Rechtstracker.at

Anl. 1/2

Fassungen
01.09.2002 bis 31.08.2003 — BGBl. II Nr. 350/2002
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/201.09.200631.08.2008 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 331/2004
Anl. 1/201.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/201.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 350/2002
Anl. 1/201.09.199631.08.2002 § → § BGBl. Nr. 499/1996
Anl. 1/201.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 496/1995
Anl. 1/201.09.198831.08.1995 BGBl. Nr. 491/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 350 aus 2002,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2002BGBl. II Nr. 350/2002

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003danach: BGBl. II Nr. 283/2003

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1 2

Text

                                                         Anlage 1.2

                                                       ______________

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ALPENLÄNDISCHE LANDWIRTSCHAFT

                        I. STUNDENTAFEL

        (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                        Wochenstunden *)

    Pflichtgegenstände                     Jahrgang            Summe

                                  I    II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

1.  Religion ..................  2     2     2     2     2     10

2.  Deutsch ...................  4     3     2     2     2     13

3.  Lebende Fremdsprache ......  2     2     2     2     2     10

4.  Geschichte, Sozialkunde

     und Politische Bildung ....  -     -     2     2     2      6

5.  Geographie und

     Wirtschaftskunde ..........  2     2     -     -     -      4

6.  Mathematik und angewandte

     Mathematik ................  4     3     2     2     -     11

7.  Elektronische

     Datenverarbeitung .........  -     -     -     3     -      3

8.  Physik und angewandte

     Physik ....................  2     2     -     -     -      4

9.  Chemie und angewandte

     Chemie ....................  3     2     2     -     -      7

10.  Chemisches Laboratorium ...  1     2     1     -     -      4

11.  Biologie und angewandte

     Biologie *1) ..............  6     6     -     -     -     12

12.  Maschinschreiben ..........  2     -     -     -     -      2

13.  Leibesübungen .............  2     2     2     2     2     10

14.  Pflanzenbau *1) ...........  -     2     4     4     5     15

15.  Berglandwirtschaft ........  -     -     -     2     -      2

16.  Forstwirtschaft ...........  -     2     3     -     -      5

17.  Obstbau ...................  -     -     2     -     -      2

18.  Tierhaltung und

     Tierzüchtung *1) ..........  -     -     5     4     7     16

19.  Landwirtschaftliches

     Bauwesen ..................  -     -     -     2     2      4

20.  Landmaschinentechnik *1) ..  -     3     3     2     3     11

21.  Landwirtschaftliches

     Praktikum .................  4     6     5     2     -     17

22.  Volkswirtschaftslehre .....  -     -     -     2     -      2

23.  Rechtskunde ...............  -     -     -     -     2      2

24.  Betriebswirtschaftslehre

     und Rechnungswesen *1) ....  -     -     2     6     8     16

25.  Raumordnung und

     Umweltschutz ..............  -     -     -     -     2      2

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl          34    38    38    38    38    186

26.  Pflichtpraktikum:

     Abschnitt   I:  4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

     Abschnitt  II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

     Abschnitt III:  4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

    Freigegenstände                        Jahrgang            Summe

                                  I    II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Bienenkunde ....................  -     -     -     2     -      2

Jagd und Fischerei .............  -     -     -     2     -      2

Zweite lebende Fremdsprache ....  -     -     2     2     2      6

Kurzschrift ....................  -     2     -     -     -      2

Volkskunde .....................  -     -     -     2     -      2

Organisations- und

Führungslehre ..................  -     -     -     -     2      2

---------------------------------------------------------------------

    Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung .................  1     1     1     1     1      5

Bildnerische Erziehung .........  2     -     -     -     -      2

Leibesübungen ..................  2     2     2     2     2     10

Hauswirtschaft .................  -     2     2     -     -      4

---------------------------------------------------------------------

    Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch vier. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 7
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 9
    CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 11
    BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.1

12. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

13. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

14. PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Produktion pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können. Er soll einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können. Er soll gängige und alternative Produktionsverfahren beurteilen und planen können.

Der Schüler soll Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne im alpenländischen Ackerbau und am alpenländischen Grünland aufstellen und begründen können. Er soll einfache Methoden der Saatgutuntersuchung durchführen und eine Sortenwahl treffen können. Er soll für eine gegebene Situation Maßnahmen der Saatpflege, der Unkrautbekämpfung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können.

