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§ 18 DMG 1994

Fassungen
01.10.1994 bis 14.08.1998 — BGBl. Nr. 513/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1811.08.200530.09.2021 § → § BGBl. I Nr. 87/2005 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/2021
§ 1820.07.200210.08.2005 § → § BGBl. I Nr. 110/2002
§ 1815.08.199819.07.2002 § → § BGBl. I Nr. 117/1998
§ 1801.10.199414.08.1998 BGBl. Nr. 513/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Düngemittelgesetz 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 513 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 18

Inkrafttretensdatum

01.10.1994BGBl. Nr. 513/1994

Außerkrafttretensdatum

14.08.1998danach: BGBl. I Nr. 117/1998

Abkürzung

DMG 1994

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Text

Kosten der Untersuchung

Paragraph 18, (1) Wurden bei einer Nachschau Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes mit rechtskräftigem Bescheid festgestellt, so hat die Partei die Kosten der Nachschau, der Probenahme und, bei nicht entsprechender Zusammensetzung der Probe, auch die Kosten der Untersuchung zu tragen.

  1. Absatz 2,Die Kosten der Nachschau, der Probenahme und der Untersuchung nach Absatz eins, sind durch Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft in einem Tarif, der auf einer Durchschnittsberechnung der tatsächlich erwachsenden Kosten zu beruhen hat, zu bestimmen. Hiebei ist dafür zu sorgen, daß darin die nach den Allgemeinen Vorschriften über die Reisegebühren der Bundesbediensteten im Durchschnitt zu berechnenden Reisekosten und die durchschnittlichen Kosten einer Probenahme volle Deckung finden.
  2. Absatz 3,Im Verwaltungsstrafverfahren ist im Straferkenntnis dem Beschuldigten der Ersatz der Kosten der Nachschau, Probenahme und Untersuchung sowie der Verwertung oder Vernichtung verfallener Ware vorzuschreiben. Die Kosten der Untersuchung sind unmittelbar an die jeweilige Untersuchungsanstalt zu entrichten.

Gesetzesnummer

10010827

Dokumentnummer

NOR12137777

Alte Dokumentnummer

N8199438869J