Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Druckgeräteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 426/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 426 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht, 95/07 Dampfkesselrecht
Text
ANHANG IIANHANG römisch zwei
KONFORMITÄTSBEWERTUNGSDIAGRAMME
1. | Die römischen Ziffern in den Diagrammen entsprechen folgenden Modulkategorien: |
| I = Modul Arömisch eins = Modul A |
| II = Module A1, D1, E1römisch zwei = Module A1, D1, E1 |
| III = Module B1 + D, B1 + F, B + E, B + C1, Hrömisch drei = Module B1 + D, B1 + F, B + E, B + C1, H |
| IV = Module B + D, B + F, G, H1römisch vier = Module B + D, B + F, G, H1 |
2. | Die in § 2 Abs. 1 Z 3 definierten und in § 6 Z 4 genannten Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen unter die Kategorie IV. Als Ausnahme hiervon können jedoch für spezifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Gerät eingestuft werden.Die in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, definierten und in Paragraph 6, Ziffer 4, genannten Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen unter die Kategorie römisch vier. Als Ausnahme hiervon können jedoch für spezifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Gerät eingestuft werden. |
3. | Maßgebend für die Einstufung der in § 2 Abs. 1 Z 4 definierten und in § 6 Z 1 bis 3 genannten drucktragenden Ausrüstungsteile sindMaßgebend für die Einstufung der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4, definierten und in Paragraph 6, Ziffer eins bis 3 genannten drucktragenden Ausrüstungsteile sind |
| – | ihr maximal zulässiger Druck PS und |
| – | das für sie maßgebliche Volumen V bzw. ihre Nennweite DN unddas für sie maßgebliche Volumen römisch fünf bzw. ihre Nennweite DN und |
| – | die Gruppe der Fluide, für die sie bestimmt sind; |
| zur Präzisierung der Konformitätsbewertungskategorien gilt das jeweilige Diagramm für Behälter bzw. Rohrleitungen. |
| Werden sowohl das Volumen als auch die Nennweite als geeignet im Sinne des zweiten Gedankenstrichs angesehen, so ist das druckhaltende Ausrüstungsteil in die jeweils höhere Kategorie einzustufen. |
4. | Mit den Abgrenzungskurven in den nachstehenden Konformitätsbewertungsdiagrammen wird der Höchstwert für jede Kategorie angegeben. |
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Diagramm 1 |
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Behälter gemäß § 6 Z 1 lit. a erster GedankenstrichBehälter gemäß Paragraph 6, Ziffer eins, Litera a, erster Gedankenstrich |
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Als Ausnahme hiervon sind Behälter, die für ein instabiles Gas bestimmt sind und nach Diagramm 1 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen.Als Ausnahme hiervon sind Behälter, die für ein instabiles Gas bestimmt sind und nach Diagramm 1 unter die Kategorie römisch eins oder römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen. |

Diagramm 2 |
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Behälter gemäß § 6 Z 1 lit. a zweiter GedankenstrichBehälter gemäß Paragraph 6, Ziffer eins, Litera a, zweiter Gedankenstrich |
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Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutzgeräte mindestens in die Kategorie III einzustufen.Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutzgeräte mindestens in die Kategorie römisch drei einzustufen. |

Diagramm 3 |
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Behälter gemäß § 6 Z 1 lit. b erster GedankenstrichBehälter gemäß Paragraph 6, Ziffer eins, Litera b, erster Gedankenstrich |

Diagramm 4 |
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Behälter gemäß § 6 Z 1 lit. b zweiter GedankenstrichBehälter gemäß Paragraph 6, Ziffer eins, Litera b, zweiter Gedankenstrich |
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Als Ausnahme müssen Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser nach § 7 Abs. 2 entweder einer EG-Entwurfsprüfung (Modul B1) im Hinblick auf ihre Konformität mit den grundlegenden Anforderungen des Anhangs I Z 2.10, 2.11, 3.4, 5 lit. a und 5 lit. d oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) unterzogen werden.Als Ausnahme müssen Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser nach Paragraph 7, Absatz 2, entweder einer EG-Entwurfsprüfung (Modul B1) im Hinblick auf ihre Konformität mit den grundlegenden Anforderungen des Anhangs römisch eins Ziffer 2 Punkt 10, 2 Punkt 11, 3 Punkt 4, 5, Litera a und 5 Litera d, oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) unterzogen werden. |

Diagramm 5 |
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Druckgeräte gemäß § 6 Z 2Druckgeräte gemäß Paragraph 6, Ziffer 2 |
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Als Ausnahme hiervon unterliegen Schnellkochtöpfe einer Entwurfskontrolle nach einem mindestens einem der Module der Kategorie III entsprechenden Prüfverfahren.Als Ausnahme hiervon unterliegen Schnellkochtöpfe einer Entwurfskontrolle nach einem mindestens einem der Module der Kategorie römisch drei entsprechenden Prüfverfahren. |

Diagramm 6 |
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Rohrleitungen gemäß § 6 Z 3 lit. a erster GedankenstrichRohrleitungen gemäß Paragraph 6, Ziffer 3, Litera a, erster Gedankenstrich |
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Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen.Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie römisch eins oder römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen. |

Diagramm 7 |
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Rohrleitungen gemäß § 6 Z 3 lit. a zweiter GedankenstrichRohrleitungen gemäß Paragraph 6, Ziffer 3, Litera a, zweiter Gedankenstrich |
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Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen von mehr als 350°C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie II fallen, in die Kategorie III einzustufen.Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen von mehr als 350°C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen. |

Diagramm 8 |
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Rohrleitungen gemäß § 6 Z 3 lit. b erster GedankenstrichRohrleitungen gemäß Paragraph 6, Ziffer 3, Litera b, erster Gedankenstrich |

Diagramm 9 |
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Rohrleitungen gemäß § 6 Z 3 lit. b zweiter GedankenstrichRohrleitungen gemäß Paragraph 6, Ziffer 3, Litera b, zweiter Gedankenstrich |
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016
Dokumentnummer
NOR40001785