranschaulichen die Wirtschafts- und Lebenssituation des Bergbauern.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Pflanzenbau“, „Tierhaltung und Tierzüchtung“ und „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“ wichtig.

16. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung sowie die Betriebsarten des Waldes kennen. Er soll Maßnahmen der Waldverjüngung, der Walderziehung und der Waldpflege sowie gängige Holzernteverfahren erläutern können.

Der Schüler soll forstwirtschaftliche Entscheidungen über die Anwendung einer Betriebsart sowie über Maßnahmen zur Ertragssteigerung in gegebenen Situationen treffen können. Er soll häufige Forstschäden identifizieren und Schutzmaßnahmen erläutern können. Er soll die Ausformungsmöglichkeiten von Rundholz für eine gegebene Marktsituation angeben können.

Der Schüler soll die rechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung nutzen können. Er soll die Verantwortung des Waldbesitzers gegenüber der Gesellschaft bejahen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bedeutung des Waldes:

Waldstruktur; Rohstoffunktion, Schutzfunktion, ökologische Funktion, Sozialfunktion, Einkommens-, Arbeits- und Reservefunktion.

Standort:

Standortfaktoren; Nährstoffkreislauf; Standortpflanzen und Waldgesellschaften.

Waldbau:

Botanik des Baumes, Baumarten. Verjüngung und Pflege, Bestandsaufnahme und naturnahe Waldbewirtschaftung.

Holzernte:

Maschinen und Geräte; Schlägerung, Aufarbeitung, Bringung, Ausformung. Arbeitsgestaltung und Unfallverhütung.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Betriebsarten:

Hoch-, Mittel-, Nieder- und Plenterwald.

Forstschutz:

Abiotische und biotische Schadensquellen; mechanische, chemische, biologische und integrierte Schutzmaßnahmen; Waldhygiene.

Holzwirtschaft:

Holzmessung; Ausformung, Sortierung und Verkauf. Die Wirtschaftsplanung des Bauernwaldes.

Organisation:

Aufbau der österreichischen Forstwirtschaft; Forstrecht; Förderung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Entscheidungshilfe bei der Bewirtschaftung des Bauernwaldes. Dem Themenbereich „Verjüngung und Pflege“ kommt besondere Bedeutung zu.

Die betriebswirtschaftliche Funktion des Bauernwaldes läßt sich durch Schülerberichte aus dem elterlichen Betrieb sowie im Rahmen von Exkursionen und Lehrausgängen gut bewußt machen.

Durch Zustandsanalysen von Bauernwäldern und Forstbetrieben können unterschiedliche Bewirtschaftungsformen veranschaulicht und die Wirkung von Pflegemaßnahmen beurteilt werden.

17. OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Bau, die Funktion und die Standortsansprüche der Obstgewächse kennen. Er soll den Betriebsmitteleinsatz und die Maßnahmen zur Erreichung optimaler Erträge von Qualitätsfrüchten nach ökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten auswählen können.

Der Schüler soll die Maßnahmen der Erziehung und Erhaltung von Obstanlagen sowie der Ernte und Lagerung von Obst kennen. Er soll Neuanlagen planen können.

Der Schüler soll die Verarbeitung von Obst zu alkoholfreien und alkoholhältigen Produkten kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bedeutung des Obstbaues:

Obstgeographie, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung.

Einflußfaktoren im Obstbau:

Klima und Boden, Botanik der Obstgewächse, ökologische Einflüsse.

Verfahren:

Vermehrung, Anbauformen und Pflanzsysteme; Erziehung und Erhaltung (Baumschnitt, Formierung, Düngung, Pflanzenschutz). Ernte. Planung von Neuanlagen.

Spezieller Obstbau:

Kern-, Stein- und Beerenobstbau.

Obstverarbeitung:

Saft-, Marmeladen-, Obstwein- und Obstbranntweinherstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens im landwirtschaftlichen Nebenerwerbs- und Eigenversorgerobstbau.

Die Absprache mit den Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Biologie und angewandte Biologie“ und „Landwirtschaftliches Praktikum“ ist wegen der begrifflichen Abstimmung wichtig. Produktionstechnische Fragen und Planungsaufgaben können in direktem Kontakt mit Betrieben realitätsnah erfaßt werden.

Durch Vergleiche des Betriebsmitteleinsatzes und der Pflegemaßnahmen zwischen intensivem und extensivem Obstbau kann auf ökologische und gesundheitliche Auswirkungen aufmerksam gemacht werden.

