Rechtstracker.at

Anl. 11 BVergG

Fassungen
01.01.1994 bis 31.12.1996 — BGBl. Nr. 462/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1101.01.199727.05.1997 § → § aufgehoben
Anl. 1101.01.199431.12.1996 BGBl. Nr. 462/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 11

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 462/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

ANHANG römisch elf

Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge

gemäß Paragraph 76, Absatz 5

römisch eins. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrags (Liefer- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  3. Ziffer 3
    Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
  4. Ziffer 4
    1. Litera a
      Form des Aufrufs zum Wettbewerb.
    2. Litera b
      Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
    3. Litera c
      Im Falle von ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen, Angabe der betreffenden Bestimmung des Paragraph 70, Absatz 3,
  5. Ziffer 5
    Vergabeverfahren (offenes, nicht offenes oder Verhandlungsverfahren).
  6. Ziffer 6
    Anzahl der eingegangenen Angebote.
  7. Ziffer 7
    Tag der Auftragserteilung.
  8. Ziffer 8
    Für Gelegenheitskäufe nach Paragraph 70, Absatz 3, Ziffer 10, gezahlter Preis.
  9. Ziffer 9
    Name und Anschrift des (der) Auftragnehmer.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
  11. Ziffer 11
    Fakultative Angaben:
    • Strichaufzählung
      Wert und Teil des Auftrags, der möglicherweise im Unterauftrag an Dritte vergeben wird.
    • Strichaufzählung
      Kriterium für die Auftragserteilung.
    • Strichaufzählung
      Auftragssumme (oder Preisspanne).

römisch zwei. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben

  1. Ziffer 12
    Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).
  2. Ziffer 13
    Wert jedes vergebenen Auftrags.
  3. Ziffer 14
    Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).
  4. Ziffer 15
    Wurden die in Paragraph 50, bei Verwendung der Europäischen Spezifikationen vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch genommen? Wenn ja, welche?
  5. Ziffer 16
    Angewandtes Auswahlprinzip (Best- oder Billigstbieter?).
  6. Ziffer 17
    Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?
  7. Ziffer 18
    Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?
  8. Ziffer 19
    Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch die Auftraggeber.

Schlagworte

Lieferauftrag, Bestbieter

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025

Gesetzesnummer

10012275

Dokumentnummer

NOR12154382

Alte Dokumentnummer

N9199329190J