Rechtstracker.at

Anl. 1/6

Fassungen
01.09.1992 bis 31.08.2005 — BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/6 heute01.10.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/601.10.201130.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 1/601.09.200630.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 1/601.09.200531.08.2006 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/601.09.200431.08.2005 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 2 Dokumente
Anl. 1/601.09.199231.08.2005 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 529/1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.2005

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 6,).

Text

                                                        Anlage A.6

                                                      --------------

AUSBILDUNG VON LEHRERN FÜR GESPANNFAHREN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrers für Gespannfahren vertraut zu machen. Lehrer für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes

angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                              1. Semester            2. Semester

                                     (Gesamt-               (Gesamt-

                           Wochen-  ausmaß bei    Wochen-  ausmaß bei

                           stunden    Einbe-      stunden    Einbe-

                                     ziehung                ziehung

                                       des                    des

                                    Fernunter-             Fernunter-

                                     richtes)               richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ...........     1,0      (5,0)         -         -

2. Deutsch ............     0,5      (2,5)         -         -

3. Lebende Fremdsprache      -         -          0,5      (2,5)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre       0,5      (2,5)         -         -

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen ............     0,5      (2,5)         -         -

6. Geschichte der

    Leibesübungen

    (des Sports) .......     0,5      (2,5)         -         -

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)    2,0     (10,0)        1,0      (5,0)

8. Erste Hilfe ........      -         -          1,0      (5,0)

9. Sportpsychologie und

    Lebenskunde ........     1,0     (5,0)          -         -

10. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik .......     0,5     (2,5)         1,0      (5,0)

11. Trainings- und

    Bewegungslehre .....     1,0     (5,0)         1,0      (5,0)

12. Fahrtheorie ........     2,0    (10,0)         2,0     (10,0)

13. Beschirrungs- und

    Wagenkunde .........     1,0     (5,0)         0,5      (2,5)

14. Pferdehaltung ......     1,0     (5,0)         0,5      (2,5)

15. Exterieurlehre und

    Veterinärkunde .....     1,5     (7,5)         2,0     (10,0)

16. Organisation des

    Reit- und Fahrsports,

    Turnierwesen und

    Sportstättenbau ....     1,0     (5,0)         1,0      (5,0)

17. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ......      -        -           0,5      (2,5)

18. Seminar für

    Fachfragen..........     0,5     (2,5)         1,0      (5,0)

II. Praxis

19. Praktische Übungen       2,0    (10,0)         9,0     (45,0)

20. Praktisch-methodische

    Übungen ............     6,0    (30,0)         6,0     (30,0)

21. Konditionsschulung        -        -           0,5      (2,5)

                        ---------------------------------------------

                            22,5   (112,5)        27,5    (137,5)

                        =============================================

---------------------------------------------------------------------

                                3. Semester

                                        (Gesamtausmaß

                            Wochen-    bei Einbeziehung    Summe

                            stunden          des

                                          Fernunter-

                                           richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ...........      -              -         1,0      (5,0)

2. Deutsch ............      -              -         0,5      (2,5)

3. Lebende Fremdsprache      -              -         0,5      (2,5)

4. Politische Bildung

    und Organisationslehre    -              -         0,5      (2,5)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen ............      -              -         0,5      (2,5)

6. Geschichte der

    Leibesübungen

    (des Sports) .......      -              -         0,5      (2,5)

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)     -              -         3,0     (15,0)

8. Erste Hilfe ........      -              -         1,0      (5,0)

9. Sportpsychologie und

    Lebenskunde ........     1,0           (5,0)       2,0     (10,0)

10. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik .......     1,0           (5,0)       2,5     (12,5)

11. Trainings- und

    Bewegungslehre .....      -              -         2,0     (10,0)

12. Fahrtheorie ........     1,0           (5,0)       5,0     (25,0)

13. Beschirrungs- und

    Wagenkunde .........     1,0           (5,0)       2,5     (12,5)

14. Pferdehaltung ......      -              -         1,5      (7,5)

15. Exterieurlehre und

    Veterinärkunde .....     0,5           (2,5)       4,0     (20,0)

16. Organisation des

    Reit- und Fahrsports,

    Turnierwesen und

    Sportstättenbau ....     1,5           (7,5)       3,5     (17,5)

17. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ......      -              -         0,5      (2,5)

18. Seminar für

    Fachfragen .........     1,0           (5,0)       2,5     (12,5)

