Rechtstracker.at

Anl. 2/3

Fassungen
06.03.1993 bis 30.04.1996 — BGBl. Nr. 163/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/3 heute01.02.2013 § → § · 1 Dokument
Anl. 2/301.10.201131.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 2/301.09.200631.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 2/301.05.199631.08.2006 § → § BGBl. Nr. 282/1996
Anl. 2/306.03.199330.04.1996 § → § BGBl. Nr. 163/1993
Anl. 2/301.09.199205.03.1993 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1993,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 3

Inkrafttretensdatum

06.03.1993BGBl. Nr. 163/1993

Außerkrafttretensdatum

30.04.1996danach: BGBl. Nr. 282/1996

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                         Anlage B.3

                                                       --------------

AUSBILDUNG VON FUSSBALLTRAINERN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern hat in einem viersemetrigen Anmerkung, richtig: viersemestrigen) Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Fußballtrainers vertraut zu machen.

Fußballtrainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können von der Grundschule bis zur Trainerarbeit auf der höchsten Leistungsstufe zu vermitteln und Spieler aller Alters- und Leistungsstufen vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß

im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                              1. Semester            2. Semester

                                     (Gesamt-               (Gesamt-

                           Wochen-  ausmaß bei    Wochen-  ausmaß bei

                           stunden    Einbe-      stunden    Einbe-

                                     ziehung                ziehung

                                       des                    des

                                    Fernunter-             Fernunter-

                                     richtes)               richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion .............     -         -         1,0       (5,0)

2. Deutsch ..............     -         -         0,5       (2,5)

3. Lebende Fremdsprache       -         -          -          -

4. Politische Bildung und

    Organisationslehre ...    0,5      (2,5)        -          -

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches Rechnen     -         -          -          -

6. Geschichte der

    Leibesübungen (des

    Sports) ..............     -         -          -          -

7. Sportbiologie

    (Funktionelle Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)     3,0     (15,0)        -          -

8. Erste Hilfe ..........     -         -         1,0       (5,0)

9. Sportpsychologie und

    Lebenskunde ..........     -         -         1,5       (7,5)

10. Pädagogik, Didaktik und

    Methodik .............    2,0     (10,0)        -          -

11. Allgemeine und spezielle

    Bewegungslehre und

    Biomechanik ..........     -         -         1,5       (7,5)

12. Trainingslehre .......    4,0     (20,0)        -          -

13. Spezielle Trainingslehre   -         -         5,0      (25,0)

14. Wettkampfbestimmungen

    und Sportstättenkunde     1,0      (5,0)        -          -

15. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ........    1,0      (5,0)        -          -

16. Seminar für Fachfragen    1,0      (5,0)        -          -

II. Praxis

17. Praktische Übungen ...     -         -         3,0      (15,0)

18. Praktisch-methodische

    Übungen ..............    7,0     (35,0)       7,0       (35,0

                          -------------------------------------------

                             19,5     (97,5)      20,5     (102,5)

                          ===========================================

---------------------------------------------------------------------

                          3. Semester         4. Semester

                               (Gesamt-          (Gesamt-

                      Wochen-  ausmaß   Wochen-  ausmaß bei

                      stunden    bei    stunden    bei

                                Einbe-            Einbe-     Summe

                               ziehung           ziehung

                                 des               des

                              Fernunter-        Fernunter-

                               richtes)          richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........   1,0     (5,0)      -      -      2,0   (10,0)

2. Deutsch .........   1,5     (7,5)      -      -      2,0   (10,0)

3. Lebende

    Fremdsprache ....   2,0    (10,0)      -      -      2,0   (10,0)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre   -        -        -      -      0,5    (2,5)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen .........     -       -       1,5   (7,5)    1,5    (7,5)

6. Geschichte der

    Leibesübungen

    (des Sports) ....    0,5    (2,5)      -      -      0,5    (2,5)

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheits-

    erziehung) ......     -       -       3,0  (15,0)    6,0   (30,0)

8. Erste Hilfe .....    0,5    (2,5)      -      -      1,5    (7,5)

9. Sportpsychologie

    und Lebenskunde       -       -       1,0   (5,0)    2,5   (12,5)

10. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik ....     -       -       2,0  (10,0)    4,0   (20,0)

11. Allgemeine und

    spezielle

    Bewegungslehre

    und Biomechanik       -       -       1,5   (7,5)    3,0   (15,0)

12. Trainingslehre ..    4,0   (20,0)      -      -      8,0   (40,0)

13. Spezielle

    Trainingslehre ..    4,0   (20,0)     5,0  (25,0)   14,0   (70,0)

14. Wettkampfbestimmungen

    und

    Sportstättenkunde    0,5    (2,5)      -      -      1,5    (7,5)

15. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ...     -       -        -      -      1,0    (5,0)

16. Seminar für

    Fachfragen ......    2,0   (10,0)      -      -      3,0   (15,0)

II. Praxis

17. Praktische Übungen   3,0   (15,0)      -      -      6,0   (30,0)

18. Praktisch-methodische

    Übungen .........    6,0   (30,0)    11,0  (55,0)   31,0  (155,0)

                     ------------------------------------------------

                        25,0  (125,0)    25,0 (125,0)   90,0  (450,0)

                     ================================================

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der viersemestrige Bildungsgang gliedert sich in 2 Abschnitte. Im

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester ist eine in sich abgeschlossene allgemeine
Grundlage in allen Gegenständen unter besonderer Berücksichtigung der Spezialsportart Fußball zu geben. Im 3. und 4. Semester wird der Lehrstoff - soweit im 1. Ausbildungsjahr nicht bereits abgeschlossen - erweitert und besonders praktisch-methodisch vertieft und durch weitere erforderliche Unterrichtsgegenstände ergänzt.

Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind für die einzelnen Sportarten, insbesondere auch für Fußball, unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst vertraut zu machen sind. Im Fernunterricht ist der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, zu Beginn des 1. und 3. Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch im Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zu Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß

anzuwenden.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden;

Berichte; Sprecherziehung.

  1. Ziffer 3
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Verbesserung der Rechtschreibung und des Ausdrucks;

Wortschatzübungen; Berichte über vorgeschriebene Themen; Festigung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise; Referate und Diskussionen; Abfassen von Schriftstücken an Behörden, Verbände und Organisationen.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Schulung der Aussprache; Festigung der einfachsten grammatikalischen Regeln.

Übersetzung leichter Sporttexte; Alltagssprache mit Bezug zum Sport, Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; einfache Konversation.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte; Wirtschaftliches Denken, Vermittlung mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Wirtschaftliche Vereinsführung, Utensilien- und Sportstättenverwaltung, Grundsätze des Vertragswesens, Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

  1. Ziffer 6
    Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wecken des Verständnisses für den modernen Sport und seine Probleme durch Aufzeigen seiner Entwicklung von den Anfängen bis zur Gegenwart.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung der Leibesübungen von ihrem Ursprung bis in die heutige Zeit; Darlegen der einzelnen Schwerpunkte und Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe; geschichtliche Entwicklung des Fußballsports unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie).

  1. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teile; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna, Psychoregulation); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

>

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre.

  1. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; spezielle Verletzungen im Fußballsport.

>

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde)

Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

>

  1. Ziffer 10
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik, Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher.

Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden)

Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren; Vorbereitung und Planung des Trainings, Trainingszielkontrollen.

>

  1. Ziffer 11
    Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.

Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

  1. Ziffer 4
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 2. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Sparteneigenart Fußball; spezielle Bewegungsanalysen; Probleme der Technikschulung; Testverfahren.

>

  1. Ziffer 12
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes

Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (4 Wochenstunden)
    Training; Trainingslehre.

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

  1. Ziffer 3
    Semester (4 Wochenstunden)

Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; biologische Besonderheiten des Nachwuchstrainings; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehungen der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung, Übertraining, Regeneration; Leistungstests.

>

  1. Ziffer 13
    Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die sppeziellen Anmerkung, richtig: speziellen) trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (5 Wochenstunden)

Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspieles, Modell des Spieles und des Spielers); konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen der Korrektur.

  1. Ziffer 3
    Semester (4 Wochenstunden)

Schulungsmethoden der einzelnen Trainings- und Spielelemente; Technik, Taktik und Kondition; die Trainingsarbeit in den Vorbereitungsperioden.

  1. Ziffer 4
    Semester (5 Wochenstunden)

Training und Spiel in allen Perioden und Formen; Vorbereitung, Lenkung und Auswertung des Spieles; Kontrollen des Trainings, des Spiels, der Spieler; Persönlichkeit des Trainers; angewandte Taktik; Erkenntnisse aus Fußball-Großveranstaltungen (Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympische Spiele, UEFA-Cup ua.); weitere Entwicklung des Fußballs.

>

  1. Ziffer 14
    Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.)

  1. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Ausreichendes Wissen über die Sportstätten, ihren Aufbau und ihre Entwicklung; Aufbau und Pflege der Geräte, die in der Sparte Fußball Verwendung finden mit besonderer Berücksichtigung verschiedener Materialien.

>

  1. Ziffer 15
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

>

  1. Ziffer 16
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen der Sparte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)
    Aktuelle Themen der Sparte.
  2. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

>

  1. Ziffer 17
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens.

  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden)

Schaffung der konditionellen und technischen Voraussetzungen für eine richtige Durchführung der Aufgaben aus den Übungsformen der Taktik; die Konditionsarbeit im Fußball ohne und mit Ball (Geräten).

>

  1. Ziffer 18
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten

Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (7 Wochenstunden)

Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik.

  1. Ziffer 2
    Semester (7 Wochenstunden)

Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettspielformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen;

Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten;

Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.

  1. Ziffer 3
    Semester (6 Wochenstunden)

Das Trainieren steht im Vordergrund; Umsetzung der Stoffansammlung im Modelltraining in den verschiedenen Perioden; Tests und Leistungskontrollen.

  1. Ziffer 4
    Semester (11 Wochenstunden)

Trainingsgestaltung in den Wettkampfperioden - Spezialtraining, Individualtraining, Training zur Heranbildung von Universalspielern; Verwendung von trainingsfördernden Hilfsmitteln.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124658

Alte Dokumentnummer

N7199326681J