Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Beachte
Ist auf die hinsichtlich der Eignungs- und Abschlussprüfung in der
Verordnung BGBl. II Nr. 286/2004 kundgemachten Lehrgänge der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004, kundgemachten Lehrgänge der
entsprechenden Anlagen anzuwenden (vgl. § 18 Abs. 6).entsprechenden Anlagen anzuwenden vergleiche Paragraph 18, Absatz 6,).
Text
Anlage B.2
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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern
Siehe Anlage B.1
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern umfaßt:
je eine mündliche Prüfung in
Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:
Lehrauftritt (Dauer 45 Minuten):
3 Muskelgruppen aus den Bereichen Schulter, Brust, Rücken, Bauch, Arme, Beine
2 Muskelgruppen müssen in der Masseaufbauphase und 1 Muskelgruppe in der Definitionsphase demonstriert werden
Posingdemonstration:
Kürposing von 1 1/2 Minuten mit Musik.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
BodybuildingAbschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für, Bodybuilding
Siehe Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern.
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlaufen
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:
Voraussetzungen für den Eintritt in die Ausbildung sind Nachweis des Könnens der 2. ISU-Klasse oder die 5. Kürklassenprüfung des ÖEV.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
EiskunstlaufAbschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für, Eiskunstlauf
Siehe Anlage B.2
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf
In der praktischen Prüfung sind jene sportlichen Leistungen zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrwarteausbildung für Skilanglauf und Skiwandern gefordert werden.
Überdies ist eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) abzulegen.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
SkilanglaufAbschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für, Skilanglauf
Siehe Anlage B.2
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang
zur Ausbildung von Tennistrainern
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, umfasst:
Persönliches Können im Spiel, das erwarten lässt, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich erreicht werden kann,
Persönliches Können im Spiel in einer für Wettkämpfe erforderlichen Stärke,
Ausgereifte Schlagtechnik.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern
Siehe Anlage B.2
Schlagworte
Tennis-Lehrwarteausbildung