Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Signaturverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 30/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 16Paragraph 16
Text
Dokumentation
§ 16. (1) Die Dokumentation nach § 11 SigG, einschließlich der Störfälle und der besonderen Betriebssituationen sowie der Unterrichtung der Zertifikatswerber nach § 20 SigG, muss jedenfalls in elektronischer Form erfolgen. Soweit die Erzeugung der Signaturerstellungsdaten außerhalb der Signaturerstellungseinheit des Signators erfolgt, gilt dies auch für den Zeitpunkt der Übertragung der Signaturerstellungsdaten auf die Signaturerstellungseinheit. Die in der Dokumentation eines Zertifizierungsdiensteanbieters, der qualifizierte Zertifikate ausstellt, enthaltenen Daten müssen mit seiner sicheren elektronischen Signatur versehen sein und sichere Zeitstempel (§ 14) enthalten.Paragraph 16, (1) Die Dokumentation nach Paragraph 11, SigG, einschließlich der Störfälle und der besonderen Betriebssituationen sowie der Unterrichtung der Zertifikatswerber nach Paragraph 20, SigG, muss jedenfalls in elektronischer Form erfolgen. Soweit die Erzeugung der Signaturerstellungsdaten außerhalb der Signaturerstellungseinheit des Signators erfolgt, gilt dies auch für den Zeitpunkt der Übertragung der Signaturerstellungsdaten auf die Signaturerstellungseinheit. Die in der Dokumentation eines Zertifizierungsdiensteanbieters, der qualifizierte Zertifikate ausstellt, enthaltenen Daten müssen mit seiner sicheren elektronischen Signatur versehen sein und sichere Zeitstempel (Paragraph 14,) enthalten.
(2)Absatz 2,Die Dokumentation nach Abs. 1 ist zumindest 33 Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren und so zu sichern, dass sie innerhalb dieses Zeitraums lesbar und verfügbar bleibt.Die Dokumentation nach Absatz eins, ist zumindest 33 Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren und so zu sichern, dass sie innerhalb dieses Zeitraums lesbar und verfügbar bleibt.
Dokumentnummer
NOR40003804