Der Schüler soll einfache Feldversuche planen und auswerten können.

Der Schüler soll die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme prüfen können. Er soll die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Boden:

Ausgangsmaterial der Bodenbildung (gesteinsbildende Minerale, bodenbildende Gesteine, Bodenflora, Bodenfauna).

Bodenbildende Prozesse (Umwandlung der mineralischen und organischen Substanz, Prozesse des Nährstoff-, Wasser-, Luft- und Wärmehaushaltes, Verlagerungsprozesse). Bodentypen (terrestrische, semiterrestrische und subhydrische Böden; Moore). Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Umweltbelastungen der Böden; Bodenverbesserung; Bodenbewertung (Bodenuntersuchung, Bodenschätzung, Bodenkartierung).

römisch drei. Jahrgang:

Klima:

Klimafaktoren (Licht, Temperatur, Feuchtigkeits- und Luftverhältnisse). Makroklima, Mesoklima, Mikroklima; Einfluß und Verbesserung der Klimafaktoren.

Kulturmaßnahmen:

Fruchtfolge (Gründe für die Fruchtfolge, Fruchtfolgesysteme, Fruchtfolgeplanung). Bodenbearbeitung (Geräte der primären und sekundären Bodenbearbeitung, Systeme der Bodenbearbeitung). Düngung (Pflanzenernährung, Zweck der Düngung, organische Dünger, Mineraldünger, Düngerplazierung, Düngerwirtschaft, konventionelle und alternative Düngesysteme). Saat (Saatmethoden, Saatdaten). Saatpflege (Bodenpflege, Unkrautbekämpfung).

römisch vier. Jahrgang:

Kulturmaßnahmen:

Pflanzenschutz (Ursachen und Auswirkung der Pflanzenschäden, Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, Organisation des österreichischen Pflanzenschutzes).

Saatgut:

Züchtung (Zuchtziele und Zuchtmethoden bei Neuzüchtung, Sortenprüfung, Sortenanerkennung, Sorteneintragung; Erhaltungszüchtung).Vermehrung (Saatgutprüfung, Saatgutanerkennung, Saatgutvorbehandlung).

Produktion am Ackerland:

Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Hirse). Hackfrüchte.

römisch fünf. Jahrgang:

Gemüsebau:

Einflußfaktoren (Boden, Klima, Betriebs- und Marktsituation, ökologische Einflüsse); Kulturmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Düngung, Fruchtfolge, Saatgut und Sorten, Anbau, Pflanzenanzucht und Auspflanzung, wachstumsbeschleunigende Maßnahmen, Pflanzenschutz); Ernte, Lagerung, Vermarktung, Verarbeitung; spezieller Gemüsebau.

Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen:

Raps, Sonnenblume, Ölkürbis; Bohne, Erbse; Flachs.

Sonderkulturen:

Tabak, Hopfen, Heilpflanzen.

Feldfutterbau:

Pflanzen, Pflanzengemenge und Formen des Feldfutterbaues.

Produktion am Dauergrünland:

Pflanzen des Dauergrünlandes (Gräser, Leguminosen, Kräuter). Bedingungen für die optimale Zusammensetzung eines Grünlandbestandes (Wasser-, Nährstoff-, Nutzungsverhältnisse). Maßnahmen der Grünlandbewirtschaftung (Drainage, Düngung, Narbenpflege, Unkrautbekämpfung; Nutzungs- und Düngepläne). Maßnahmen der Grünlanderneuerung und der Grünland-Neuanlage. Feldversuche (Arten, Anlage und Ergebnisse).

15. BERGLANDWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedingungen, Möglichkeiten und Auswirkungen der bergbäuerlichen Wirtschaft aus ökologischer, soziologischer und ökonomischer Sicht beurteilen können. Er soll Maßnahmen für die landwirtschaftliche Nutzung von Berglagen auswählen können.

Der Schüler soll den Beitrag der Bergbauern zur Erhaltung der Besiedlung und der Kulturlandschaft in seiner wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung kennen. Er soll die Möglichkeiten und die Problematik des Fremdenverkehrs als Nebenerwerb im Berggebiet kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Wirtschaftliche Bedeutung des Berglandes:

Privatwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung. Organisationen, Förderungsmaßnahmen.

