Rechtstracker.at

§ 4 GGBV

Fassungen
01.09.1999 bis 30.09.2005 — BGBl. II Nr. 303/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 4 heute01.10.2005 § → § BGBl. II Nr. 214/2005
§ 401.09.199930.09.2005 BGBl. II Nr. 303/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gefahrgutbeförderungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 303 aus 1999,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1999BGBl. II Nr. 303/1999

Außerkrafttretensdatum

30.09.2005danach: BGBl. II Nr. 214/2005

Abkürzung

GGBV

Index

90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht

Text

Dauer der Schulungen

Paragraph 4, (1) Das den Anträgen auf Anerkennung im Rahmen der vorgeschriebenen Unterlagen beizufügende Schulungsprogramm samt Lehrplänen und Zeitplänen hat mindestens folgende Zeitansätze zu berücksichtigen (UE = Unterrichtseinheiten von rund 45 Minuten):

  1. Erstschulung für den allgemeinen Teil samt einem

     besonderen Teil ....................................... 32 UE,

  2. Erstschulung für jeden weiteren besonderen Teil ....... 10 UE,

  3. Fortbildungsschulung für den allgemeinen Teil samt

     einem besonderen Teil ................................. 16 UE,

  1. Ziffer 4
    Fortbildungsschulung für jeden weiteren besonderen Teil 5 UE.
  1. Absatz 2,Schulungsprogrammen für
    1. Ziffer eins
      auf eine der Ziffern des Paragraph 11, Absatz 3, eingeschränkte Prüfungen oder
    2. Ziffer 2
      Inhaber gültiger Gefahrgut-Lenkerbescheinigungen oder
    3. Ziffer 3
      mehrjährig in einer dem Gefahrgutbeauftragten vergleichbaren Funktion in Unternehmen gemäß Paragraph 11, Absatz eins, GGBG Tätige oder
    4. Ziffer 4
      Sachverständige gemäß Paragraph 26, GGBG
    können gegenüber Absatz eins, auf jeweils bis zur Hälfte verkürzte Zeitansätze zugrundegelegt werden.
  2. Absatz 3,Verkürzungen auf Grund der einzelnen Ziffern des Absatz 2, dürfen nicht kumuliert werden.

Gesetzesnummer

10012891

Dokumentnummer

NOR12159363

Alte Dokumentnummer

N9199913777U