Rechtstracker.at

Anl. 1 Tech-StG 1990

Fassungen
01.10.1990 bis 31.08.1995 — BGBl. Nr. 373/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.09.199530.09.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997
Anl. 101.10.199031.08.1995 BGBl. Nr. 373/1990 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Technische Studienrichtungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1990,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.10.1990BGBl. Nr. 373/1990

Außerkrafttretensdatum

31.08.1995

Abkürzung

Tech-StG 1990

Index

72/08 Technische Studienrichtungen

Text

                                                            Anlage

                                                            ------

römisch eins. ABSCHNITT

STUDIENRICHTUNGEN

Fachgebiete der ersten und zweiten Diplomprüfung

ARCHITEKTUR

Erste Diplomprüfung

  1. Ziffer eins
    Hochbau
  2. Ziffer 2
    Baustofflehre
  3. Ziffer 3
    Tragwerkslehre
  4. Ziffer 4
    Baukunst
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Architektur sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Architektur erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Hochbau
  2. Ziffer 2
    Gebäudelehre
  3. Ziffer 3
    Entwerfen
  4. Ziffer 4
    Siedlungswesen und Städtebau
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Architektur erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Architektur und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
BAUINGENIEURWESEN
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Physik
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Bauingenieurwesens sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studien ziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Baustatik
  2. Ziffer 2
    Konstruktiver Ingenieurbau
  3. Ziffer 3
    Grundbau und Bodenmechanik
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
ELEKTROTECHNIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Mechanik
  3. Ziffer 3
    Physik
  4. Ziffer 4
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Elektrotechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Theoretische und Allgemeine Elektrotechnik
  2. Ziffer 2
    Fachgebiete aus den Bereichen der Speziellen Elektrotechnik nach Maßgabe der Studienordnung
  3. Ziffer 3
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik erforderlich ist
  4. Ziffer 4
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  5. Ziffer 5
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
INFORMATIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik und Theoretische Informatik
  2. Ziffer 2
    Praktische Informatik
  3. Ziffer 3
    Technische Informatik
  4. Ziffer 4
    Angewandte Informatik und gesellschaftliche Bezüge
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Informatik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik und Theoretische Informatik
  2. Ziffer 2
    Praktische Informatik
  3. Ziffer 3
    Technische Informatik
  4. Ziffer 4
    Angewandte Informatik und gesellschaftliche Bezüge
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
MASCHINENBAU
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Physik
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Maschinenbaues sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Theoretische Maschinenlehre
  2. Ziffer 2
    Technologie
  3. Ziffer 3
    Maschinenbau
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik und Statistik
  2. Ziffer 2
    Städtebau, Gemeindeplanung und naturräumliche Planungsgrundlagen
  3. Ziffer 3
    rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Planungsgrundlagen
  4. Ziffer 4
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Raumplanung und Raumordnung sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Städtebau und Gemeindeplanung
  2. Ziffer 2
    Regionalplanung und Raumordnung
  3. Ziffer 3
    ökonomische Infrastruktur
  4. Ziffer 4
    technische Infrastruktur
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
TECHNISCHE CHEMIE
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Analytische Chemie
  2. Ziffer 2
    Anorganische Chemie
  3. Ziffer 3
    Organische Chemie
  4. Ziffer 4
    Physikalische Chemie
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Chemie sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Physikalische Chemie
  2. Ziffer 2
    Fächer aus speziellen Gebieten der Chemie sowie aus den Gebieten der Chemischen Technologie und der Verfahrenstechnik nach Maßgabe der Studienordnung
  3. Ziffer 3
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie erforderlich ist
  4. Ziffer 4
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie und deren allfälliger Studienzweige dienen
  5. Ziffer 5
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
TECHNISCHE MATHEMATIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Analysis
  2. Ziffer 2
    Algebra
  3. Ziffer 3
    Geometrie
  4. Ziffer 4
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Mathematik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Analysis
  2. Ziffer 2
    Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik
  3. Ziffer 3
    Numerische Mathematik
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
TECHNISCHE PHYSIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Physik
  2. Ziffer 2
    Mechanik
  3. Ziffer 3
    Mathematik
  4. Ziffer 4
    Chemie
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Physik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Theoretische Physik
  2. Ziffer 2
    Experimentalphysik
  3. Ziffer 3
    Angewandte Physik
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
TELEMATIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Elektrotechnik
  3. Ziffer 3
    Informationsverarbeitung
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Informationstechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Elektronik
  2. Ziffer 2
    Nachrichten- und Übertragungstechnik
  3. Ziffer 3
    Informationsverarbeitung
  4. Ziffer 4
    Regelungstechnik
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
VERFAHRENSTECHNIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Theoretische Maschinenlehre
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Verfahrenstechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Maschinenbau
  2. Ziffer 2
    Verfahrenstechnik
  3. Ziffer 3
    Apparate- und Anlagenbau
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
VERMESSUNGSWESEN
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Physik
  4. Ziffer 4
    Vermessungskunde
  5. Ziffer 5
    Geodätisches Rechnen
  6. Ziffer 6
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  7. Ziffer 7
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Vermessungswesens sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Vermessungskunde
  2. Ziffer 2
    Photogrammetrie
  3. Ziffer 3
    Kartographie
  4. Ziffer 4
    Landesvermessung
  5. Ziffer 5
    Erdvermessung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen erforderlich ist
  7. Ziffer 7
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen und deren allfälliger Studienzweige dienen
8 freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN - BAUWESEN
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Physik
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Baustatik
  2. Ziffer 2
    konstruktiver Ingenieurbau
  3. Ziffer 3
    Grundbau und Bodenmechanik
  4. Ziffer 4
    Wirtschaftswissenschaften
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN - MASCHINENBAU
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Physik
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Technologie
  2. Ziffer 2
    Theoretische Maschinenlehre
  3. Ziffer 3
    Maschinenbau
  4. Ziffer 4
    Wirtschaftswissenschaften
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN TECHNISCHE CHEMIE
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Allgemeine und Anorganische Chemie
  2. Ziffer 2
    Organische Chemie
  3. Ziffer 3
    Physikalische Chemie
  4. Ziffer 4
    Analytische Chemie
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Chemische Technologie anorganischer Stoffe
  2. Ziffer 2
    Chemische Technologie organischer Stoffe
  3. Ziffer 3
    Verfahrenstechnik
  4. Ziffer 4
    Angewandte Physikalische Chemie
  5. Ziffer 5
    Wirtschaftswissenschaften
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie erforderlich ist
  7. Ziffer 7
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie und deren allfälliger Studienzweige dienen
  8. Ziffer 8
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