  1. Ziffer 18
    TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll landwirtschaftlich genutzte Haustiere ökonomisch halten und züchten können. Er soll Tiere in Verantwortung gegenüber dem Konsumenten und unter Vermeidung von Umweltbelastungen halten können.

Der Schüler soll Organisationsformen und Förderungseinrichtungen für die Haltung, Züchtung und Vermarktung von Tieren und tierischen Erzeugnissen nutzen können.

Der Schüler soll Futterrationen unter Beachtung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zusammenstellen können. Er soll die Verhaltensweisen und Haltungsansprüche der einzelnen Tierarten kennen und die Eignung von Aufstallungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll die Vererbungsgesetze anwenden, die Auswirkungen verschiedener Zuchtmethoden abschätzen sowie die Auswahlkriterien für die Weiterzucht beurteilen können. Er soll den Zuchtwert von Tieren beurteilen und Zuchttiere nach einem Tierbeurteilungsschema beschreiben können. Er soll die Symptome der häufigsten Tierkrankheiten kennen und vorbeugende Hygienemaßnahmen treffen können.

Der Schüler soll die Einflußfaktoren auf die Erzeugung von Qualitätsmilch kennen und nutzen können. Er soll Verfahren der Be- und Verarbeitung von Milch kennen. Er soll die Bedeutung der Organisationen und Förderungseinrichtungen der österreichischen Milchwirtschaft erläutern können.

Der Schüler soll den möglichen Einfluß von Fremdstoffen in tierischen Erzeugnissen auf die menschliche Gesundheit beurteilen können. Er soll die Ansprüche der weiterverarbeitenden Betriebe sowie der Konsumenten kennen und bei der Fütterung und Züchtung einbeziehen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Fütterung:

Futterwertbeurteilung; Futterwertbegriffe und Bedarfsnormen;

Futterbedarfsberechnung; Futterarten (Grundfutter, Ergänzungsfutter);

Futtermittelgesetz.

Genetik:

Merkmalsbildung; Vererbungsregeln. Tierbeurteilung (Selektionskriterien und Prüfungsmethoden bei Rind, Pferd, Schwein, Geflügel, sonstigen Haustieren). Haustierrassen.

Aufstallung und Haltung:

Klimafaktoren; Verhaltensweisen; Haltungsansprüche (Stallklima, Stalleinrichtung); Tierbetreuung (Pflege, Transport, Reinigung, Bewegung).

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Fütterung:

Rinder-, Pferde-, Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfütterung.

Aufstallung und Haltung:

Haltungsformen (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Pferde).

Zucht- und Absatzorganisation:

Gesetzliche Grundlagen; Zuchtvereinigungen, Förderung.

römisch fünf. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Genetik:

Populationsgenetik (Genfrequenz, Heritabilität, Selektion, gegenseitige Abhängigkeit von Merkmalen); angewandte Biometrie (Versuchsplanung, Statistik). Tierbeurteilung (Leistungsbeurteilung, Zuchtwertschätzung); Zuchtwahl (Zuchtmethoden zur Zunahme der Reinerbigkeit bzw. der Mischerbigkeit); Zuchtprogramme.

Tierhygiene:

Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung. Häufigste Tierkrankheiten und anzeigepflichtige Seuchen.

Tierische Produkte:

Gewinnung und Verarbeitungsmöglichkeiten von Fleisch, Eiern, Wolle, Nebenprodukten.

Milchwirtschaft:

Aufgaben und Organisationen. Milchzusammensetzung und Milchbildung; Milchgewinnung (Melkverfahren, Behandlung, Transport); Be- und Verarbeitung (Beurteilung und Bewertung von Milch, Herstellung von Trinkmilch, Sauermilch, Rahm und Rahmerzeugnisse, Käse).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die bäuerliche Praxis. Die besonderen Erfordernisse der Fachrichtung bedingen eine Betonung der Rinderzüchtung, der Schafhaltung und der Milchwirtschaft.

Gespräche mit Vertretern von Lebensmitteluntersuchungsanstalten und Konsumenten fördern das Verständnis für die Wünsche und die Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Verbraucher. Durch die Darstellung von Organisationen und Förderungseinrichtungen und durch den Besuch von Versteigerungen, Züchterversammlungen, Besamungsanstalten, Molkereien ua. kann deren Bedeutung für die Vermarktung von landwirtschaftlichen Haustieren und Tiererzeugnissen aufgezeigt werden. Besuche bei erfahrenen Züchtern mit tiergerechten Stallungen fördern das Verständnis für die Beziehung zwischen Mensch und Tier. Die Problematik des Futtermittelhandels und die kostensparende Herstellung von Misch- und Spezialfutter können durch den Besuch von Futtermittelfirmen aufgezeigt werden.

