Rechtstracker.at

Art. 14

Fassungen
01.09.1985 bis 01.07.2001 — BGBl. Nr. 350/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Art. 14 heute02.07.2001 § → § BGBl. III Nr. 265/2001
Art. 1401.09.198501.07.2001 BGBl. Nr. 350/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europäische Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT“

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1985,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 14

Inkrafttretensdatum

01.09.1985BGBl. Nr. 350/1985

Außerkrafttretensdatum

01.07.2001danach: BGBl. III Nr. 265/2001

Index

99/07 Post- und Fernmeldewesen

Text

ARTIKEL römisch vierzehn

(Beschaffung)

  1. Litera a
    Die Beschaffungspolitik der EUTELSAT muß darauf gerichtet sein, im Interesse der EUTELSAT, der Vertragsparteien und der Unterzeichner einen möglichst umfassenden Wettbewerb bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen zu fördern und wird nach Maßgabe der Artikel 17 und 18 der Betriebsvereinbarung durchgeführt.
  2. Litera b
    Mit Ausnahme der in Artikel 17 der Betriebsvereinbarung vorgesehenen Fälle erfolgt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die EUTELSAT durch die Vergabe von Aufträgen auf Grund der Antworten auf öffentliche internationale Ausschreibungen.
  3. Litera c
    Die Aufträge werden so, daß den Interessen der EUTELSAT am besten gedient ist, an die Bewerber vergeben, welche die beste Verbindung von Qualität, Preis, Lieferzeit und anderen für die EUTELSAT wichtigen Kriterien bieten, wobei unterstellt wird, daß bei Vorliegen von Angeboten mit einer vergleichbaren Verbindung der genannten Kriterien die Aufträge unter gebührender Berücksichtigung der allgemeinen und industriellen Interessen der Vertragsparteien vergeben werden.

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026

Gesetzesnummer

10011599

Dokumentnummer

NOR12149729

Alte Dokumentnummer

N9198514450L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/350/A14/NOR12149729