Rechtstracker.at

Anl. 11 BVergG

Fassungen
01.01.1997 bis 27.05.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1101.01.199727.05.1997 § → § aufgehoben
Anl. 1101.01.199431.12.1996 BGBl. Nr. 462/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 11

Inkrafttretensdatum

01.01.1997

Außerkrafttretensdatum

27.05.1997

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

ANHANG römisch elf

Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen, die vom Konzessionär

gemäß Paragraph 66, vergeben werden

  1. Ziffer eins
    1. Litera a
      Ort der Ausführung.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
  2. Ziffer 2
    Allfällige Frist für die Ausführung.
  3. Ziffer 3
    Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
  4. Ziffer 4
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme und/oder die Angebote eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge auf Teilnahme und/oder die Angebote einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge auf Teilnahme und/oder die Angebote abzufassen sind.
  5. Ziffer 5
    (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  6. Ziffer 6
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  7. Ziffer 7
    Kriterien für die Auftragserteilung.
  8. Ziffer 8
    Sonstige Angaben.
  9. Ziffer 9
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  10. Ziffer 10
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012275

Dokumentnummer

NOR12157260

Alte Dokumentnummer

N9199659409J