Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Tierprämien-Verordnung 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 497/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 497 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 18Paragraph 18
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
3. Abschnitt
Individuelle Höchstgrenzen, erzeugerspezifische Obergrenzen
Übertragung von Prämienansprüchen
§ 18. (1) Die direkt zwischen den Erzeugern erfolgende Übertragung von Prämienansprüchen ist zu beantragen. § 3 Abs. 1 ist sinngemäß anzuwenden.Paragraph 18, (1) Die direkt zwischen den Erzeugern erfolgende Übertragung von Prämienansprüchen ist zu beantragen. Paragraph 3, Absatz eins, ist sinngemäß anzuwenden.
(2)Absatz 2,Bei der Übertragung von Prämienansprüchen ohne gleichzeitige Übertragung des Betriebs werden 15% der zur Übertragung beantragten Prämienansprüche der nationalen Reserve zugeführt. Allfällige Kommastellen werden auf ganze Zahlen abgerundet.
(3)Absatz 3,Bei der Übertragung von Prämienansprüchen ohne gleichzeitige Übertragung des Betriebs ist bei der Mutterkuhprämie mindestens ein Prämienanspruch auf andere Erzeuger zu übertragen. Beträgt der Prämienanspruch weniger als ein Stück, ist der gesamte Prämienanspruch zu übertragen.
(4)Absatz 4,Anträge auf Übertragung von Prämienansprüchen sind während des gesamten Jahres einzubringen. Soll die Übertragung für das jeweilige Kalender- oder Wirtschaftsjahr rechtswirksam sein, ist das Formblatt einzubringen bis spätestens 1. 30. Juni hinsichtlich der Übertragung von Prämienansprüchen bei
der Mutterkuhprämie und 2. 16. Februar hinsichtlich der Übertragung von Prämienansprüchen
bei der Mutterschafprämie.
(5)Absatz 5,Abs. 4 zweiter Satz gilt jedoch nicht für die Übertragung von Prämienansprüchen mit gleichzeitiger Übertragung des Betriebes anläßlich einer Erbfolge.Absatz 4, zweiter Satz gilt jedoch nicht für die Übertragung von Prämienansprüchen mit gleichzeitiger Übertragung des Betriebes anläßlich einer Erbfolge.
(6)Absatz 6,Eine zeitlich begrenzte Abtretung von Prämienansprüchen ist nicht zulässig.
Dokumentnummer
NOR40002625