Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schulunterrichtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 472/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 514/1993Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12aParagraph 12 a
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Betreuungsteil
§ 12a. (1) Der Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen bedarf einer Anmeldung. Bezüglich der Anmeldung giltParagraph 12 a, (1) Der Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen bedarf einer Anmeldung. Bezüglich der Anmeldung gilt
für ganztägige Schulformen mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles:
Die Anmeldung kann anläßlich der Anmeldung zur Aufnahme in die Schule sowie innerhalb einer vom Schulleiter einzuräumenden Frist von mindestens drei Tagen und längstens einer Woche (wobei diese Frist einen Sonntag einzuschließen hat) erfolgen; nach dieser Frist ist ein Anmeldung zulässig, wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe erforderlich ist.
Die Anmeldung kann sich auf alle Schultage oder auf einzelne Tage einer Woche beziehen.
Die Anmeldung gilt nur für das betreffende Unterrichtsjahr.
für ganztägige Schulformen mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles:
Die Regelung der Z 1 lit. a gilt auch hier.Die Regelung der Ziffer eins, Litera a, gilt auch hier.
Die Anmeldung kann sich nur auf alle Schultage erstrecken.
Die Anmeldung gilt für die Dauer des Besuches der betreffenden Schule.
(2)Absatz 2,Während des Unterrichtsjahres kann eine Abmeldung vom Betreuungsteil nur zum Ende des ersten Semesters erfolgen. Diese Abmeldung hat spätestens einen Monat vor Ende des ersten Semesters zu erfolgen. Sofern an der Schule keine entsprechenden Klassen mit bloßem Unterrichtsteil oder ohne verschränkter Form von Unterrichts- und Betreuungsteil bestehen, ist nur eine Abmeldung von der Schule möglich.
Schlagworte
Unterrichtsteil
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2009
Dokumentnummer
NOR12124414
alte Dokumentnummer
N7199312851A