Kurztitel
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 531/1995Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1995,
Text
Anhang IV
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KRITERIEN FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG VON SÄUGLINGSANFANGSNAHRUNG, DIE
EINE ENTSPRECHENDE BEHAUPTUNG RECHTFERTIGEN
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Behauptung Voraussetzung für die Behauptung
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1. „Adaptiertes'' Protein Der Proteingehalt liegt unter
0,6 g/100 kJ (2,5 g/100 kcal) und das
Verhältnis zwischen Molkenproteinen und
Casein beträgt mindestens 1,0
2. Niedriger Natriumgehalt Der Natriumgehalt liegt unter
9 mg/100 kJ (39 mg/100 kcal)
3. Saccharosefrei Saccharose ist nicht enthalten
4. Nur Lactose enthalten Lactose ist das einzige vorhandene
Kohlenhydrat
5. Lactosefrei Lactose ist nicht enthalten *1)
6. Mit Eisen angereichert Eisen wurde zugesetzt
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*1) Sofern mit einem Verfahren bestimmt, dessen Nachweisgrenze später festgelegt wird.