Rechtstracker.at

Anl. 2/8

Fassungen
01.09.1992 bis 30.11.1992 — BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/8 heute01.10.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 2/801.10.201130.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 2/801.09.200630.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 2/801.12.199231.08.2006 § → § BGBl. Nr. 48/1993
Anl. 2/801.09.199230.11.1992 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 529/1992

Außerkrafttretensdatum

30.11.1992danach: BGBl. Nr. 48/1993

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                       Anlage B.8

                                                     --------------

TRAINERAUSBILDUNG FÜR ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Allgemeine Körperausbildung vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining der Allgemeinen Körperausbildung zu unterweisen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im

Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                              1. Semester            2. Semester

                                     (Gesamt-               (Gesamt-

                           Wochen-  ausmaß bei    Wochen-  ausmaß bei

                           stunden    Einbe-      stunden    Einbe-

                                     ziehung                ziehung

                                       des                    des

                                    Fernunter-             Fernunter-

                                     richtes)               richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion .............    1,0      (5,0)       1,0       (5,0)

2. Deutsch ..............     -         -         1,5       (7,5)

3. Englisch .............    1,0      (5,0)       0,5       (2,5)

4. Politische Bildung und

    Organisationslehre ...    1,0      (5,0)        -          -

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches Rechnen     -         -         1,0       (5,0)

6. Geschichte der

    Leibesübungen (des

    Sports) ..............    0,5      (2,5)        -          -

7. Funktionelle Anatomie     1,0      (5,0)        -          -

8. Gesundheitserziehung,

    Physiologie und

    Lebenskunde ..........    2,0     (10,0)       2,5      (12,5)

9. Erste Hilfe ..........     -         -         2,0      (10,0)

10. Pädagogik und

    Psychologie ..........    1,0      (5,0)        -          -

11. Didaktik und Methodik     1,5      (7,5)       1,5       (7,5)

12. Bewegungslehre und

    Biomechanik ..........    1,5      (7,5)       1,5       (7,5)

13. Trainingslehre .......    2,0     (10,0)       2,0      (10,0)

II. Praxis

14. Praktische Übungen ...    1,0      (5,0)       0,5       (2,5)

15. Sport-Massage ........    1,0      (5,0)       1,5       (7,5)

                          -------------------------------------------

                             14,5     (72,5)      15,5      (77,5)

                          ===========================================

III. Spezialfach

16. Spezielle

    Trainingslehre .......    0,5      (2,5)       1,0       (5,0)

17. Spezielle

    Bewegungslehre .......     -         -          -          -

18. Sportmedizinisches

    Seminar ..............     -         -          -          -

19. Wettkampfbestimmungen

    (der Sportarten),

    Gerätekunde und

    audiovisuelle

    Hilfsmittel ..........     -         -          -          -

20. Spezielle

    praktisch-methodische

    Übungen ..............    2,0     (10,0)       1,0       (5,0)

                          -------------------------------------------

                             17,0     (85,0)      17,5      (87,5)

                          ===========================================

---------------------------------------------------------------------

                                3. Semester

                                        (Gesamtausmaß

                            Wochen-    bei Einbeziehung    Summe

                            stunden          des

                                          Fernunter-

                                           richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion .............    -              -         2,0     (10,0)

2. Deutsch ..............    -              -         1,5      (7,5)

3. Englisch .............    -              -         1,5      (7,5)

4. Politische Bildung und

    Organisationslehre ...    -              -         1,0      (5,0)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches Rechnen    -              -         1,0      (5,0)

6. Geschichte der

    Leibesübungen (des

    Sports) ..............    -              -         0,5      (2,5)

7. Funktionelle Anatomie     -              -         1,0      (5,0)

8. Gesundheitserziehung,

    Physiologie und

    Lebenskunde ..........    -              -         4,5     (22,5)

9. Erste Hilfe ..........    -              -         2,0     (10,0)

10. Pädagogik und

    Psychologie ..........    -              -         1,0      (5,0)

11. Didaktik und Methodik     -              -         3,0     (15,0)

12. Bewegungslehre und

    Biomechanik ..........    -              -         3,0     (15,0)

13. Trainingslehre .......    -              -         4,0     (20,0)

II. Praxis

14. Praktische Übungen ...    -              -         1,5      (7,5)

15. Sport-Massage ........    -              -         2,5     (12,5)

                          -------------------------------------------

                              -              -        30,0    (150,0)