Beispiele für Schüleraktivitäten:

Unterschiedliche Haltungsformen von landwirtschaftlich genutzten Tieren in Betrieben erheben und anhand der Daten optimale Ernährungs- und Haltungsbedingungen erarbeiten; Stellungnahmen zu kritischen Presseberichten über Tierhaltungsformen (zB Massentierhaltung) ausarbeiten; in Rollenspielen die Auseinandersetzung zwischen den Interessen des Landwirtes, des Konsumenten, der Futtermittelindustrie, der Genossenschaften ua. simulieren; die Entwicklung eines Zuchttieres über einen bestimmten Zeitraum dokumentieren (etwa in bezug auf physische Entwicklung, Verhalten, Leistung); Futtermittel nach Farbe, Struktur, Geruch und botanischer Zusammensetzung beurteilen; Energieberechnungen mit Hilfe der Analysenwerte durchführen und den Nährstoff- und Futterbedarf von Haustieren unter Verwendung von Futterwerttabellen und Futtermitteluntersuchungszeugnissen errechnen (dabei werden zweckmäßigerweise Proben verwendet, bei denen die Ergebnisse an Produktdeklarationen überprüft werden können); die Leistungseigenschaften von Haustieren anhand gedruckter Unterlagen (zB aus der Milchleistungsprüfung) beurteilen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. und römisch vier. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im römisch fünf. Jahrgang 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenanalyse (Leistungswerte, biometrische Daten); Untersuchung und Berechnung (Milchbakteriologie, Tierhygiene; Nährstoff- und Energiegehaltsberechnungen, Futterbedarfsberechnungen, Futterrationen, Futtermischungen; Biometrie); Planung (Zuchtprogramm, Zuchtmethoden); Beurteilung (Futterwert; phänotypische Merkmale für Züchtung und Rassenvergleich); Versuchswesen (Planung und Auswertung).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

  1. Ziffer 19
    LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN

Siehe Anlage 1.1

20. LANDMASCHINENTECHNIK

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 21
    LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes kennen. Er soll einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können.

Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Der Schüler soll landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten, einstellen und mit den Mitteln einer gut ausgerüsteten Hofwerkstätte reparieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Ackerbau:

Pflanzenschutz, Düngung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Handhacke, Handstreuen, Kartoffelernte).

Gemüsebau:

Anbau, Ernte, Lagerung, Kompostbereitung, Fertigkeiten (Säen, Pikieren, Setzen, Aufsetzen eines Walms).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung, Fertigkeiten (manuelles Mähen, Wenden, Schwaden, Aufstellen und Bepacken von Trocknungsgerüsten, Häckseln, Beschicken und Abdecken eines Silos).

Tierhaltung:

Stallreinigung und -desinfektion, Tierpflege, Fütterung, Fertigkeiten (Schroten, Zubereiten und Zuteilen der Futterration, Striegeln und Bürsten).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinen- und Gerätepflege.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Werkstoffbestimmung. Stahlsorten (äußere Merkmale, Funkenprobe), Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen). Metallbearbeitung (Sägen; Feilen; Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden; Biegen, Nieten).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Vermessung, Aufsetzen von Mauern, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Horizontalen und Neigungen).

Tischlerei und Zimmerei:

Holzbearbeitung, Holzschutz, Holzverbindungen, Fertigkeiten (Schneiden, Schrauben, Nageln).

römisch zwei. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Ackerbau:

Bestellung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Einstellen der Sämaschine, Köpfen und Einbringen von Rüben).

Gemüsebau:

Anbau, Ernte, Pflanzenschutz, Kompostbereitung.

Obstbau:

Pflanzung, Obsternte, Obstverarbeitung, Fertigkeiten (Pflücken, Bereitung von Süß- und Gärmost).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung.

Tierhaltung:

Tierhygiene, Züchtung, Fütterung, Milchgewinnung, Fertigkeiten (Gesundheitskontrolle, Erkennen der Brunst, Feststellen von Verzehrmengen, Melken, Kühlen, Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen).

Schlachten und Fleischverarbeitung:

Schweine, Geflügel, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Haaren, Spalten, Abspecken, Zerfällen, Entbeinen, Sortieren, Pökeln, Vorarbeiten für Wurst- und Sulzherstellung).

Forstwirtschaft:

Gerätebedienung, Brennholzbereitung, Bestandsbegründung, Bestandzahlregulierung; Forstschutz, Fertigkeiten (Auspflanzen, Verstänkern, Handhabung der Motorsäge, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Durchforsten mit Hacke und Motorsäge).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege).

