Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Niederspannungsgeräteverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 44/1994Bundesgesetzblatt Nr. 44 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
95/01 Elektrotechnik
Text
Konformitätsnachweise
§ 9. (1) (Anm.: tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)Paragraph 9, (1) Anmerkung, tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)
(2)Absatz 2,(Anm.: tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)
(3)Absatz 3,Dem Konformitätszeichen nach Abs. 1 und der Konformitätsbescheinigung nach Abs. 2 sind die Konformitätszeichen und Konformitätsbescheinigungen, die von den gemeldeten Stellen nach § 10 vergeben bzw. ausgestellt werden, gleichwertig.Dem Konformitätszeichen nach Absatz eins und der Konformitätsbescheinigung nach Absatz 2, sind die Konformitätszeichen und Konformitätsbescheinigungen, die von den gemeldeten Stellen nach Paragraph 10, vergeben bzw. ausgestellt werden, gleichwertig.
(4)Absatz 4,Muster der Konformitätszeichen und -bescheinigungen nach Abs. 3 werden zur Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.Muster der Konformitätszeichen und -bescheinigungen nach Absatz 3, werden zur Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
(5)Absatz 5,(Anm.: tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)
(6)Absatz 6,(Anm.: tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)
(7)Absatz 7,(Anm.: tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)
(8)Absatz 8,Einem Gutachten nach Abs. 7 ist ein solches einer gemeldeten Stelle (§ 10) gleichwertig.Einem Gutachten nach Absatz 7, ist ein solches einer gemeldeten Stelle (Paragraph 10,) gleichwertig.
(9)Absatz 9,(Anm.: tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)
(10)Absatz 10,(Anm.: tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)
Schlagworte
Konformitätsbescheinigung
Dokumentnummer
NOR12154819
Alte Dokumentnummer
N9199433241J