Kurztitel
Salinenarbeiter-Pensionsordnung 1967 ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 222/1971 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994,
Index
65/02 Besonderes Pensionsrecht
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
(Anm.: Zu § 51, BGBl. Nr. 5/1968)Anmerkung, Zu Paragraph 51,, Bundesgesetzblatt Nr. 5 aus 1968,)
Die Ruhegenußbemessungsgrundlage der im § 51 lit. b der Salinenarbeiter-Pensionsordnung 1967, BGBl. Nr. 5/1968, umschriebenen Arbeiter wird wie folgt neuerlich erhöht: Die Ruhegenußbemessungsgrundlage der im Paragraph 51, Litera b, der Salinenarbeiter-Pensionsordnung 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 5 aus 1968,, umschriebenen Arbeiter wird wie folgt neuerlich erhöht:
für Arbeiter im Lohnschema H/II .. um 46 S,
für Arbeiter im Lohnschema H/I ... um 22 S,
für Arbeiter im Lohnschema NH/II . um 21 S,
für Arbeiter im Lohnschema NH/I .. um 11 S.
Die sich durch diese Erhöhung der Ruhegenußbemessungsgrundlage entsprechend dem bisherigen für die Bemessung des Ruhegenusses maßgebenden Hundertsatz ergebenden erhöhten Ruhegenüsse gebühren ab 1. Juli 1971. Das Entsprechende gilt für Hinterbliebene nach Arbeitern, die vor dem 1. Jänner 1963 in den Ruhestand versetzt wurden oder im Dienststand verstorben sind.