Rechtstracker.at

Anl. 1/6

Fassungen
01.09.2006 bis 30.09.2012 — BGBl. II Nr. 307/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/6 heute01.10.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/601.10.201130.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 1/601.09.200630.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 1/601.09.200531.08.2006 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/601.09.200431.08.2005 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 2 Dokumente
Anl. 1/601.09.199231.08.2005 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 307/2006

Außerkrafttretensdatum

30.09.2012

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

Anlage A.6

AUSBILDUNG VON LEHRERN FÜR GESPANNFAHREN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrers für Gespannfahren vertraut zu machen. Lehrer für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

                         II. STUNDENTAFEL

       (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

  Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der

       einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

____________________________________________________________________

                         1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe

____________________________________________________________________

     A. Pflichtgegenstände

     I. Theorie

  1. Religion ............      5,0        -          -          5,0

  2. Deutsch .............      2,5        -          -          2,5

  3. Lebende Fremdsprache       -          2,5        -          2,5

  4. Politische Bildung

     und

     Organisationslehre ..      2,5        -          -          2,5

  5. Betriebskunde und

     Kaufmännisches

     Rechnen .............      2,5        -          -          2,5

  6. Geschichte von Bewegung

     und Sport ...........      2,5        -          -          2,5

  7. Sportbiologie

     (funktionelle

     Anatomie, Physiologie

     und Gesundheitslehre)     10,0        5,0        -         15,0

  8. Erste Hilfe .........      -          5,0        -          5,0

  9. Sportpsychologie und

     Lebenskunde .........      5,0        -          5,0       10,0

10. Pädagogik, Didaktik

     und Methodik ........      2,5        5,0        5,0       12,5

11. Trainings- und

     Bewegungslehre ......      5,0        5,0        -         10,0

12. Fahrtheorie .........     10,0       10,0        5,0       25,0

13. Beschirrungs- und

     Wagenkunde ..........      5,0        2,5        5,0       12,5

14. Pferdehaltung .......      5,0        2,5        -          7,5

15. Exterieurlehre und

     Veterinärkunde ......      7,5       10,0        2,5       20,0

16. Organisation des

     Reit- und Fahrsports,

     Turnierwesen und

     Sportstättenbau .....      5,0        5,0        7,5       17,5

17. Audiovisuelle

     Hilfsmittel und

     Fachliteratur .......      -          2,5        -          2,5

18. Seminar für

     Fachfragen ..........      2,5        5,0        5,0       12,5

____________________________________________________________________

                               72,5       60,0       35,0      167,5

     II. Praxis

19. Praktische Übungen ..     10,0       45,0       30,0       85,0

20. Praktisch-methodische

     Übungen .............     30,0       30,0       40,0      100,0

21. Konditionsschulung ..      -          2,5        -          2,5

____________________________________________________________________

                               40,0       77,5       70,0      187,5

____________________________________________________________________

     Summe:                   112,5      137,5      105,0      355,0

____________________________________________________________________

römisch drei. Unterrichtspraxis

Zwischen den einzelnen Semestern ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und/oder Fahrverein zu erbringen.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrers für Gespannfahren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt römisch vier) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen (sportrelevante Themen); Umgang mit der Fachterminologie im Fahrsport.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

  1. Ziffer 4
    POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 5
    BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. Ziffer 6
    GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrers für Gespannfahren im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers, um Störungen am Bewegungsapparat und seinen Funktionen erkennen und vermeiden zu können. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene und Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 9
    SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.

  1. Ziffer 3
    Semester

Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten;

Psychoregulation; Konfliktlösnug und Gesprächsführung;

spartenspezifische Schwerpunkte.

  1. Ziffer 10
    PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Fahrsport.

  1. Ziffer 2
    Semester

Erziehungsziele; der Lehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 3
    Semester

Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

  1. Ziffer 11
    TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

  1. Ziffer 2
    Semester

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

12. FAHRTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellung von Ausbildungsplänen. Didaktik des Fahrens. Grundsätze des Systems Achenbach und der ungarischen Fahrweise sowie Wissen um den Ausbildungsgang von der Remonte zum Wagenpferd.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.

  1. Ziffer 2
    Semester

Unterricht am Fahrlehrgerät (vierspännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht; Straßenverkehrsordnung.

  1. Ziffer 3
    Semester

Die ungarischen Fahrzügel und ihre Anwendung; Verwendung und Wirkung der Doppellonge; Ausbildungsgang des jungen Wagenpferdes.

  1. Ziffer 13
    BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen sowie der Sonderanspannungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.

  1. Ziffer 2
    Semester

Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; Behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).

  1. Ziffer 3
    Semester

Beschirrung und Anspannung von Tandem, Rondom, Einhorn, ungarischem Fünfergespann, römischem Kampfwagen und Sechserzug.

14. PFERDEHALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, um die Organisation des Stalldienstes, die Tierschutzbestimmungen und den Pferdetransport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes.

  1. Ziffer 2
    Semester

Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen von und Anlagen für Fahrbewerbe.

  1. Ziffer 15
    EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände.

  1. Ziffer 2
    Semester

Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.

  1. Ziffer 3
    Semester

Veterinärmedizinische Grundlagen für richtiges Training eines Pferdes. Festigen des Stoffes des 1. und 2. Semesters; Zusammenstellung eines Viererzuges.

  1. Ziffer 16
    ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND

SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

  1. Ziffer 2
    Semester

Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau.

  1. Ziffer 3
    Semester

Wiederholen des Lehrstoffes des 1. und 2. Semesters; Règlement General und Règlement Particulier der Fédération Equestre Internationale.

  1. Ziffer 17
    AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur.

  1. Ziffer 18
    SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester
    Wettkampfkonditionierung.

  1. Ziffer 2
    Semester

Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung; Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.

  1. Ziffer 3
    Semester
    Spezielle Themen des Fahrwesens.

19. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen und Fahren eines Ein-, Zwei- und Vierspänners im Straßenverkehr und im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Doppellonge auch von Remonten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.

  1. Ziffer 2
    Semester

Fahren eines Zweispänners in Dressur Klasse L bis S; Fahren im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.

  1. Ziffer 3
    Semester

Anspannen von und Fahren mit Viererzug und Sonderanspannungsarten; Ausbildung einer Remonte.

  1. Ziffer 20
    PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und auf dem Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät (ein-, zwei- und vierspännig) und auf dem Bock in Dressur; Gelände inklusive Fahren von Marathonhindernissen; Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner sowie Unterrichtserteilung bezüglich Doppellonge und Vorbereitung von Turnieranfängern (Ein- und Zweispänner).

  1. Ziffer 3
    Semester

Unterricht auf dem Bock für Viererzug und Sonderanspannungen und an der Doppellonge mit Remonten.

  1. Ziffer 21
    KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports; Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081500