Besiedlung des Berglandes:

Siedlungsgeschichte, Siedlungsformen, Bedeutung für die Kulturlandschaft und für den Erholungsraum, ökologische und soziologische Wirkungen.

Landwirtschaft im Bergland:

Natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen, Produktionszweige (Grünland, Wald, Acker, Almwirtschaft; Tierhaltung), Besonderheiten der Mechanisierung, Ertrags- und Rentabilitätsverhältnisse.

Fremdenverkehr im Bergland:

Volkswirtschaftliche und kulturelle Bedeutung, Fremdenverkehr als landwirtschaftlicher Nebenerwerb.

16. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung sowie die Betriebsarten des Waldes kennen. Er soll Maßnahmen der Waldverjüngung, der Walderziehung und der Waldpflege sowie gängige Holzernteverfahren erläutern können.

Der Schüler soll forstwirtschaftliche Entscheidungen über die Anwendung einer Betriebsart sowie über Maßnahmen zur Ertragssteigerung in gegebenen Situationen treffen können. Er soll häufige Forstschäden identifizieren und Schutzmaßnahmen erläutern können. Er soll die Ausformungsmöglichkeiten von Rundholz für eine gegebene Marktsituation angeben können.

Der Schüler soll die rechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung nutzen können. Er soll die Verantwortung des Waldbesitzers gegenüber der Gesellschaft bejahen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Bedeutung des Waldes:

Waldstruktur; Rohstoffunktion, Schutzfunktion, ökologische Funktion, Sozialfunktion, Einkommens-, Arbeits- und Reservefunktion.

Standort:

Standortfaktoren; Nährstoffkreislauf; Standortpflanzen und Waldgesellschaften.

Waldbau:

Botanik des Baumes, Baumarten. Verjüngung und Pflege, Bestandsaufnahme und naturnahe Waldbewirtschaftung.

Holzernte:

Maschinen und Geräte; Schlägerung, Aufarbeitung, Bringung, Ausformung. Arbeitsgestaltung und Unfallverhütung.

römisch drei. Jahrgang:

Betriebsarten:

Hoch-, Mittel-, Nieder- und Plenterwald.

Forstschutz:

Abiotische und biotische Schadensquellen; mechanische, chemische, biologische und integrierte Schutzmaßnahmen; Waldhygiene.

Holzwirtschaft:

Holzmessung; Ausformung, Sortierung und Verkauf. Die Wirtschaftsplanung des Bauernwaldes.

Organisation:

Aufbau der österreichischen Forstwirtschaft; Forstrecht; Förderung.

17. OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Bau, die Funktion und die Standortsansprüche der Obstgewächse kennen. Er soll den Betriebsmitteleinsatz und die Maßnahmen zur Erreichung optimaler Erträge von Qualitätsfrüchten nach ökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten auswählen können.

Der Schüler soll die Maßnahmen der Erziehung und Erhaltung von Obstanlagen sowie der Ernte und Lagerung von Obst kennen. Er soll Neuanlagen planen können.

Der Schüler soll die Verarbeitung von Obst zu alkoholfreien und alkoholhältigen Produkten kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Bedeutung des Obstbaues:

Obstgeographie, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung.

Einflußfaktoren im Obstbau:

Klima und Boden, Botanik der Obstgewächse, ökologische Einflüsse.

Verfahren:

Vermehrung, Anbauformen und Pflanzsysteme; Erziehung und Erhaltung (Baumschnitt, Formierung, Düngung, Pflanzenschutz). Ernte. Planung von Neuanlagen.

Spezieller Obstbau:

Kern-, Stein- und Beerenobstbau.

Obstverarbeitung:

Saft-, Marmeladen-, Obstwein- und Obstbranntweinherstellung.

  1. Ziffer 18
    TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll landwirtschaftlich genutzte Haustiere ökonomisch halten und züchten können. Er soll Tiere in Verantwortung gegenüber dem Konsumenten und unter Vermeidung von Umweltbelastungen halten können.

Der Schüler soll Organisationsformen und Förderungseinrichtungen für die Haltung, Züchtung und Vermarktung von Tieren und tierischen Erzeugnissen nutzen können.

