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Anhang IV
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KRITERIEN FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG VON SÄUGLINGSANFANGSNAHRUNG, DIE
EINE ENTSPRECHENDE BEHAUPTUNG RECHTFERTIGEN
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Behauptung Voraussetzung für die Behauptung
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1. „Adaptiertes'' Protein Der Proteingehalt liegt unter
0,6 g/100 kJ (2,5 g/100 kcal) und das
Verhältnis zwischen Molkenproteinen und
Casein beträgt mindestens 1,0
2. Niedriger Natriumgehalt Der Natriumgehalt liegt unter
9 mg/100 kJ (39 mg/100 kcal)
3. Saccharosefrei Saccharose ist nicht enthalten
4. Nur Lactose enthalten Lactose ist das einzige vorhandene
Kohlenhydrat
5. Lactosefrei Lactose ist nicht enthalten *1)
6. Mit Eisen angereichert Eisen wurde zugesetzt
7. Verringerung des Risikos a) Die Säuglingsanfangsnahrung muß
von Allergien auf den Bestimmungen von Anhang I
Milchproteine. In dieser Z 2.2 genügen; die Menge der
Behauptung können Immunreaktionen hervorrufenden
Begriffe verwendet Proteine muß mit allgemein
werden, die sich auf akzeptierten Meßmethoden
reduzierten Antigen- nachgewiesen werden und darf
oder reduzierten höchstens 1% der Stickstoff
Allergengehalt beziehen. enthaltenden Stoffe der
Anfangsnahrung ausmachen.
b) Auf der Kennzeichnung ist
anzugeben, daß Säuglinge, die
gegen intakte Proteine, aus denen
die Nahrung hergestellt ist,
allergisch sind, diese nicht
verzehren dürfen, es sei denn, daß
in allgemein anerkannten
klinischen Tests der Nachweis der
Verträglichkeit der Anfangsnahrung
in mehr als 90% (Vertrauensbereich
95%) der Fälle erbracht wurde, in
denen Säuglinge unter einer
Überempfindlichkeit gegenüber den
Proteinen leiden, aus denen das
Hydrolysat hergestellt ist.
c) Die Anfangsnahrung sollte bei
Tieren keine Sensibilisierung
gegen die intakten Proteine, aus
denen die Anfangsnahrung
hergestellt wird, hervorrufen.
d) Zum Nachweis der behaupteten
Eigenschaften müssen objektive und
wissenschaftlich nachgewiesene
Angaben vorliegen.
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*1) Sofern mit einem Verfahren bestimmt, dessen Nachweisgrenze später festgelegt wird.