Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 54/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Kennzeichnung der Fahrzeuge
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Der Begleiter hat dafür zu sorgen, daß bei Ausbildungsfahrten vorne und hinten am Fahrzeug eine Tafel mit der Aufschrift „L 17“ in vollständig sichtbarer und gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift auf hellblauem Grund sowie eine Tafel mit der vollständig sichtbaren und dauernd gut lesbaren und unverwischbaren Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ angebracht ist. Die Tafel mit der Aufschrift „L 17“ hat eine Höhe von 160 mm und eine Länge von 320 mm. Die Größe der Aufschrift ist nach den Abmessungen der Anlage 10 lit. b KDV 1967 auszuführen.Der Begleiter hat dafür zu sorgen, daß bei Ausbildungsfahrten vorne und hinten am Fahrzeug eine Tafel mit der Aufschrift „L 17“ in vollständig sichtbarer und gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift auf hellblauem Grund sowie eine Tafel mit der vollständig sichtbaren und dauernd gut lesbaren und unverwischbaren Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ angebracht ist. Die Tafel mit der Aufschrift „L 17“ hat eine Höhe von 160 mm und eine Länge von 320 mm. Die Größe der Aufschrift ist nach den Abmessungen der Anlage 10 Litera b, KDV 1967 auszuführen.
(2)Absatz 2,Nach Erteilung der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B hat deren Besitzer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vorne und hinten am Fahrzeug eine Tafel mit der Aufschrift „L 17“ gemäß Abs. 1 in vollständig sichtbarer und gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift auf hellblauem Grund anzubringen.Nach Erteilung der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B hat deren Besitzer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vorne und hinten am Fahrzeug eine Tafel mit der Aufschrift „L 17“ gemäß Absatz eins, in vollständig sichtbarer und gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift auf hellblauem Grund anzubringen.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR12159534
alte Dokumentnummer
N9199957346L