Rechtstracker.at

Anl. 15 BVergG

Fassungen
01.07.1999 bis 31.08.2002
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1501.07.199931.08.2002 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Anl. 1528.05.199730.06.1999 BGBl. I Nr. 56/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 15

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch fünfzehn

Muster für die Bekanntmachung gemäß Paragraph 90, Absatz eins, Ziffer eins

A. Offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen; Beschreibung der Leistung (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    Liefer- oder Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Bei Bau- und Lieferaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens.
    2. Litera b
      Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls der Bauauftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Angabe über die Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
    3. Litera c
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  5. Ziffer 5
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen.
    2. Litera b
      Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist.
    3. Litera c
      Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll.
    4. Litera d
      Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  7. Ziffer 7
    Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
  8. Ziffer 8
    Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 93, in Verbindung mit Paragraph 71,
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
  10. Ziffer 10
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
  11. Ziffer 11
    1. Litera a
      (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
    2. Litera b
      Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  12. Ziffer 12
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  13. Ziffer 13
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  14. Ziffer 14
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  15. Ziffer 15
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  16. Ziffer 16
    Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
  17. Ziffer 17
    Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.
  18. Ziffer 18
    Sonstige Angaben.
  19. Ziffer 19
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  20. Ziffer 20
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  21. Ziffer 21
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  22. Ziffer 22
    (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

B. Nicht offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen; Beschreibung der Leistung (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    Liefer- oder Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Bei Bau- und Lieferaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens.
    2. Litera b
      Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls der Bauauftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Angabe über die Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
    3. Litera c
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  5. Ziffer 5
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen.
    2. Litera b
      Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist.
    3. Litera c
      Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll.
    4. Litera d
      Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  7. Ziffer 7
    Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
  8. Ziffer 8
    Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 93, in Verbindung mit Paragraph 71,
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  10. Ziffer 10
    Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
  11. Ziffer 11
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  12. Ziffer 12
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  13. Ziffer 13
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  14. Ziffer 14
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  15. Ziffer 15
    Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind.
  16. Ziffer 16
    Sonstige Angaben.
  17. Ziffer 17
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  18. Ziffer 18
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  19. Ziffer 19
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  20. Ziffer 20
    (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

C. Verhandlungsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt); Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen; Beschreibung der Leistung (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    Liefer- oder Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Bei Bau- und Lieferaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens.
    2. Litera b
      Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls der Bauauftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Angabe über die Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
    3. Litera c
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  5. Ziffer 5
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen.
    2. Litera b
      Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist.
    3. Litera c
      Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll.
    4. Litera d
      Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  7. Ziffer 7
    Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
  8. Ziffer 8
    Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 93, in Verbindung mit Paragraph 71,
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  11. Ziffer 11
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  12. Ziffer 12
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  13. Ziffer 13
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  14. Ziffer 14
    Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind.
  15. Ziffer 15
    (Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
  16. Ziffer 16
    (Gegebenenfalls) Datum vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  17. Ziffer 17
    Sonstige Angaben.
  18. Ziffer 18
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  19. Ziffer 19
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  20. Ziffer 20
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  21. Ziffer 21
    (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

Schlagworte





Telefonnummer, Telexnummer, Lieferort, Rechtsvorschrift,
Teilangebot, Lieferfrist

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012770

Dokumentnummer

NOR12159787

Alte Dokumentnummer

N9199959270L