Rechtstracker.at

Anl. 2/2

Fassungen
01.09.1992 bis 31.08.2004 — BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/201.09.200430.09.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011
Anl. 2/201.09.199231.08.2004 BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 530/1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.2004

Index

70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht

Text

                                                         Anlage B.2

                                                       --------------

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern

Siehe Anlage B.1

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern umfaßt:

  1. Litera a
    je eine mündliche Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Sportbiologie
    2. Sub-Litera, b, b
      Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
    3. Sub-Litera, c, c
      Spezielle Trainingslehre
  2. Litera b
    eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding

Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:

  1. Ziffer eins
    Lehrauftritt (Dauer 45 Minuten):
    3 Muskelgruppen aus den Bereichen Schulter, Brust, Rücken, Bauch, Arme, Beine
    2 Muskelgruppen müssen in der Masseaufbauphase und 1 Muskelgruppe in der Definitionsphase demonstriert werden
  2. Ziffer 2
    Posingdemonstration:
    1. Litera a
      Pflichtposen
    2. Litera b
      Kürposing von 1 1/2 Minuten mit Musik.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für

Bodybuilding

Siehe Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern.

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlaufen

Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:

Voraussetzungen für den Eintritt in die Ausbildung sind Nachweis des Könnens der 2. ISU-Klasse oder die 5. Kürklassenprüfung des ÖEV.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für

Eiskunstlauf

Siehe Anlage B.2

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf

In der praktischen Prüfung sind jene sportlichen Leistungen zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrwarteausbildung für Skilanglauf und Skiwandern gefordert werden.

Überdies ist eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) abzulegen.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für

Skilanglauf

Siehe Anlage B.2

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern

Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:

  1. Litera a
    Persönliches Können im Spiel, das erwarten läßt, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich erreicht werden kann
  2. Litera b
    Persönliches Können im Spiel in einer für Wettkämpfe erforderlichen Stärke
  3. Litera c
    Ausgereifte Schlagtechnik
Die Eignungsprüfung gemäß Litera a, entfällt bei Aufnahmswerbern, die die Tennis-Lehrwarte- bzw. Tennislehrerausbildung erfolgreich absolviert haben.
Die Eignungsprüfung gemäß Litera b, entfällt bei Aufnahmswerbern, die
  1. Litera a
    in der aktuellen Setzliste des Österreichischen Tennisverbandes oder
  2. Litera b
    in der aktuellen Rangliste des Österreichischen Tennisverbandes aufscheinen oder
  3. Litera c
    Mitglieder einer Staatsligamannschaft bzw. einer Landesliga I-Mannschaft sind.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern

Siehe Anlage B.2

Schlagworte

Tennis-Lehrwarteausbildung

Gesetzesnummer

10009844

Dokumentnummer

NOR12124212

Alte Dokumentnummer

N7199223428J