Rechtstracker.at

Anl. 4/1

Fassungen
01.09.1992 bis 31.08.2006 — BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 4/101.09.200631.01.2012 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 362/2011
Anl. 4/101.09.199231.08.2006 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4 /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 529/1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                         Anlage D.1

                                                       --------------

AUSBILDUNG VON SPORT-JUGENDLEITERN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang der Ausbildung von Sport-Jugendleitern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Sport-Jugendleiters vertraut zu machen. Sport-Jugendleiter im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, die außerschulische Jugendarbeit in Sportvereinen, Sportverbänden und anderen Organisationen und Institutionen in organisatorischer, sportfachlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu leiten und die Vertretung der Interessen der Jugend in den leitenden Gremien der betreffenden Organisationen wahrzunehmen.

Der Sport-Jugendleiter bewegt sich hiebei vorwiegend in sportgebundenen und sozial motivierten Formen eines aktiven Gruppenlebens, das zur Befriedigung des jugendlichen Bedürfnisses nach außerschulischen Erlebnis-, Tätigkeits- und Bildungsangeboten dient.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

        Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                                                    (Gesamtausmaß

                                 Wochenstunden   bei Einbeziehung des

                                                    Fernunterrichtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

   1. Religion .................        1,0                     (5,0)

   2. Deutsch ..................        0,5                     (2,5)

   3. Politische Bildung und

      Organisationslehre .......        0,5                     (2,5)

   4. Betriebskunde und

      Kaufmännisches Rechnen ...        0,5                     (2,5)

   5. Geschichte der

      Leibesübungen (des Sports)        0,5                     (2,5)

   6. Sportbiologie (Funktionelle

      Anatomie, Physiologie und

      Gesundheitserziehung).....        2,0                    (10,0)

   7. Erste Hilfe ..............        1,5                     (7,5)

   8. Pädagogik, Didaktik und

      Methodik .................        2,0                    (10,0)

   9. Bewegungslehre und

      Biomechanik ..............        2,0                    (10,0)

  10. Trainingslehre ...........        2,0                    (10,0)

  11. Audiovisuelle Hilfsmittel

      und Fachliteratur ........        0,5                     (2,5)

  12. Gerätekunde und

      Sportstättenbau ..........        0,5                     (2,5)

  13. Sexualpädagogik, Soziologie

      und Lebenskunde ..........        1,5                     (7,5)

  14. Kommunikationstechniken

      und Gruppendynamik .......        1,0                     (5,0)

  15. Werbung und Publikationen         1,0                     (5,0)

II. Praxis

  16. Praktische Übungen in

      Gruppendynamik und

      Kommunikationstechniken ..        4,0                    (20,0)

  17. Praktische Übungen in den

      Grundsportarten ..........        2,0                    (10,0)

  18. Praktisch-methodische

      Übungsreihen mit besonderer

      Berücksichtigung des

      Fitneß-Sports ............        4,0                    (20,0)

                                -------------------------------------

                                       27,0                   (135,0)

                                =====================================

B. Freigegenstand

   19. Allgemeines Praktikum ...        4,0                    (20,0)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Sport-Jugendleiters Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 4
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. Ziffer 5
    Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports in Österreich; die Oympischen Anmerkung, richtig: Olympischen) Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 6
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 7
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 8
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte.

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 9
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

  1. Ziffer 10
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

Kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, -kontrolle, Übertraining - Überforderung - Überkompensation;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

regenerative Maßnahmen.

  1. Ziffer 11
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

  1. Ziffer 12
    Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

  1. Ziffer 13
    Sexualpädagogik, Soziologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundbegriffe der Jugendsoziologie und der Sexualpädagogik.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Sozialprogramme, Probleme der Jugendgemeinschaften, soziale Stufenmodelle; Sexualprobleme in der Gruppe und Aufklärung.

  1. Ziffer 14
    Kommunikationstechniken und Gruppendynamik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Regeln der Gruppenbeziehungen und der Stellung des einzelnen innerhalb und außerhalb der Gruppe; Wissen um die Motivation von Sportgruppen und die Fähigkeit, mit Einzelpersonen und mit Gruppen zu arbeiten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Erarbeiten gruppendynamischer Grundsätze und Prinzipien; Erlernen von Techniken der Kommunikation zur Anwendung in Jugend-Sportgruppen, Vereinen und Sportverbänden.

  1. Ziffer 15
    Werbung und Publikationen
Bildungs- und Lehraufgaben:

Verstehen der Werbetechniken und deren Aufgaben; Wissen um die Grundlagen der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit mit besonderer Berücksichtigung der Werbung im Sportbereich.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Arten, Ziele der Werbung, Werbetechniken; Aufbau von Publikationen, Verfassen von Artikeln; Methoden zur Herstellung einer Vereinszeitung, Verfassen von Zeitungsberichten, Erstellung von Werbebroschüren.

  1. Ziffer 16
    Praktische Übungen in Gruppendynamik und Kommunikationstechniken
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertrautmachen mit den Grundformen der Kommunikationstechniken, Wissen um die Praxis der Gruppendynamik. Gestalten von Festen, Feiern, Heimabenden und Diskussionen.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur praktischen Anwendung von Kommunikationstechniken und Gruppendynamik, Führungsverhalten und gruppendynamische Prozesse; Gestalten von Heimabenden; Durchführung von Diskussionen verbunden mit praktischer Anwendung.

  1. Ziffer 17
    Praktische Übungen in den Grundsportarten
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportliche Grundtätigkeiten (Laufen, Werfen, Springen, Stoßen, Schwimmen, diverse Spiele usw.); Konditions- und Ausgleichsübungen; Übungen zur Verbesserung der Bewegungsabläufe.

  1. Ziffer 18
    Praktisch-methodische Übungsreihen mit besonderer Berücksichtigung des FITNESS-Sports
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes mit besonderer

Berücksichtigung der Anforderungen im Übungsbetrieb des Jugend-Fitneß- und Breitensports.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel aus dem Bereich des Fitneß- und Breitensports.

  1. Ziffer 19
    Allgemeines Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigen des Eigenkönnens und Sammeln von Erfahrungen bei der Führung von Sport-Jugend-Gruppen.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens in den Grundsportarten; praktische Übungen im Bereich der Jugendgruppenführung.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124282

Alte Dokumentnummer

N7199223555J