Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992,
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Text
Anlage B.2
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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern
Siehe Anlage B.1
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern umfaßt:
je eine mündliche Prüfung in
Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen: Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:
Lehrauftritt (Dauer 45 Minuten):
3 Muskelgruppen aus den Bereichen Schulter, Brust, Rücken, Bauch, Arme, Beine
2 Muskelgruppen müssen in der Masseaufbauphase und 1 Muskelgruppe in der Definitionsphase demonstriert werden
Posingdemonstration:
Kürposing von 1 1/2 Minuten mit Musik.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
Bodybuilding
Siehe Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern.
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlaufen
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen: Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:
Voraussetzungen für den Eintritt in die Ausbildung sind Nachweis des Könnens der 2. ISU-Klasse oder die 5. Kürklassenprüfung des ÖEV.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
Eiskunstlauf
Siehe Anlage B.2
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf
In der praktischen Prüfung sind jene sportlichen Leistungen zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrwarteausbildung für Skilanglauf und Skiwandern gefordert werden.
Überdies ist eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) abzulegen.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
Skilanglauf
Siehe Anlage B.2
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen: Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:
Persönliches Können im Spiel, das erwarten läßt, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich erreicht werden kann
Persönliches Können im Spiel in einer für Wettkämpfe erforderlichen Stärke
Ausgereifte Schlagtechnik
Die Eignungsprüfung gemäß lit. a entfällt bei Aufnahmswerbern, die die Tennis-Lehrwarte- bzw. Tennislehrerausbildung erfolgreich absolviert haben.Die Eignungsprüfung gemäß Litera a, entfällt bei Aufnahmswerbern, die die Tennis-Lehrwarte- bzw. Tennislehrerausbildung erfolgreich absolviert haben.
Die Eignungsprüfung gemäß lit. b entfällt bei Aufnahmswerbern, dieDie Eignungsprüfung gemäß Litera b, entfällt bei Aufnahmswerbern, die
in der aktuellen Setzliste des Österreichischen Tennisverbandes oder
in der aktuellen Rangliste des Österreichischen Tennisverbandes aufscheinen oder
Mitglieder einer Staatsligamannschaft bzw. einer Landesliga I-Mannschaft sind.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern
Siehe Anlage B.2
Schlagworte
Tennis-Lehrwarteausbildung