Rechtstracker.at

§ 20

Fassungen
01.01.1990 bis 30.07.2016 — BGBl. Nr. 654/1989
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 20 heute31.07.2016 § → § BGBl. I Nr. 63/2016
§ 2001.01.199030.07.2016 BGBl. Nr. 654/1989

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Tuberkulosegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1968, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 654 aus 1989,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

01.01.1990BGBl. Nr. 654/1989

Außerkrafttretensdatum

30.07.2016danach: BGBl. I Nr. 63/2016

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Rechtsmittel

Paragraph 20,

  1. Absatz eins,Gegen die Beschlüsse, mit denen die Anhaltung oder die Öffnung der Pakete und die Beschlagnahme der alkoholischen Getränke für zulässig erklärt (Paragraph 15 und Paragraph 19, Absatz 3,) oder ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Anhaltung abgelehnt (Paragraph 17, Absatz 3,) werden, steht dem Kranken und, falls er nicht eigenberechtigt ist, auch seinem gesetzlichen Vertreter, und gegen die Beschlüsse, mit denen die Anhaltung oder die Öffnung der Pakete und die Beschlagnahme der alkoholischen Getränke für nicht zulässig erklärt (Paragraph 15 und Paragraph 19, Absatz 3,) oder die vorzeitige Beendigung der Anhaltung ausgesprochen (Paragraph 17, Absatz 3,) werden, der Bezirksverwaltungsbehörde binnen einer Notfrist von 14 Tagen das Recht des Rekurses zu.
  2. Absatz 2,Rekurse gegen die Beschlüsse, mit denen die Anhaltung oder die Öffnung der Pakete und die Beschlagnahme der alkoholischen Getränke für zulässig erklärt (Paragraph 15 und Paragraph 19, Absatz 3,) oder die vorzeitige Beendigung der Anhaltung ausgesprochen (Paragraph 17, Absatz 3,) werden, haben keine aufschiebende Wirkung.
  3. Absatz 3,Das Rechtsmittel der Vorstellung ist ausgeschlossen.
  4. Absatz 4,Anmerkung, Aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 654 aus 1989,.)

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2016

Gesetzesnummer

10010326

Dokumentnummer

NOR12131289

alte Dokumentnummer

N8196829146L