Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 462/1993Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 10Anlage 10
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
ANHANG XANHANG römisch zehn
Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß § 69 Abs. 2Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß Paragraph 69, Absatz 2
A. Bei Lieferaufträgen:
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
Art und Menge oder Wert der Leistungen oder zu liefernden Waren; Lieferart.
Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).
Art des Vergabeverfahrens.
Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
B. Bei Bauaufträgen:
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks und Beschreibung der Baulose.
Geschätzte Gesamtauftragssumme.
Art des Vergabeverfahrens.
Voraussichtlicher Tag der Einleitung der Vergabeverfahren (sofern bekannt).
Voraussichtlicher Tag des Beginns der Bauarbeiten.
Zeitplan für die Ausführung der Bauarbeiten.
Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen (sofern bekannt).
Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer, Zahlungsberichtigungsbedingung
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2025
Dokumentnummer
NOR12154381
Alte Dokumentnummer
N9199329189J