II. Praxis

19. Praktische Übungen       6,0          (30,0)      17,0     (85,0)

20. Praktisch-methodische

    Übungen ............     8,0          (40,0)      20,0    (100,0)

21. Konditionsschulung        -              -         0,5      (2,5)

                        ---------------------------------------------

                            21,0         (105,0)      71,0    (355,0)

                        =============================================

B. Unterrichtspraxis

   Zwischen den einzelnen Semestern ist eine viermonatige Praxis an

   einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für

   Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und

   Fahren angeschlossenen Reit- und/oder Fahrverein zu erbingen

   (Anm.: richtig: erbringen).

C. Freigegenstände

  1. Ziffer 22
    Exkursionen (in Kursform) während der Semester nach Vereinbarung.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgefürhrt Anmerkung, richtig: durchgeführt) werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrers für Gespannfahren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Fahrsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins, usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. Ziffer 6
    Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrers für Gespannfahren im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um in Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten;

Psychoregulation; Konfliktlösung und Gesprächsführung;

spartenspezifische Schwerpunkte.

  1. Ziffer 10
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Fahrsport.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele; der Lehrer für Gespannfahren als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

  1. Ziffer 11
    Trainings- und Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

  1. Ziffer 12
    Fahrtheorie
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellung von Ausbildungsplänen. Didaktik des Fahrens. Grundsätze des Systems Achenbach und der ungarischen Fahrweise sowie Wissen um den Ausbildungsgang von der Remonte zum Wagenpferd.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Fahrlehrgerät, Gangarten des Wagenpferdes, Straßenverkehrsordnung, Grundsätze des Ein - und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil, Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig), Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil. Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Die ungarischen Fahrzügel und ihre Anwendung, Verwendung und Wirkung der Doppellonge. Ausbildungsgang des jungen Wagenpferdes.

  1. Ziffer 13
    Beschirrungs- und Wagenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen sowie der Sonderanspannungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner, Fahrzäume und Gebisse. Hilfszügel und Peitschen. Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens. An- und Abschirren, An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners. Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges. Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde. Behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre. Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Beschirrung und Anspannung von Tandem, Rondom, Einhorn, ungarischem Fünfergespann, römischem Kampfwagen und Sechserzug.

  1. Ziffer 14
    Pferdehaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Transport von Pferden und Fahrzeug. Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.

  1. Ziffer 15
    Exterieurlehre und Veterinärkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur der Pferde, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes. Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.

  1. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden) Veterinärmedizinische Grundlagen für richtiges Training eines Pferdes.

Festigen des Stoffes des 1. und 2. Semesters; Zusammenstellung eines Viererzuges.

  1. Ziffer 16
    Organisation des Reit- und Fahrsports, Turnierwesen und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport, Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers, Einführung in den Parcours- und Geländebau.

  1. Ziffer 3
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Wiederholen des Lehrstoffes des 1. und 2. Semesters. Reglement General und Reglement Particulier der FEI.

  1. Ziffer 17
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

  1. Ziffer 18
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden) Wettkampfkonditionierung.
  2. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung, Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)
    Spezielle Themen des Fahrwesens.

  1. Ziffer 19
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen und Fahren eines Ein-, Zwei- und Vierspänners im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren, Ausbildung an der Doppellonge auch von Remonten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen. Arbeit an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.

  1. Ziffer 2
    Semester (9 Wochenstunden)

Fahren eines Zweispänners in Dressurklasse A bis M, Fahren eines Viererzuges im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen. Arbeit an der Doppellonge (3 Stufen) mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.

  1. Ziffer 3
    Semester (6 Wochenstunden)

Anspannen und Fahren mit den Sonderanspannungsarten, Ausbildung einer Remonte.

  1. Ziffer 20
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungbetriebes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (6 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.

  1. Ziffer 2
    Semester (6 Wochenstunden)

Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät und am Bock für Vierspänner sowie Unterrichtserteilung an der Doppellonge.

  1. Ziffer 3
    Semester (8 Wochenstunden)

Unterricht am Bock für Sonderanspannungen und an der Doppellonge mit Remonten.

  1. Ziffer 21
    Konditionsschulung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports. Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen, Anlegen eines Übungsschatzes.

  1. Ziffer 22
    Exkursionen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen mit Fahrbetrieb.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124253

Alte Dokumentnummer

N7199223526J