Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kfz-Haftpflichtversicherung - Prämienbemessung nach Schadenverlauf
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 369/1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 108/1988Bundesgesetzblatt Nr. 369 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 108 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
Text
Berücksichtigung von Versicherungsfällen
§ 3. Für jeden gemäß § 15 Abs. 1 AKHB 1988 für den Schadenverlauf zu berücksichtigenden Versicherungsfall innerhalb eines Beobachtungszeitraumes ist die Prämie zum nächsten Hauptfälligkeitszeitpunkt ab dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner um drei Prämienstufen höher als zuvor, jedoch nicht höher als nach der höchsten Prämienstufe zu bemessen. Paragraph 3, Für jeden gemäß Paragraph 15, Absatz eins, AKHB 1988 für den Schadenverlauf zu berücksichtigenden Versicherungsfall innerhalb eines Beobachtungszeitraumes ist die Prämie zum nächsten Hauptfälligkeitszeitpunkt ab dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner um drei Prämienstufen höher als zuvor, jedoch nicht höher als nach der höchsten Prämienstufe zu bemessen.
Dokumentnummer
NOR12150990
Alte Dokumentnummer
N9198717808R