Der Schüler soll Futterrationen unter Beachtung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zusammenstellen können. Er soll die Verhaltensweisen und Haltungsansprüche der einzelnen Tierarten kennen und die Eignung von Aufstallungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll die Vererbungsgesetze anwenden, die Auswirkungen verschiedener Zuchtmethoden abschätzen sowie die Auswahlkriterien für die Weiterzucht beurteilen können. Er soll den Zuchtwert von Tieren beurteilen und Zuchttiere nach einem Tierbeurteilungsschema beschreiben können. Er soll die Symptome der häufigsten Tierkrankheiten kennen und vorbeugende Hygienemaßnahmen treffen können.

Der Schüler soll die Einflußfaktoren auf die Erzeugung von Qualitätsmilch kennen und nutzen können. Er soll Verfahren der Be- und Verarbeitung von Milch kennen. Er soll die Bedeutung der Organisationen und Förderungseinrichtungen der österreichischen Milchwirtschaft erläutern können.

Der Schüler soll den möglichen Einfluß von Fremdstoffen in tierischen Erzeugnissen auf die menschliche Gesundheit beurteilen können. Er soll die Ansprüche der weiterverarbeitenden Betriebe sowie der Konsumenten kennen und bei der Fütterung und Züchtung einbeziehen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Fütterung:

Futterwertbeurteilung; Futterwertbegriffe und Bedarfsnormen;

Futterbedarfsberechnung; Futterarten (Grundfutter, Ergänzungsfutter);

Futtermittelgesetz.

Genetik:

Merkmalsbildung; Vererbungsregeln. Tierbeurteilung (Selektionskriterien und Prüfungsmethoden bei Rind, Pferd, Schwein, Geflügel, sonstigen Haustieren). Haustierrassen.

Aufstallung und Haltung:

Klimafaktoren; Verhaltensweisen; Haltungsansprüche (Stallklima, Stalleinrichtung); Tierbetreuung (Pflege, Transport, Reinigung, Bewegung).

römisch vier. Jahrgang:

Fütterung:

Rinder-, Pferde-, Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfütterung.

Aufstallung und Haltung:

Haltungsformen (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Pferde).

Zucht- und Absatzorganisation:

Gesetzliche Grundlagen; Zuchtvereinigungen, Förderung.

römisch fünf. Jahrgang:

Genetik:

Populationsgenetik (Genfrequenz, Heritabilität, Selektion, gegenseitige Abhängigkeit von Merkmalen); angewandte Biometrie (Versuchsplanung, Statistik). Tierbeurteilung (Leistungsbeurteilung, Zuchtwertschätzung); Zuchtwahl (Zuchtmethoden zur Zunahme der Reinerbigkeit bzw. der Mischerbigkeit); Zuchtprogramme.

Tierhygiene:

Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung. Häufigste Tierkrankheiten und anzeigepflichtige Seuchen.

Tierische Produkte:

Gewinnung und Verarbeitungsmöglichkeiten von Fleisch, Eiern, Wolle, Nebenprodukten.

Milchwirtschaft:

Aufgaben und Organisationen. Milchzusammensetzung und Milchbildung; Milchgewinnung (Melkverfahren, Behandlung, Transport); Be- und Verarbeitung (Beurteilung und Bewertung von Milch, Herstellung von Trinkmilch, Sauermilch, Rahm und Rahmerzeugnisse, Käse).

  1. Ziffer 19
    LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN

Siehe Anlage 1.1

20. LANDMASCHINENTECHNIK

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 21
    LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes kennen. Er soll einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können.

Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Der Schüler soll landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten, einstellen und mit den Mitteln einer gut ausgerüsteten Hofwerkstätte reparieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Ackerbau:

Pflanzenschutz, Düngung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Handhacke, Handstreuen, Kartoffelernte).

Gemüsebau:

Anbau, Ernte, Lagerung, Kompostbereitung, Fertigkeiten (Säen, Pikieren, Setzen, Aufsetzen eines Walms).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung, Fertigkeiten (manuelles Mähen, Wenden, Schwaden, Aufstellen und Bepacken von Trocknungsgerüsten, Häckseln, Beschicken und Abdecken eines Silos).

