Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Signaturverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 30/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Text
Sicherheits- und Zertifizierungskonzept für qualifizierte
Zertifikate
§ 15. (1) Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept hat insbesondere folgenden Inhalt aufzuweisen:Paragraph 15, (1) Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept hat insbesondere folgenden Inhalt aufzuweisen:
Namen des Zertifizierungsdiensteanbieters,
Adresse des Zertifizierungsdiensteanbieters und Staat seiner Niederlassung,
Art, Anwendungsbereich und Erbringung der bereitgestellten Signatur- und Zertifizierungsdienste,
Verfahren zur Antragstellung,
gegebenenfalls Art und Weise der Aufnahme von Pseudonymen sowie von Angaben über eine Vertretungsmacht oder sonstige rechtlich erhebliche Eigenschaften des Signators in das Zertifikat,
Erzeugung der Signaturerstellungsdaten des Zertifizierungsdiensteanbieters,
Format der Signaturerstellungsdaten des Zertifizierungsdiensteanbieters,
Signaturprüfdaten, gegebenenfalls das Zertifikat des Zertifizierungsdiensteanbieters,
Erzeugung der Signaturerstellungsdaten der Signatoren,
Format der Signaturerstellungsdaten der Signatoren,
eingesetzte Verfahren zur Erstellung der bereitgestellten Signaturen (Hashverfahren und Verfahren zur Verschlüsselung des Hashwerts),
Liste der eingesetzten, bereitgestellten und empfohlenen Signaturprodukte,
Sicherheit der Autorisierungscodes,
anwendbare Formate für zu signierende Dokumente und gegebenenfalls Methoden zur Verhinderung dynamischer Veränderungen,
Formate und Gültigkeitsdauer der Zertifikate,
technische Normen, Zugangsmodalitäten sowie Aktualisierungs- und Verfügbarkeitszeitraum für die bereitgestellten Verzeichnis- und Widerrufsdienste einschließlich des Zeitraums der Sperre,
gegebenenfalls Verfügbarkeitszeitraum bereitgestellter Zeitstempeldienste,
nachvollziehbare und allgemein verständliche Methode zur sicheren Signaturprüfung,
Format der Dokumentation von Sicherheitsvorkehrungen, Störfällen und besonderen Betriebssituationen,
Zeitraum und Verfahren des Nachsignierens,
Schutz der technischen Komponenten vor unbefugtem Zugriff,
Schutz der Einrichtungen des Zertifizierungsdiensteanbieters vor unbefugtem Zutritt.
(2)Absatz 2,Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept ist der Aufsichtsstelle in elektronischer Form im Format RTF, PDF, Ascii oder Postscript vorzulegen. Es muss mit der sicheren elektronischen Signatur des Zertifizierungsdiensteanbieters signiert sein. Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept sowie eine Zusammenfassung klar und allgemein verständlich im Format RTF, PDF, Ascii oder Postscript elektronisch jederzeit allgemein abrufbar zu halten.
Schlagworte
Sicherheitskonzept, Signaturdienst, Aktualisierungszeitraum,
Verzeichnisdienst
Dokumentnummer
NOR40003803