                          ===========================================

III. Spezialfach

16. Spezielle

    Trainingslehre .......   3,0          (15,0)       4,5     (22,5)

17. Spezielle

    Bewegungslehre .......   3,0          (15,0)       3,0     (15,0)

18. Sportmedizinisches

    Seminar ..............   0,5           (2,5)       0,5      (2,5)

19. Wettkampfbestimmungen

    (der Sportarten),

    Gerätekunde und

    audiovisuelle

    Hilfsmittel ..........   1,5           (7,5)       1,5      (7,5)

20. Spezielle

    praktisch-methodische

    Übungen ..............  10,0          (50,0)      13,0     (65,0)

                          -------------------------------------------

                            18,0          (90,0)      52,5    (262,5)

                          ===========================================

IV. Pflichtpraktikum

  1. Ziffer 21
    Außerhalb des Unterrichtes
    im Ausmaß von
    40 Trainingseinheiten.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben im Umfang und im Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden, Berichte, Sprecherziehung. Verbessern der Rechtschreibung und des Ausdrucks, Wortschatzübungen, Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports. Berichte über vorgeschriebene Themen, Eingaben an Behörden.

  1. Ziffer 3
    Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die englische Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Schulung der Aussprache, Festigung der einfachsten grammatikalischen Regeln. Übersetzen von leichten Sporttexten.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Alltagsenglisch mit Bezug auf den Sport. Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes. Einfache Konversation.

  1. Ziffer 4
    bis 7.:

Unterrichtsgegenstände 4 bis 7 siehe Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. Ziffer 8
    Gesundheitserziehung, Physiologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verstehen der Leistungsfähigkeit des Menschen, damit im Trainerberuf entsprechend Rücksicht genommen wird. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Einführen in die Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie (Muskelfunktionen, Kreislauf, Atmung, Stoffwechsel, Ernährung, Ausscheidung, Wärmeregulation usw.), Funktion des Nervensystems und der Sinnesorgane.

  1. Ziffer 2
    Semester (2,5 Wochenstunden)

Innere Sekretion, Steuerungsvorgänge und Regelkreise, Physische Leistungsfaktoren (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit). Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. Persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

  1. Ziffer 9
    und 10.:

Unterrichtsgegenstände 9 und 10 siehe Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. Ziffer 11
    Didaktik und Methodik
  2. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)
  3. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)
    sonst wie Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. Ziffer 12
    Bewegungslehre und Biomechanik
  2. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)
  3. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)
    sonst wie Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. Ziffer 13
    Trainingslehre
  2. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)
  3. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)
    sonst wie Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. Ziffer 14
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer

Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)
  2. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunde)
    Verbessern der motorischen Grundeigenschaften.

  1. Ziffer 15
    Sport-Massage
  2. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)
  3. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)
    sonst wie Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. Ziffer 16
    Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der speziellen Trainingstheorie. Kenntnisse und Ausbilden methodischer Fähigkeiten in den Sportarten, die für eine Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften geeignet sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Schulen der Beweglichkeit
  2. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)
    Schulen der Gewandtheit.
  3. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden)

Gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Grundeigenschaften mit ausgewählten Inhalten der Sportarten (Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen, Dauerübungen usw.).

  1. Ziffer 17
    Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe, ihrer Beeinflussung und kritischen Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken in den vorgenannten Sportarten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden)

Biomechanik der Bewegungen in den Sportarten (Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen). Probleme der Technikschulung.

  1. Ziffer 18
    Sportmedizinisches Seminar
  2. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    sonst wie Trainerausbildung (Anlage C).

  1. Ziffer 19
    Wettkampfbestimmungen, Gerätekunde und audiovisuelle Hilfsmittel
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden der Regeln der Sportarten; Wissen um die Gestaltung von Sportstätten und die Pflege der Geräte der Sportarten sowie Handhabung der audiovisuellen Hilfsmittel.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Erklären der einzelnen Regeln und ihre Anwendung, Kenntnisse im Bereiche des Sportstättenbaues und der Geräte sowie Einführung in den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

  1. Ziffer 20
    Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Spezielle Einführung in die Trainingspraxis der einzelnen

Sportarten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Einführen in das Krafttraining, Schulungsmethoden der Beweglichkeit und der Gewandtheit. Formen des Kreistrainings.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)
    Methoden des Ausdauertrainings an Hand von praktischen Beispielen.
  2. Ziffer 3
    Semester (10 Wochenstunden)

Körperbildende Inhalte aus der Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen usw.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124284

Alte Dokumentnummer

N7199223560J