(3)Absatz 3,Bei Abschlußprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Diplomprüfungen und Rigorosen, die mehr als ein Fach umfassen, ist zusätzlich zu den Beurteilungen für die einzelnen Fächer eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden'' zu lauten, wenn jedes Fach positiv beurteilt wurde, anderenfalls hat sie „nicht bestanden'' zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden'' zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut'' und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut'' erteilt wurde. In den künstlerischen Studienrichtungen (Z 2a der Anlage 1) hat bei Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen und Diplomprüfungen, die nur ein zentrales künstlerisches Fach umfassen, an die Stelle der Beurteilung „sehr gut'' die Beurteilung „mit Auszeichnung bestanden'' zu treten.Bei Abschlußprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Diplomprüfungen und Rigorosen, die mehr als ein Fach umfassen, ist zusätzlich zu den Beurteilungen für die einzelnen Fächer eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden'' zu lauten, wenn jedes Fach positiv beurteilt wurde, anderenfalls hat sie „nicht bestanden'' zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden'' zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut'' und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut'' erteilt wurde. In den künstlerischen Studienrichtungen (Ziffer 2 a, der Anlage 1) hat bei Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen und Diplomprüfungen, die nur ein zentrales künstlerisches Fach umfassen, an die Stelle der Beurteilung „sehr gut'' die Beurteilung „mit Auszeichnung bestanden'' zu treten.