(3)Absatz 3,Die Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrern und Skiführern umfaßt zusätzlich zu der im Abs. 1 lit. a angeführten mündlichen Prüfung je eine weitere in Bewegungslehre, Ausrüstung, Englisch, Erster Hilfe, Theorie des Skilaufs, Berufskunde, Natur- und Umweltkunde, Schnee- und Lawinenkunde und eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt). Zusätzlich ist der Nachweis der theoretischen Kenntnisse sowie des Eigenkönnens durch einen positiv abgeschlossenen Winteralpinkurs zu erbringen, welcher der höchsten Stufe der im jeweiligen Bundesland vorgesehenen Skilehrerausbildung auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften entspricht. Dieser Winteralpinkurs muß Schnee-, Lawinen-, Wetter-, Karten- und Orientierungskunde, Alpine Gefahren, Abfahren im alpinen Gelände (auch mit einer Gruppe) und Rettungsmaßnahmen bei Unfällen beinhalten. Die mündlichen Prüfungen in Bewegungslehre, Ausrüstung, Englisch, Erster Hilfe, Theorie des Skilaufs, Berufskunde, Natur- und Umweltkunde, Schnee- und Lawinenkunde und der Lehrauftritt sowie der Nachweis der theoretischen Kenntnisse und des Eigenkönnens durch den Winteralpinkurs entfallen für Aufnahmewerber, die die höchste Stufe der im jeweiligen Bundesland vorgesehenen Skilehrerausbildung auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften erfolgreich absolviert haben oder Skilehrer im Rahmen der Ausbildung der Gendarmerie, des Bundesheeres oder der Zollwache sind.Die Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrern und Skiführern umfaßt zusätzlich zu der im Absatz eins, Litera a, angeführten mündlichen Prüfung je eine weitere in Bewegungslehre, Ausrüstung, Englisch, Erster Hilfe, Theorie des Skilaufs, Berufskunde, Natur- und Umweltkunde, Schnee- und Lawinenkunde und eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt). Zusätzlich ist der Nachweis der theoretischen Kenntnisse sowie des Eigenkönnens durch einen positiv abgeschlossenen Winteralpinkurs zu erbringen, welcher der höchsten Stufe der im jeweiligen Bundesland vorgesehenen Skilehrerausbildung auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften entspricht. Dieser Winteralpinkurs muß Schnee-, Lawinen-, Wetter-, Karten- und Orientierungskunde, Alpine Gefahren, Abfahren im alpinen Gelände (auch mit einer Gruppe) und Rettungsmaßnahmen bei Unfällen beinhalten. Die mündlichen Prüfungen in Bewegungslehre, Ausrüstung, Englisch, Erster Hilfe, Theorie des Skilaufs, Berufskunde, Natur- und Umweltkunde, Schnee- und Lawinenkunde und der Lehrauftritt sowie der Nachweis der theoretischen Kenntnisse und des Eigenkönnens durch den Winteralpinkurs entfallen für Aufnahmewerber, die die höchste Stufe der im jeweiligen Bundesland vorgesehenen Skilehrerausbildung auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften erfolgreich absolviert haben oder Skilehrer im Rahmen der Ausbildung der Gendarmerie, des Bundesheeres oder der Zollwache sind.