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Elektroschweißen. Kunststoffe (äußere Merkmale, Brennprobe). Thermoplaste (Warmverformung mit der Heißluftpistole, Schweißen mit einfachen Hilfsmitteln). Duroplaste (Reparaturarbeiten). Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage und Reparatur von Verbrennungsmotoren (Luftfilterung, Vergaser, Zündanlage, Einspritzanlage, Ventilsteuerung, Kühlung, Schmierung) und Traktoren (Kupplung, Getriebe, mechanische und hydraulische Bremsanlage, Reifen; Lenkung und Vorderachse, hydraulisches Hubwerk, elektrische Ausrüstung). Elektrische Messungen (Spannung; Strom; Widerstand; Leistung; Kennlinien).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Instandhaltung von Gebäuden, Fertigkeiten (Ausbessern von Mauern, Betonieren).

Tischlerei und Zimmerei:

Holzbearbeitung, Holzverbindungen.

römisch drei. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Ackerbau:

Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen, maschinelles Streuen).

Obstbau:

Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).

Grünlandbewirtschaftung:

Grünfutterernte, Fertigkeiten (Maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).

Tierhaltung:

Milchgewinnung, Fertigkeiten (Tiereführen, Melken).

Forstwirtschaft:

Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinenpflege, Frontladen.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.

Arbeitsplanung:

Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Pflanzenbau:

Ackerbau; Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte, Fertigkeiten (Pflügen, Spritzen, Streuen, Erntearbeiten); Grünlandbewirtschaftung; Grünfutterernte, Fertigkeiten (Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Silieren).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Vermessung und Instandhaltung von Wasserinstallationen, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Neigungen, Horizontalen, Verlegung und Anschluß von Wasserleitungsrohren).

Arbeitsplanung:

Arbeitswirtschaft, Materialbuchhaltung, Fertigkeiten (Analyse und Planung von Arbeitsabläufen); Demonstrieren, Anweisen und Unterweisen, Motivieren, Arbeitskontrolle und -beurteilung.

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinen- und Gerätewartung und -reparatur.

Didaktische Grundsätze:

Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:

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  Fachpraktischer Unterricht zum      Wochenstunden im Jahrgang

      Pflichtgegenstand              I        II      III      IV

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Pflanzenbau ....................     1        1       0,5      0,5

Forstwirtschaft ................     -        0,5     1,5      -

Obstbau ........................     -        0,5     0,5      -

Tierhaltung und Tierzüchtung ...     1        1       0,5      -

Landwirtschaftliches Bauwesen ..     0,5      0,5     -        0,5

Landmaschinentechnik - Betrieb .     0,5      0,5     0,5      0,5

Landmaschinentechnik - Werkstätte    1        2       1        -

Betriebswirtschaftslehre

Arbeitsplanung .................     -        -       0,5      0,5

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           Gesamtstundenzahl ...     4        6       5        2

Hauptkriterien für die Auswahl der Fertigkeiten in Arbeitsverfahren, in denen keine Liste von Fertigkeiten angegeben ist, sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeit haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten. Die Häufigkeit des Auftretens der Arbeiten an Motoren, Traktoren und Maschinen in einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Möglichkeiten, die eine gut eingerichtete Hofwerkstätte zur Durchführung dieser Arbeiten bietet, sind die Hauptkriterien bei der Wahl technischer Lehrinhalte. Bei der Auswahl der zu behandelnden Maschinen ist die Beachtung der regionalen Verhältnisse der Schule zweckmäßig.

Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung wesentlich. Der Problemkreis „Unfallschutz“ kann durch Aufnahme der getroffenen Maßnahmen in einem landwirtschaftlichen Betrieb sowie durch Entwicklung und Begründung von Verbesserungsvorschlägen bewußt gemacht werden.

Um biologische und technologische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.

Die Vielfalt der Arbeitsverfahren kann durch Gegenüberstellung von niedrig technisierten zu hoch technisierten Verfahren aufgezeigt werden. Der Sinn von Einzeltätigkeiten wird durch die Darstellung des gesamten jeweiligen Arbeitsverfahrens zugänglich gemacht.

Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. Ziffer 22
    VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

23. RECHTSKUNDE

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 24
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 25
    RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

Siehe Anlage 1.1

26. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.1

B. FREIGEGENSTÄNDE

BIENENKUNDE

Siehe Anlage 1.1

JAGD UND FISCHEREI

Siehe Anlage 1.1

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*1) Mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Schlagworte

Sozialkunde, Organisationslehre

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2025

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR12122550

Alte Dokumentnummer

N7198817583J