Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 56/1997Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 15Anlage 15
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang XVAnhang römisch fünfzehn
Muster für die Bekanntmachung gemäß § 90 Abs. 1 Z 1Muster für die Bekanntmachung gemäß Paragraph 90, Absatz eins, Ziffer eins
A. Offene Verfahren
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:
gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV und Beschreibung der Dienstleistung (CPV-Referenznummer).gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier und Beschreibung der Dienstleistung (CPV-Referenznummer).
Liefer- oder Ausführungsort.
Bei Bau- und Lieferaufträgen:
Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
Bei Bauaufträgen:
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen. Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 69.Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 69,
Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
B. Nicht offene Verfahren
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:
gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV und Beschreibung der Dienstleistung (CPV-Referenznummer).gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier und Beschreibung der Dienstleistung (CPV-Referenznummer).
Liefer- oder Ausführungsort.
Bei Bau- und Lieferaufträgen:
Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
Bei Bauaufträgen:
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen. Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 69.Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 69,
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
C. Verhandlungsverfahren
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:
gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt; CPV-Referenznummer). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV und Beschreibung der Dienstleistung.gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt; CPV-Referenznummer). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier und Beschreibung der Dienstleistung.
Liefer- oder Ausführungsort.
Bei Bau- und Lieferaufträgen:
Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
Bei Bauaufträgen:
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen. Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 69.Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 69,
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
(Gegebenenfalls) Datum vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer, Lieferort, Rechtsvorschrift,
Teilangebot, Lieferfrist
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR12158353
Alte Dokumentnummer
N9199762660J