Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 462/1993Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 11Anlage 11
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
ANHANG XIANHANG römisch elf
Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge
gemäß § 76 Abs. 5gemäß Paragraph 76, Absatz 5
I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenrömisch eins. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Name und Anschrift des Auftraggebers.
Art des Auftrags (Liefer- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
Form des Aufrufs zum Wettbewerb.
Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Im Falle von ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 70 Abs. 3.Im Falle von ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen, Angabe der betreffenden Bestimmung des Paragraph 70, Absatz 3,
Vergabeverfahren (offenes, nicht offenes oder Verhandlungsverfahren).
Anzahl der eingegangenen Angebote.
Tag der Auftragserteilung.
Für Gelegenheitskäufe nach § 70 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.Für Gelegenheitskäufe nach Paragraph 70, Absatz 3, Ziffer 10, gezahlter Preis.
Name und Anschrift des (der) Auftragnehmer.
(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
Fakultative Angaben:
Wert und Teil des Auftrags, der möglicherweise im Unterauftrag an Dritte vergeben wird.
Kriterium für die Auftragserteilung.
Auftragssumme (oder Preisspanne).
II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angabenrömisch zwei. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben
Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).
Wert jedes vergebenen Auftrags.
Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).
Wurden die in § 50 bei Verwendung der Europäischen Spezifikationen vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch genommen? Wenn ja, welche?Wurden die in Paragraph 50, bei Verwendung der Europäischen Spezifikationen vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch genommen? Wenn ja, welche?
Angewandtes Auswahlprinzip (Best- oder Billigstbieter?).
Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?
Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
Schlagworte
Lieferauftrag, Bestbieter
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2025
Dokumentnummer
NOR12154382
Alte Dokumentnummer
N9199329190J