Rechtstracker.at

Anl. 14 BVergG

Fassungen
28.05.1997 bis 30.06.1999 — BGBl. I Nr. 56/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1401.07.199931.08.2002 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Anl. 1428.05.199730.06.1999 BGBl. I Nr. 56/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 14

Inkrafttretensdatum

28.05.1997BGBl. I Nr. 56/1997

Außerkrafttretensdatum

30.06.1999

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch vierzehn

Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß Paragraph 88, Absatz 2

A. Bei Lieferaufträgen

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
  2. Ziffer 2
    Art und Menge oder Wert der Leistungen oder zu liefernden Waren (CPV-Referenznummer); Lieferart.
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).
    2. Litera b
      Art des Vergabeverfahrens.
  4. Ziffer 4
    Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
  5. Ziffer 5
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
  6. Ziffer 6
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

B. Bei Bauaufträgen

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Ort der Ausführung.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des Bauwerkes und Beschreibung der Baulose (Gewerke).
    3. Litera c
      Geschätzte Gesamtauftragssumme.
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Art des Vergabeverfahrens.
    2. Litera b
      Voraussichtlicher Tag der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s) (sofern bekannt).
    3. Litera c
      Voraussichtlicher Tag des Beginns der Bauarbeiten.
    4. Litera d
      Zeitplan für die Ausführung der Bauarbeiten.
  4. Ziffer 4
    Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen (sofern bekannt).
  5. Ziffer 5
    Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
  6. Ziffer 6
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
  7. Ziffer 7
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

C. Bei Dienstleistungsaufträgen

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges römisch drei (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).
    2. Litera b
      Art des Vergabeverfahrens.
  4. Ziffer 4
    Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
  5. Ziffer 5
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  6. Ziffer 6
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012770

Dokumentnummer

NOR12158352

Alte Dokumentnummer

N9199762659J