Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 56/1997Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 17Anlage 17
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang XVIIAnhang römisch siebzehn
Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 96Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß Paragraph 96
Abs. 5Absatz 5
I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenrömisch eins. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Name und Anschrift des Auftraggebers.
Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen (CPV-Referenznummer).
Form des Aufrufs zum Wettbewerb.
Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Im Falle der Vergabe von Aufträgen ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 89 Abs. 3.Im Falle der Vergabe von Aufträgen ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, Angabe der betreffenden Bestimmung des Paragraph 89, Absatz 3,
Gewähltes Vergabeverfahren.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
Tag der Auftragserteilung.
Für Gelegenheitskäufe nach § 89 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.Für Gelegenheitskäufe nach Paragraph 89, Absatz 3, Ziffer 10, gezahlter Preis.
Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
Fakultative Angaben:
(Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte
weitergegeben werden kann.
Kriterien für die Auftragserteilung.
Auftragssumme (oder Preisspanne).
II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angabenrömisch zwei. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben
Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).
Wert jedes vergebenen Auftrages.
Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).
Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 69. Art der Ausnahme, die in Anspruch genommen wurde.Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 69, Art der Ausnahme, die in Anspruch genommen wurde.
Angewandtes Auswahlprinzip (Best- oder Billigstbieter).
Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?
Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
Hinsichtlich Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang IV:
Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung gemäß § 96 Abs. 6.Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung gemäß Paragraph 96, Absatz 6,
Schlagworte
Lieferauftrag, Bauauftrag, Bestbieter
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR12158355
Alte Dokumentnummer
N9199762662J