Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 62/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
§ 4.Paragraph 4,
Die Verlängerung der Gültigkeit der Eichung erstreckt sich auf alle zu einem Prüflos zusammengefassten Elektrizitätszähler bzw. elektrischen Tarifgeräte und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Stichprobenprüfung durchgeführt wurde.
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2026
Dokumentnummer
NOR12159475
alte Dokumentnummer
N9199916282A