Rechtstracker.at

Anl. 2/8

Fassungen
01.09.2006 bis 30.09.2012 — BGBl. II Nr. 307/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/8 heute01.10.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 2/801.10.201130.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 2/801.09.200630.09.2012 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 2/801.12.199231.08.2006 § → § BGBl. Nr. 48/1993
Anl. 2/801.09.199230.11.1992 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 307/2006

Außerkrafttretensdatum

30.09.2012

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

                                                         Anlage B.8

                                                       --------------

TRAINERAUSBILDUNG FÜR ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Allgemeine Körperausbildung vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining der Allgemeinen Körperausbildung zu unterweisen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben).

---------------------------------------------------------------------

                                1. Semester            2. Semester

                                  (Gesamtaus-            (Gesamtaus-

                                  maß bei                maß bei

                          Wochen- Einbeziehung   Wochen- Einbeziehung

                          stunden     des        stunden     des

                                   Fernunter-             Fernunter-

                                    richtes)               richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ...........   1,0       (5,0)         1,0        (5,0)

2. Deutsch ............   1,0       (5,0)          -           -

3. Lebende Fremdsprache    -          -           1,0        (5,0)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre     1,0       (5,0)          -           -

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen ............    -          -           1,0        (5,0)

6. Geschichte von

    Bewegung und Sport .   0,5       (2,5)          -           -

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)  3,0      (15,0)         2,0       (10,0)

8. Erste Hilfe ........    -          -            -           -

9. Sportpsychologie

    und Lebenskunde ....    -          -           1,0        (5,0)

10. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik .......   2,0      (10,0)         1,0        (5,0)

11. Bewegungslehre und

    Biomechanik ........    -          -           2,0       (10,0)

12. Trainingslehre .....   1,5       (7,5)         5,0       (25,0)

13. Seminar für

    Fachfragen .........    -          -            -           -

14. Wettkampfbestimmungen

    und Regelkunde .....    -          -            -           -

15. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ......   1,0       (5,0)          -           -

16. Gerätekunde und

    Sportstättenbau ....    -          -            -           -

II. Praxis

17. Praktisch-methodische

    Übungen ............   4,0      (20,0)         2,0       (10,0)

18. Spezielle

    praktisch-methodische

    Übungen ............    -          -           2,0       (10,0)

19. Massage ............   2,0      (10,0)          -           -

                        ---------------------------------------------

                          17,0      (85,0)        18,0       (90,0)

                        ---------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

                                  3. Semester

                                     (Gesamtaus-

                                     maß bei

                            Wochen-  Einbeziehung

                            stunden      des            Summe

                                      Fernunter-

                                       richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ...........      -           -         1,0        (5,0)

2. Deutsch ............      -           -         1,0        (5,0)

3. Lebende Fremdsprache      -           -         1,0        (5,0)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre        -           -         1,0        (5,0)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen ............      -           -         1,0        (5,0)

6. Geschichte von

    Bewegung und Sport .      -           -         0,5        (2,5)

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)    1,5        (7,5)       6,5       (32,5)

8. Erste Hilfe ........     2,0       (10,0)       2,0       (10,0)

9. Sportpsychologie

    und Lebenskunde ....     2,0       (10,0)       3,0       (15,0)

10. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik .......      -           -         3,0       (15,0)

11. Bewegungslehre und

    Biomechanik ........     2,0       (10,0)       4,0       (20,0)

12. Trainingslehre .....     3,5       (17,5)      10,0       (50,0)

13. Seminar für

    Fachfragen .........     2,0       (10,0)       2,0       (10,0)

14. Wettkampfbestimmungen

    und Regelkunde .....     1,0        (5,0)       1,0        (5,0)

15. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ......      -           -         1,0        (5,0)

16. Gerätekunde und

    Sportstättenbau ....     1,0        (5,0)       1,0        (5,0)

II. Praxis

17. Praktisch-methodische

    Übungen ............     2,0       (10,0)       8,0       (40,0)

18. Spezielle

    praktisch-methodische

    Übungen ............     6,0       (30,0)       8,0       (40,0)

19. Massage ............      -           -         2,0       (10,0)

                        ---------------------------------------------

                            23,0      (115,0)      58,0      (290,0)

                        ---------------------------------------------

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrplan zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit in der Ausdrucksweise im Hinblick auf die Anforderung an eine Fachkraft für Körperausbildung bei der Schulung von Ausbildern; Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Vortragstechnik, Referate und Diskussion.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Alltagssprache mit Bezug zum Sport; Erweiterung des sprachspezifischen Wortschatzes.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports und wichtiger

Organisationen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports und der einzelnen Sportinstitutionen.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Bereich erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Wirtschaftliche Vereinsführung; Geräte- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing; Haftung bei Sportverletzungen und anderen Schäden.

