Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/3Anlage eins /, 3
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Text
Anlage A.3
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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrern
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ein demonstrationsfähiges Eigenkönnen in den Grund- und Spezialschlägen nachzuweisen, das erwarten läßt, daß das Ausbildungsziel im praktisch-methodischen Bereich erreicht werden kann.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrern umfaßt
je eine mündliche Prüfung in
eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Dokumentnummer
NOR12124205
Alte Dokumentnummer
N7199223421J