Tierhaltung:

Stallreinigung und -desinfektion, Tierpflege, Fütterung, Fertigkeiten (Schroten, Zubereiten und Zuteilen der Futterration, Striegeln und Bürsten).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinen- und Gerätepflege.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Werkstoffbestimmung. Stahlsorten (äußere Merkmale, Funkenprobe), Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen). Metallbearbeitung (Sägen; Feilen; Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden; Biegen, Nieten).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Vermessung, Aufsetzen von Mauern, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Horizontalen und Neigungen).

Tischlerei und Zimmerei:

Holzbearbeitung, Holzschutz, Holzverbindungen, Fertigkeiten (Schneiden, Schrauben, Nageln).

römisch zwei. Jahrgang:

Ackerbau:

Bestellung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Einstellen der Sämaschine, Köpfen und Einbringen von Rüben).

Gemüsebau:

Anbau, Ernte, Pflanzenschutz, Kompostbereitung.

Obstbau:

Pflanzung, Obsternte, Obstverarbeitung, Fertigkeiten (Pflücken, Bereitung von Süß- und Gärmost).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung.

Tierhaltung:

Tierhygiene, Züchtung, Fütterung, Milchgewinnung, Fertigkeiten (Gesundheitskontrolle, Erkennen der Brunst, Feststellen von Verzehrmengen, Melken, Kühlen, Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen).

Schlachten und Fleischverarbeitung:

Schweine, Geflügel, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Haaren, Spalten, Abspecken, Zerfällen, Entbeinen, Sortieren, Pökeln, Vorarbeiten für Wurst- und Sulzherstellung).

Forstwirtschaft:

Gerätebedienung, Brennholzbereitung, Bestandsbegründung, Bestandzahlregulierung; Forstschutz, Fertigkeiten (Auspflanzen, Verstänkern, Handhabung der Motorsäge, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Durchforsten mit Hacke und Motorsäge).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege).

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Elektroschweißen. Kunststoffe (äußere Merkmale, Brennprobe). Thermoplaste (Warmverformung mit der Heißluftpistole, Schweißen mit einfachen Hilfsmitteln). Duroplaste (Reparaturarbeiten). Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage und Reparatur von Verbrennungsmotoren (Luftfilterung, Vergaser, Zündanlage, Einspritzanlage, Ventilsteuerung, Kühlung, Schmierung) und Traktoren (Kupplung, Getriebe, mechanische und hydraulische Bremsanlage, Reifen; Lenkung und Vorderachse, hydraulisches Hubwerk, elektrische Ausrüstung). Elektrische Messungen (Spannung; Strom; Widerstand; Leistung; Kennlinien).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Instandhaltung von Gebäuden, Fertigkeiten (Ausbessern von Mauern, Betonieren).

Tischlerei und Zimmerei:

Holzbearbeitung, Holzverbindungen.

römisch drei. Jahrgang:

Ackerbau:

Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen, maschinelles Streuen).

Obstbau:

Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).

Grünlandbewirtschaftung:

Grünfutterernte, Fertigkeiten (Maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).

Tierhaltung:

Milchgewinnung, Fertigkeiten (Tiereführen, Melken).

Forstwirtschaft:

Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinenpflege, Frontladen.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.

Arbeitsplanung:

Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.

römisch vier. Jahrgang:

Pflanzenbau:

Ackerbau; Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte, Fertigkeiten (Pflügen, Spritzen, Streuen, Erntearbeiten); Grünlandbewirtschaftung; Grünfutterernte, Fertigkeiten (Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Silieren).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Vermessung und Instandhaltung von Wasserinstallationen, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Neigungen, Horizontalen, Verlegung und Anschluß von Wasserleitungsrohren).

Arbeitsplanung:

Arbeitswirtschaft, Materialbuchhaltung, Fertigkeiten (Analyse und Planung von Arbeitsabläufen); Demonstrieren, Anweisen und Unterweisen, Motivieren, Arbeitskontrolle und -beurteilung.

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinen- und Gerätewartung und -reparatur.

  1. Ziffer 22
    VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

23. RECHTSKUNDE

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 24
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 25
    RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

Siehe Anlage 1.1

26. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.1

B. FREIGEGENSTÄNDE

BIENENKUNDE

Siehe Anlage 1.1

JAGD UND FISCHEREI

Siehe Anlage 1.1

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Artikel römisch eins, Absatz 2, der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt römisch eins a).

*1) Mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Schlagworte

Organisationslehre

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR40035761