Kurztitel
Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Text
Anhang II Anhang römisch zwei
UNTERSUCHUNGSUMFANG UND -HÄUFIGKEITEN
A UNTERSUCHUNGSUMFANG
Mindestkontrolle
Die bakteriologische Untersuchung umfaßt
Bestimmung der KBE (koloniebildende Einheiten) bei 22 Grad C,
Bestimmung der KBE (koloniebildende Einheiten) bei 37 Grad C, Nachweis der Indikatorkeime Escherichia coli, coliforme Bakterien und Enterokokken.
Dieser Untersuchungungsumfang wird erweitert:
bei der Anwendung von chemisch-technischen Aufbereitungsverfahren um Pseudomonas aeruginosa;
gegebenenfalls Nachweis von für das jeweilige Verfahren charakteristischen Mikroorganismen;
bei neuen Wasserversorgungsanlagen und bei desinfizierten Wässern um Pseudomonas aeruginosa und sulfitreduzierenden Clostridien.
Leitfähigkeit myS.cm hoch -1 bei 25 Grad C
je nach Art des eingesetzten Desinfektionsverfahrens Chlor,
Chlordioxid,
Ozon oder
spektraler Absorptionskoeffizient m hoch -1 bei 254 nm
(UV-Durchlässigkeit).
Im Verdachtsfall ist die mikrobiologische Untersuchung von Wasser für den menschlichen Gebrauch auf etwaige Krankheitserreger zu erweitern.
Ist mit dem Auftreten von Parasiten, Algen oder anderen figürlichen Elementen (Animacula) zu rechnen (zB Oberflächenwasser), ist die Untersuchung auf diese biologischen Parameter zu erweitern.
Laufende Kontrolle
Der Umfang der Mindestkontrolle wird erweitert um die Parameter:
Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient m hoch -1 bei 436 nm),
Aussehen,
Carbonathärte Grad dH (Säurekapazität bis pH 4,3),
Oxidierbarkeit (Kaliumpermanganatverbrauch) mg/l KMnO4 oder TOC mg/l C,
Eisen (Sigma Fe) mg/1 Fe,
Mangan (Sigma Mn) mg/l Mn,
Regelmäßige Kontrolle
Zusätzlich zum Untersuchungsumfang der laufenden Kontrolle werden weitere Parameter aus dem Anhang I umfaßt, die nachteiligen Einfluß auf die Beschaffenheit des dem Verbraucher gelieferten Wassers haben und die Beurteilung des ionischen Gleichgewichtes der Bestandteile ermöglichen könnten. Bei der Auswahl sind die speziellen Gegebenheiten im Einzugsgebiet des Wasserspenders zu berücksichtigen (geologische und hydrologische Verhältnisse, Nutzungen, zB Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe, Verkehr mit den dadurch möglichen Auswirkungen).Zusätzlich zum Untersuchungsumfang der laufenden Kontrolle werden weitere Parameter aus dem Anhang römisch eins umfaßt, die nachteiligen Einfluß auf die Beschaffenheit des dem Verbraucher gelieferten Wassers haben und die Beurteilung des ionischen Gleichgewichtes der Bestandteile ermöglichen könnten. Bei der Auswahl sind die speziellen Gegebenheiten im Einzugsgebiet des Wasserspenders zu berücksichtigen (geologische und hydrologische Verhältnisse, Nutzungen, zB Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe, Verkehr mit den dadurch möglichen Auswirkungen).
Volluntersuchung
Alle in Anhang I, Kapitel A bis F, angeführten Parameter.Alle in Anhang römisch eins, Kapitel A bis F, angeführten Parameter.
B. UNTERSUCHUNGSHÄUFIGKEIT
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Verteilte Mindest- Mindestanzahl der Proben
Wassermenge Versorgte anzahl pro Jahr gemäß Voll-
in m3/Tag Bevölkerung der ----------------------------- unter-
Unter- Mindest- laufende regel- suchung
suchun- kontrolle Kontrolle mäßige
gen pro Kontrolle
Jahr
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bis 10 bis 50 1 - - 1 -
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bis 100 bis 500 1 3 1 1 alle
10 Jahre
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bis 1000 bis 5000 1 6 2 1 alle
10 Jahre
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bis 2000 bis 10000 2 12 3 1 alle
5 Jahre
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bis 10000 bis 50000 4 60 6 1 alle
5 Jahre
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bis 20000 bis 100000 6 120 12 2 alle
5 Jahre
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bis 30000 bis 150000 12 180 18 3 alle
5 Jahre
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bis 60000 bis 300000 12 360 36 6 alle
5 Jahre
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bis 100000 bis 500000 12 360 60 10 alle
5 Jahre
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über 200000 über 1000000 12 360 120 20 jährlich
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Bei desinfiziertem Wasser muß die Häufigkeit der mikrobiologischen (bakteriologischen) Analysen verdoppelt werden.
Sind die Werte der in den vorhergehenden Jahren erfolgten Probennahmen konstant und sind sie erheblich besser als die in Anhang I vorgesehenen zulässigen Höchstkonzentrationen, so kann, falls kein Faktor festgestellt wird, der sich negativ auf die Wasserqualität auswirken kann, die oben angegebene Untersuchungshäufigkeit reduziert werden, und zwarSind die Werte der in den vorhergehenden Jahren erfolgten Probennahmen konstant und sind sie erheblich besser als die in Anhang römisch eins vorgesehenen zulässigen Höchstkonzentrationen, so kann, falls kein Faktor festgestellt wird, der sich negativ auf die Wasserqualität auswirken kann, die oben angegebene Untersuchungshäufigkeit reduziert werden, und zwar
bei Grundwasser auf ein Viertel,
bei Oberflächenwasser auf die Hälfte mit Ausnahme der mikrobiologischen (bakteriologischen) Analysen.
Eine Untersuchung pro Jahr ist jedenfalls erforderlich.
In Fremdenverkehrsgebieten sind sowohl die Anzahl der Gäste als auch der Zeitpunkt der Hochsaison bei der Berechnung der Mindesthäufigkeit der Untersuchungen zu berücksichtigen.
Die Abstände zwischen den Untersuchungen sollen möglichst gleich sein.