römisch zwei. ABSCHNITT

KURZSTUDIEN

Fachgebiete der Diplomprüfung

VERSICHERUNGSMATHEMATIK
  1. Ziffer eins
    Versicherungsmathematik
  2. Ziffer 2
    Statistik einschließlich Wahrscheinlichkeitstheorie
  3. Ziffer 3
    Versicherungsrecht
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, der Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist
DATENTECHNIK
  1. Ziffer eins
    Grundzüge der Informatik
  2. Ziffer 2
    Datenverarbeitungsorganisation
  3. Ziffer 3
    Mathematische Grundlagen der Datentechnik
  4. Ziffer 4
    Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen der Datentechnik
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist

römisch drei. ABSCHNITT

AUFBAUSTUDIEN

Fachgebiete der Abschlußprüfung

TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ
  1. Ziffer eins
    Technisch-naturwissenschaftliche Grundlagen
  2. Ziffer 2
    Ökologie
  3. Ziffer 3
    Allgemeine Rechts- und Sozialkunde mit besonderer Berücksichtigung der für den Umweltschutz wichtigen Rechtsgebiete
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist
BETRIEBS-, RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
  1. Ziffer eins
    Betriebswirtschaftslehre und Arbeitswissenschaft
  2. Ziffer 2
    Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht
  3. Ziffer 3
    Volkswirtschaftslehre sowie Haushaltswesen des Öffentlichen und Privaten Bereichs
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist

Schlagworte

Grundlagenfachgebiet, Anwendungsfachgebiet, Vertiefungsfachgebiet, Apparatebau, Nachrichtentechnik, Rechtskunde, rechtswissenschaftlich

Gesetzesnummer

10009732

Dokumentnummer

NOR12123097

Alte Dokumentnummer

N7199012566J