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Anlage 2
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Schiffahrtszeichen
Allgemeines
Die Schiffahrtszeichen (Tafeln) mit Ausnahme der gelben Bojen gemäß Abschnitt 1 lit. F sind entsprechend der Anlage zu gestalten; sie sind so zu bemessen, daß ihre kürzeste Seitenlänge mindestens 0,80 m beträgt.
Wird die Rückseite nicht als Schiffahrtszeichen dargestellt, ist sie in weißer Farbe zu halten.
Die Schiffahrtszeichen können bei Nacht angeleuchtet sein.
Die Schiffahrtszeichen des Abschnittes 1 (Hauptzeichen), ausgenommen lit. F, können durch die in Abschnitt 2 enthaltenen Zusatzzeichen ergänzt werden.
Abschnitt 1 - Hauptzeichen
A. Verbotszeichen
A.1. Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserflächen
für Fahrzeuge aller Art (Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)für Fahrzeuge aller Art Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
Verbot des Wasserschifahrens
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.2. Allgemeines Fahrverbot für Sportfahrzeuge
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.3. Fahrverbot für Segelfahrzeuge
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.4. Fahrverbot für Ruderfahrzeuge
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.5. Fahrverbot für Segelbretter
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.6. Überholverbot
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.7. Verbot des Begegnens und Überholverbot
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.8. Liegeverbot
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.9. Ankerverbot
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.10. Festmacheverbot
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.11. Wendeverbot
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.12. Verbot, schädlichen Wellenschlag oder Sog zu erzeugen
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
A.13. Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren
(Anm.: Die Zeichen sind nicht darstellbar.)Anmerkung, Die Zeichen sind nicht darstellbar.)
B. Gebotszeichen
B.1. Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
B.2. Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
B.3. Gebot, die in km/h angegebene Geschwindigkeit nicht zu
überschreiten
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
B.4. Gebot, ein Schallzeichen zu geben
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
B.5. Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
C. Zeichen für Einschränkungen
C.1. Beschränkte Durchfahrtshöhe
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
C.2. Beschränkte Durchfahrtsbreite
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
C.3. Das Fahrwasser ist eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt
den Abstand in Metern an, in dem sich Fahrzeuge vom Ufer
entfernt halten sollen
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
D. Empfehlende Zeichen
D.1. Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken
für Verkehr in beiden Richtungen
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
für Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind
(Anm.: Die Zeichen sind nicht darstellbar.)Anmerkung, Die Zeichen sind nicht darstellbar.)
D.2. Empfehlung, sich auf der mit „grün'' bezeichneten
Fahrwasserseite zu halten
(Anm.: Die Zeichen sind nicht darstellbar.)Anmerkung, Die Zeichen sind nicht darstellbar.)
E. Hinweiszeichen
E.1. Erlaubnis zum Stilliegen
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.2. Erlaubnis zum Ankern
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.3. Ende eines Verbots oder Gebots
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.4. Fahrerlaubnis für Motorfahrzeuge
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.5. Allgemeine Fahrerlaubnis für Sportfahrzeuge
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.6. Erlaubnis zum Wasserschifahren
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.7. Fahrerlaubnis für Segelfahrzeuge
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.8. Fahrerlaubnis für Ruderfahrzeuge
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.9. Fahrerlaubnis für Segelbretter
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
E.10. Kennzeichen der Untiefen und Schiffahrtshindernisse
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
F. Gelbe Bojen; Kennzeichnung der Grenzen von Wasserflächen, für die besondere Anordnungen bestehen
(Anm.: Die Skizze ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Die Skizze ist nicht darstellbar.)
Abschnitt 2 - Zusatzzeichen
Die Hauptzeichen können durch die folgenden Zusatzzeichen ergänzt
werden:
Tafeln mit Zahlen über einem Hauptzeichen geben die Entfernung
in m bis zu der durch das Hauptzeichen angezeigten Bestimmung oder Besonderheit an.
Beispiel:
Gebot, eine Geschwindigkeit von 12 km/h nach 1 000 m nicht zu
überschreiten
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
Pfeile geben an, in welcher Richtung und auf welcher Strecke
das Hauptzeichen gilt. Die Zahlen auf den Pfeilen geben den Geltungsbereich des Hauptzeichens in m an.
Beispiel:
Erlaubnis zum Stilliegen
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)
Tafeln mit Aufschriften unter dem Hauptzeichen enthalten
Erklärungen oder Ergänzungen zum Hauptzeichen.
Beispiel:
Anhalten zur Zollabfertigung
(Anm.: Das Zeichen ist nicht darstellbar.)Anmerkung, Das Zeichen ist nicht darstellbar.)