Text
Anlage
Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des § 1 Abs. 3 sind die in die folgenden Nummern und Unternummern des Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/1987) einzureihenden Waren; soweit im nachstehenden Unternummern des Zolltarifs angeführt sind, gelten als landwirtschaftliche Erzeugnisse nur jene Waren, die von den Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe bzw. von den allenfalls angeführten ex-Positionen zu solchen Unternummern erfaßt sind:Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, sind die in die folgenden Nummern und Unternummern des Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1987,) einzureihenden Waren; soweit im nachstehenden Unternummern des Zolltarifs angeführt sind, gelten als landwirtschaftliche Erzeugnisse nur jene Waren, die von den Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe bzw. von den allenfalls angeführten ex-Positionen zu solchen Unternummern erfaßt sind:
TARIF
Nr./UNr. Warenbezeichnung
0201 -- Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt:
10 - ganze oder halbe Tierkörper
20 - andere Stücke, mit Knochen:
A - Tierviertel
30 - ohne Knochen:
A - Tierviertel
0202 -- Fleisch von Rindern, gefroren:
10 - ganze oder halbe Tierkörper
20 - andere Stücke, mit Knochen:
A - Tierviertel
30 - ohne Knochen:
A - Tierviertel
0203 -- Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren:
(10) - frisch oder gekühlt:
11 - - ganze oder halbe Tierkörper
19 - - sonstige:
A - Tierviertel
(20) - gefroren:
21 - - ganze oder halbe Tierkörper
29 - - sonstige:
A - Tierviertel
0205 00 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln,
frisch, gekühlt oder gefroren:
A - ganze oder halbe Tierkörper sowie Tierviertel:
1 - von Pferden
0207 00 Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall
von Hausgeflügel der Nummer 0105, frisch, gekühlt oder
gefroren:
10 - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, frisch oder gekühlt:
ex 10 - gerupft und ausgenommen
(20)Absatz 20,- Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, gefroren:
ex (20) - gerupft und ausgenommen
0407 00 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder
gekocht:
A - Hühnereier
0409 00 natürlicher Honig
0701 -- Kartoffeln, frisch oder gekühlt
0702 00 Tomaten, frisch oder gekühlt
0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch (Porree) und
andere Alliumarten, frisch oder gekühlt
0704 -- Genießbare Kohlarten der Gattung Brassica (einschließlich Kraut), frisch oder gekühlt
0705 -- Salate (Lactuca sativa) sowie Zichorien- und Endiviensalate
(Cichorium spp.), frisch oder gekühlt
0706 -- Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln,
Knollensellerie, Rettiche sowie Radieschen und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
0707 00 Gurken, frisch oder gekühlt
0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
0713 -- Getrocknete Hülsenfrüchte, ausgelöst, auch geschält oder
zerkleinert
0802 -- Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne
Schale oder enthäutet
0805 -- Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet
0808 -- Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich Weichseln), Pfirsiche
(einschließlich Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen, Zwetschken und Schlehen, frisch
0810 -- Andere Früchte, frisch.