Rechtstracker.at

Anl. 1 Tech-StG 1990

Fassungen
01.09.1995 bis 30.09.2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.09.199530.09.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997
Anl. 101.10.199031.08.1995 BGBl. Nr. 373/1990 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Technische Studienrichtungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

30.09.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997

Abkürzung

Tech-StG 1990

Index

72/08 Technische Studienrichtungen

Beachte

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der

Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen

Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des

30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt römisch eins Nr.

53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).

Text

                                                            Anlage

                                                            ------

römisch eins. ABSCHNITT

STUDIENRICHTUNGEN

Fachgebiete der ersten und zweiten Diplomprüfung

ARCHITEKTUR

Erste Diplomprüfung

  1. Ziffer eins
    Hochbau
  2. Ziffer 2
    Baustofflehre
  3. Ziffer 3
    Tragwerkslehre
  4. Ziffer 4
    Baukunst
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Architektur sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Architektur erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Hochbau
  2. Ziffer 2
    Gebäudelehre
  3. Ziffer 3
    Entwerfen
  4. Ziffer 4
    Siedlungswesen und Städtebau
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Architektur erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Architektur und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
BAUINGENIEURWESEN
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Physik
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Bauingenieurwesens sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studien ziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Baustatik
  2. Ziffer 2
    Konstruktiver Ingenieurbau
  3. Ziffer 3
    Grundbau und Bodenmechanik
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
ELEKTROTECHNIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Mechanik
  3. Ziffer 3
    Physik
  4. Ziffer 4
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Elektrotechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Theoretische und Allgemeine Elektrotechnik
  2. Ziffer 2
    Fachgebiete aus den Bereichen der Speziellen Elektrotechnik nach Maßgabe der Studienordnung
  3. Ziffer 3
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik erforderlich ist
  4. Ziffer 4
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  5. Ziffer 5
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
INFORMATIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik und Theoretische Informatik
  2. Ziffer 2
    Praktische Informatik
  3. Ziffer 3
    Technische Informatik
  4. Ziffer 4
    Angewandte Informatik und gesellschaftliche Bezüge
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Informatik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik und Theoretische Informatik
  2. Ziffer 2
    Praktische Informatik
  3. Ziffer 3
    Technische Informatik
  4. Ziffer 4
    Angewandte Informatik und gesellschaftliche Bezüge
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
MASCHINENBAU
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Physik
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Maschinenbaues sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Theoretische Maschinenlehre
  2. Ziffer 2
    Technologie
  3. Ziffer 3
    Maschinenbau
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik und Statistik
  2. Ziffer 2
    Städtebau, Gemeindeplanung und naturräumliche Planungsgrundlagen
  3. Ziffer 3
    rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Planungsgrundlagen
  4. Ziffer 4
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Raumplanung und Raumordnung sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Städtebau und Gemeindeplanung
  2. Ziffer 2
    Regionalplanung und Raumordnung
  3. Ziffer 3
    ökonomische Infrastruktur
  4. Ziffer 4
    technische Infrastruktur
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
TECHNISCHE CHEMIE
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Analytische Chemie
  2. Ziffer 2
    Anorganische Chemie
  3. Ziffer 3
    Organische Chemie
  4. Ziffer 4
    Physikalische Chemie
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Chemie sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Physikalische Chemie
  2. Ziffer 2
    Fächer aus speziellen Gebieten der Chemie sowie aus den Gebieten der Chemischen Technologie und der Verfahrenstechnik nach Maßgabe der Studienordnung
  3. Ziffer 3
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie erforderlich ist
  4. Ziffer 4
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie und deren allfälliger Studienzweige dienen
  5. Ziffer 5
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
TECHNISCHE MATHEMATIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Analysis
  2. Ziffer 2
    Algebra
  3. Ziffer 3
    Geometrie
  4. Ziffer 4
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Mathematik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Analysis
  2. Ziffer 2
    Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik
  3. Ziffer 3
    Numerische Mathematik
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
TECHNISCHE PHYSIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Physik
  2. Ziffer 2
    Mechanik
  3. Ziffer 3
    Mathematik
  4. Ziffer 4
    Chemie
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Physik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Theoretische Physik
  2. Ziffer 2
    Experimentalphysik
  3. Ziffer 3
    Angewandte Physik
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
TELEMATIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Elektrotechnik
  3. Ziffer 3
    Informationsverarbeitung
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Informationstechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Elektronik
  2. Ziffer 2
    Nachrichten- und Übertragungstechnik
  3. Ziffer 3
    Informationsverarbeitung
  4. Ziffer 4
    Regelungstechnik
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
VERFAHRENSTECHNIK
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Theoretische Maschinenlehre
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Verfahrenstechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Maschinenbau
  2. Ziffer 2
    Verfahrenstechnik
  3. Ziffer 3
    Apparate- und Anlagenbau
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik erforderlich ist
  5. Ziffer 5
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  6. Ziffer 6
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
VERMESSUNGSWESEN
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Physik
  4. Ziffer 4
    Vermessungskunde
  5. Ziffer 5
    Geodätisches Rechnen
  6. Ziffer 6
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  7. Ziffer 7
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Vermessungswesens sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Vermessungskunde
  2. Ziffer 2
    Photogrammetrie
  3. Ziffer 3
    Kartographie
  4. Ziffer 4
    Landesvermessung
  5. Ziffer 5
    Erdvermessung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen erforderlich ist
  7. Ziffer 7
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen und deren allfälliger Studienzweige dienen
8 freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN - BAUWESEN
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Physik
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Baustatik
  2. Ziffer 2
    konstruktiver Ingenieurbau
  3. Ziffer 3
    Grundbau und Bodenmechanik
  4. Ziffer 4
    Wirtschaftswissenschaften
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN - MASCHINENBAU
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Darstellende Geometrie
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Physik
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Technologie
  2. Ziffer 2
    Theoretische Maschinenlehre
  3. Ziffer 3
    Maschinenbau
  4. Ziffer 4
    Wirtschaftswissenschaften
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau erforderlich ist
  6. Ziffer 6
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau und deren allfälliger Studienzweige dienen
  7. Ziffer 7
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN TECHNISCHE CHEMIE
Erste Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Allgemeine und Anorganische Chemie
  2. Ziffer 2
    Organische Chemie
  3. Ziffer 3
    Physikalische Chemie
  4. Ziffer 4
    Analytische Chemie
  5. Ziffer 5
    Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung
  1. Ziffer eins
    Chemische Technologie anorganischer Stoffe
  2. Ziffer 2
    Chemische Technologie organischer Stoffe
  3. Ziffer 3
    Verfahrenstechnik
  4. Ziffer 4
    Angewandte Physikalische Chemie
  5. Ziffer 5
    Wirtschaftswissenschaften
  6. Ziffer 6
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie erforderlich ist
  7. Ziffer 7
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie und deren allfälliger Studienzweige dienen
  8. Ziffer 8
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden
MECHATRONIK
Erste Diplomprüfung:
  1. Ziffer eins
    Mathematik
  2. Ziffer 2
    Informatik
  3. Ziffer 3
    Physik
  4. Ziffer 4
    Mechanik
  5. Ziffer 5
    Maschinenbau
  6. Ziffer 6
    Elektrotechnik
  7. Ziffer 7
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Mechatronik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Mechatronik erforderlich ist
Zweite Diplomprüfung:
  1. Ziffer eins
    Angewandte Mathematik
  2. Ziffer 2
    Informatik
  3. Ziffer 3
    Mechanik
  4. Ziffer 4
    Maschinenbau
  5. Ziffer 5
    Elektronik
  6. Ziffer 6
    Automationstechnik
  7. Ziffer 7
    weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus den Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Mechatronik erforderlich ist
  8. Ziffer 8
    gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Mechatronik und deren allfälliger Studienzweige dienen
  9. Ziffer 9
    freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

