Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 56/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 14Anlage 14
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang XIVAnhang römisch vierzehn
Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß § 88 Abs. 2Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß Paragraph 88, Absatz 2
A. Zwingende Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
Bei Lieferaufträgen: Art und Menge oder Wert der Leistungen oder zu liefernden Waren (CPV-Referenznummer).
Bei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer), wesentliche Merkmale des Bauvorhabens und/oder Beschreibung der Baulose (Gewerke).
Bei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges III (CPV-Referenznummer).Bei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges römisch drei (CPV-Referenznummer).
Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
Tag des Einganges der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
B. Zwingende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb benutzt wird oder im Fall der Verkürzung der Fristen für den Eingang der Angebote oder der Teilnahmeanträge
Hinweis, daß interessierte Unternehmer ihr Interesse an dem Auftrag oder an den Aufträgen dem Auftraggeber mitteilen müssen.
Frist für den Eingang der Anträge auf Zusendung einer Aufforderung zur Angebotsabgabe.
C. Angaben, die - soweit verfügbar - mitzuteilen sind, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb benutzt wird oder im Fall der Verkürzung der Fristen für den Eingang der Angebote oder der Teilnahmeanträge
Art und Menge der Leistungen bzw. der zu liefernden Waren oder der wesentlichen Merkmale des Bauvorhabens oder der Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III und Beschreibung der Dienstleistung (CPV-Referenznummer). Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft oder Rahmenübereinkünfte geplant sind. Etwaige Optionsrechte für weitere Aufträge und voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei einer Reihe von Aufträgen oder regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen ebenfalls Angabe des voraussichtlichen Zeitplans der folgenden Aufrufe zum Wettbewerb.Art und Menge der Leistungen bzw. der zu liefernden Waren oder der wesentlichen Merkmale des Bauvorhabens oder der Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei und Beschreibung der Dienstleistung (CPV-Referenznummer). Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft oder Rahmenübereinkünfte geplant sind. Etwaige Optionsrechte für weitere Aufträge und voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei einer Reihe von Aufträgen oder regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen ebenfalls Angabe des voraussichtlichen Zeitplans der folgenden Aufrufe zum Wettbewerb.
Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen.
Frist für die Lieferung oder Ausführung bzw. Dauer des Dienstleistungsauftrags und voraussichtlicher Tag des Beginns der Leistungserbringung.
Anschrift, an die interessierte Unternehmen ihre Interessenbekundung schriftlich richten müssen. Frist für den Eingang der Interessenbekundungen. Sprache oder Sprachen, die für die Einreichung der Bewerbungen oder der Angebote zugelassen sind.
Wirtschaftliche und technische Bedingungen, finanzielle und technische Sicherheiten, die von den Lieferanten verlangt werden.
Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).
Art des Vergabeverfahrens.
Höhe des Betrages, der für die Unterlagen über die Konsultation zu entrichten ist, sowie Zahlungsmodalitäten.
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR12159786
Alte Dokumentnummer
N9199959269L