Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Düngemittelgesetz 1994
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 513/1994Bundesgesetzblatt Nr. 513 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 24Paragraph 24
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Inkrafttreten
§ 24. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1994 in Kraft.Paragraph 24, (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1994 in Kraft.
(2)Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Wirksamkeit gesetzt werden.Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen jedoch frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Wirksamkeit gesetzt werden.
Dokumentnummer
NOR12137783
Alte Dokumentnummer
N8199438875J