Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 641/1994Bundesgesetzblatt Nr. 641 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Index
70/09 Minderheiten-Schulrecht
Text
7. Abschnitt
Schulaufsicht
§ 15. Beim Landesschulrat für Burgenland ist eine Abteilung für die Angelegenheiten Paragraph 15, Beim Landesschulrat für Burgenland ist eine Abteilung für die Angelegenheiten
der Volks- und Hauptschulen sowie der Polytechnischen Lehrgänge mit kroatischer oder ungarischer Unterrichtssprache,
des Unterrichtes in kroatischer oder ungarischer Unterrichtssprache an zweisprachigen Volksschulen (Volksschulklassen) und an den Hauptschulabteilungen sowie Abteilungen der Polytechnischen Lehrgänge für den Unterricht in kroatischer oder ungarischer Sprache,
der zweisprachigen allgemeinbildenden höheren Schule sowie
des Unterrichtes in Kroatisch, Ungarisch und Romanes an anderen Schulen
einzurichten.
Dokumentnummer
NOR12125558
Alte Dokumentnummer
N7199440141J