Rechtstracker.at

Anl. 2/3

Fassungen
01.05.1996 bis 31.08.2006 — BGBl. Nr. 282/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/3 heute01.02.2013 § → § · 1 Dokument
Anl. 2/301.10.201131.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 2/301.09.200631.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 2/301.05.199631.08.2006 § → § BGBl. Nr. 282/1996
Anl. 2/306.03.199330.04.1996 § → § BGBl. Nr. 163/1993
Anl. 2/301.09.199205.03.1993 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.05.1996BGBl. Nr. 282/1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006danach: BGBl. II Nr. 307/2006

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                         Anlage B.3

                                                        -------------

AUSBILDUNG VON FUSSBALLTRAINERN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fußballtrainers vertraut zu machen.

Fußballtrainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können von der Grundschule bis zur Trainerarbeit im Leistungsbereich zu vermitteln und Spieler vor, im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.) Anmerkung, Stundentafel nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der viersemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine in sich abgeschlossene allgemeine Grundlage in allen Gegenständen unter besonderer Berücksichtigung der Spezialsportart Fußball zu geben. Im 3. und 4. Semester wird der Lehrstoff - soweit im ersten Ausbildungsjahr nicht abgeschlossen - erweitert und besonders praktisch-methodisch vertieft und durch weitere erforderliche Unterrichtsgegenstände ergänzt.

Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind für die einzelnen Sportarten, insbesondere auch für Fußball, unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst vertraut zu machen sind. Im Fernunterricht ist der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, zu Beginn des 1. und 3. Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben im Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Ziel muß auch im Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballtrainers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß

anzuwenden.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier
  2. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden;

Berichte.

  1. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Verbesserung der Rechtschreibung und des Ausdrucks;

Wortschatzübungen; Berichte über vorgeschriebene Themen; Abfassen von Schriftstücken an Behörden, Verbände und Organisationen.

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der mündlichen Ausdrucksweise; Referate und Diskussionen; Abfassen von Ansprachen; Verhalten bei Interviews; Sprecherziehung.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Schulung der Aussprache; Festigung der einfachsten grammatikalischen Regeln.

Übersetzung leichter Sporttexte; Alltagssprache mit Bezug zum Sport, Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; einfache Konversation.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 5
    Sportmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die und Anwendung der Grundelemente des Managements allgemein. Die Bedeutung des modernen Managements und dessen Auswirkungen im Sport (Sportmanagement). Verbindung zwischen Sportmanagement und Sportmarketing.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Vermittlung und Vertiefung betriebswirtschaftlichen Denkens im Sportbereich. Organisation eines gemeinnützigen Sportvereins. Finanzierungsmodelle, Rechtsformen wirtschaftlicher Tätigkeiten für Vereine, Sportmanager und Trainer.

Vertragsrecht - Grundlagen. Arbeitsverträge und deren sozial- und steuerrechtliche Auswirkungen.

Straf- und zivilrechtliche Haftung (Verein, Sportmanager/Trainer). Analysen aktueller Fallbeispiele, Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes.

Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen, Versicherungsschutz, Auswirkungen auf Vereine, Sportmanager und Trainer. (Fallbeispiels-Anwendung und Analysen in Form von Workshops.)

  1. Ziffer 6
    Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wecken des Verständnisses für den modernen Sport und seine Probleme durch Aufzeigen seiner Entwicklung von den Anfängen bis zur Gegenwart.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung der Leibesübungen von ihrem Ursprung bis in die heutige Zeit; Darlegen der einzelnen Schwerpunkte und Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe; geschichtliche Entwicklung des Fußballsports unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 3
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teile; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation.

  1. Ziffer 4
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna, Psychoregulation); Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis;

Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen;

Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre;

typische Verletzungen im Fußballsport.

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 4
    Semester (2,5 Wochenstunden)

Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

Spezielle Themen des Fußballsports.

  1. Ziffer 10
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren; Vorbereitung und Planung des Trainings, Trainingszielkontrollen.

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde)
    Festigen des Stoffes; spezielle Themen des Fußballsports.
  2. Ziffer 11
    Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.

Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

  1. Ziffer 4
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 2. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Sparteneigenart Fußball; spezielle Bewegungsanalysen; Probleme der Technikschulung; Testverfahren.

  1. Ziffer 12
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes

Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)
    Training; Trainingslehre.

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. und 2. Semesters; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden)

Biologische Besonderheiten des Nachwuchstrainings; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten;

Wechselbeziehungen der motorischen Eigenschaften zueinander;

Trainingsplanung, Übertraining, Regeneration; Leistungstests.

  1. Ziffer 13
    Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers).

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Korrekturmaßnahmen.

  1. Ziffer 3
    Semester (4 Wochenstunden)

Schulungsmethoden der einzelnen Trainings- und Spielelemente; Technik, Taktik und Kondition; die Trainingsarbeit in den Vorbereitungsperioden.

  1. Ziffer 4
    Semester (5 Wochenstunden)

Training und Spiel in allen Perioden und Formen; Vorbereitung, Lenkung und Auswertung des Spieles; Kontrollen des Trainings, des Spieles, der Spieler; Persönlichkeit des Trainers; angewandte Taktik; Erkenntnisse aus Fußballgroßveranstaltungen (Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympische Spiele, UEFA-Cup ua.); weitere Entwicklung des Fußballs.

  1. Ziffer 14
    Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen über die Sportstätten und ihren Aufbau.

  1. Ziffer 4
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Ausreichendes Wissen über die Sportstätten, ihren Aufbau und ihre Entwicklung; Aufbau und Pflege der Geräte, die in der Sparte Fußball Verwendung finden mit besonderer Berücksichtigung verschiedener Materialien.

  1. Ziffer 15
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

  1. Ziffer 16
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen der Sparte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Aktuelle Themen der Sparte.
  2. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Aktuelle Themen der Sparte.
  3. Ziffer 3
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Aktuelle Themen der Sparte.
  4. Ziffer 4
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Aktuelle Themen der Sparte.
  5. Ziffer 17
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)
  2. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)
  2. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde)

Schaffung der konditionellen und technischen Voraussetzungen für eine richtige Durchführung der Aufgaben aus den Übungsformen der Taktik; die Konditionsarbeit im Fußball mit und ohne Ball (Geräten).

  1. Ziffer 18
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten

Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (7 Wochenstunden)

Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik.

  1. Ziffer 2
    Semester (7 Wochenstunden)

Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen;

Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten;

Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.

  1. Ziffer 3
    Semester (6 Wochenstunden)

Das Trainieren steht im Vordergrund; Umsetzung der Stoffansammlung im Modelltraining in den verschiedenen Perioden; Tests und Leistungskontrollen.

  1. Ziffer 4
    Semester (11 Wochenstunden)

Trainingsgestaltung in den Wettkampfperioden - Spezialtraining, Individualtraining, Training zur Heranbildung von Universalspielern; Verwendung von trainingsfördernden Hilfsmitteln.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12126123

Alte Dokumentnummer

N7199637995L