römisch zwei. ABSCHNITT

KURZSTUDIEN

Fachgebiete der Diplomprüfung

VERSICHERUNGSMATHEMATIK

  1. Ziffer eins
    Versicherungsmathematik
  2. Ziffer 2
    Statistik einschließlich Wahrscheinlichkeitstheorie
  3. Ziffer 3
    Versicherungsrecht
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, der Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist
DATENTECHNIK
  1. Ziffer eins
    Grundzüge der Informatik
  2. Ziffer 2
    Datenverarbeitungsorganisation
  3. Ziffer 3
    Mathematische Grundlagen der Datentechnik
  4. Ziffer 4
    Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen der Datentechnik
  5. Ziffer 5
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist

römisch drei. ABSCHNITT

AUFBAUSTUDIEN

Fachgebiete der Abschlußprüfung

TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ

  1. Ziffer eins
    Technisch-naturwissenschaftliche Grundlagen
  2. Ziffer 2
    Ökologie
  3. Ziffer 3
    Allgemeine Rechts- und Sozialkunde mit besonderer Berücksichtigung der für den Umweltschutz wichtigen Rechtsgebiete
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist
BETRIEBS-, RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
  1. Ziffer eins
    Betriebswirtschaftslehre und Arbeitswissenschaft
  2. Ziffer 2
    Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht
  3. Ziffer 3
    Volkswirtschaftslehre sowie Haushaltswesen des Öffentlichen und Privaten Bereichs
  4. Ziffer 4
    weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist

Schlagworte

Grundlagenfachgebiet, Anwendungsfachgebiet, Vertiefungsfachgebiet, Apparatebau, Nachrichtentechnik, Rechtskunde, rechtswissenschaftlich

Gesetzesnummer

10009732

Dokumentnummer

NOR12126009

Alte Dokumentnummer

N7199549571J