  1. Ziffer 6
    Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und in der Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der beruflichen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann; Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensysteme; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping (Bestimmungen, Arten, Auswirkungen).

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlagen der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

  1. Ziffer 3
    Semester (1,5 Wochenstunden)
    Spezifische Probleme bei der Körperausbildung und im Training.

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe bei Sportverletzungen.

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Kommunikation; Verhalten; Einstellung; Motivation; Diagnose; physiologische Voraussetzungen; psychoregulative Steuerung (Angst, Streß, Aggression usw.); Demonstration von psychoregulativen Maßnahmen.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Wettkampfbetreuung; Konfliktlösung; Gruppendynamik und Videofeedback; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

  1. Ziffer 10
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik der Körperausbildung sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung und einer sinnvollen und zielführenden Ausbildungsgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; die Fachkräfte für Körperausbildung als Erzieher; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Methodische Verfahren; Organisation der Ausbildung; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

  1. Ziffer 11
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken als Fachkraft in der Körperausbildung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften;

Videoanalyse.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen;

Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen insbesondere von sportlichen Bewegungen, die in dieser Ausbildung zur Anwendung kommen.

  1. Ziffer 12
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig eine wirksame und sachgemäße Ausbildung und das hiefür notwendige Training vorzubereiten und durchzuführen. Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Training, Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

  1. Ziffer 2
    Semester (5 Wochenstunden)

Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests; Umsetzung in das praktisch-methodische Arbeiten.

  1. Ziffer 3
    Semester (3,5 Wochenstunden)

Spezielle Fragen und Themen auf der Basis der allgemeinen diesbezüglichen Vorschriften; konkrete Maßnahmen für die Ausbildung und das spartenspezifische Training; Ausbildungs- und Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkt; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern - Maßnahmen zur Korrektur.

  1. Ziffer 13
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Verstehen spezieller Probleme in dieser Ausbildung und im Training. Einführung in die Organisation und in das Sportmanagement.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Spezifische medizinische Fragen und Fragen der Ausbildungs- und Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem im Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung; Grundlagen des Managements und Marketings.

  1. Ziffer 14
    Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Wettkampfbestimmungen im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf;

Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe;

praktische Teilnahme an Wettkämpfen.

  1. Ziffer 15
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

der einschlägigen Literatur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Verwendung audiovisueller Hilfsmittel und der Fachliteratur; Anlegen einer Literaturliste.

  1. Ziffer 16
    Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie Verwendung und Pflege der Geräte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

  1. Ziffer 17
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die psycho-physischen Voraussetzungen im Schwimmen, in der Leichtathletik und in Ballspielen sowie in anderen Sportarten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (4 Wochenstunden)

Entwicklung der motorischen Grundeigenschaften; Spiele in der Halle und im Freien.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Schulung von technischen Elementen; Entwicklung des Bewegungssehens für das Analysieren von Bewegungsabläufen.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Schulung von Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psycho-physischer Voraussetzungen.

  1. Ziffer 18
    Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine methodisch einwandfreie und auf den letzten Erkenntnissen beruhende moderne Ausbildung; Umsetzung in die Praxis.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)
    Formen von Bewegungsmustern bei den betriebenen Sportarten.
  2. Ziffer 3
    Semester (6 Wochenstunden)

Eignungsprüfungen; Ausbildungsgestaltung und Organisation; Fehlerkorrekturen; Ausbildungskontrollen; Lehrproben.

  1. Ziffer 19
    Massage
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen;

Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe;

Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.

Schlagworte

Grundlagentraining, Bildungsaufgabe, Geräteverwaltung, Ausbildungsbetreuung, Trainingsbetreuung, Trainingsgestaltung, Ausbildungsgestaltung, Konditionsschulung, Technikschulung, Ausbildungssteuerung

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081519