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Anl. 2E BMG

Fassungen
01.04.2000 bis 30.04.2003 — BGBl. I Nr. 16/2000
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2E01.02.200928.02.2013 § → § BGBl. I Nr. 3/2009 · aufgehoben
Anl. 2E01.01.200831.01.2009 § → § BGBl. I Nr. 4/2008
Anl. 2E01.03.200731.12.2007 § → § BGBl. I Nr. 6/2007
Anl. 2E01.01.200528.02.2007 § → § BGBl. I Nr. 118/2004
Anl. 2E01.05.200331.12.2004 § → § BGBl. I Nr. 17/2003
Anl. 2E01.04.200030.04.2003 BGBl. I Nr. 16/2000

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2000,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 E

Inkrafttretensdatum

01.04.2000BGBl. I Nr. 16/2000

Außerkrafttretensdatum

30.04.2003danach: BGBl. I Nr. 17/2003

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

                                                      Anlage zu § 2

                                                      -------------

E. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

  1. Ziffer eins
    Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; Maßnahmen der Wiederherstellung der subjektiven und objektiven Sicherheit von Verbrechensopfern. Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen mit Ausnahme des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens sowie des Spreng- und Schießmittelwesens im Bergbau.
    Internationale polizeiliche Kooperation.
    Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus diesem; Ein- und Auswanderungswesen. Fremdenpolizei und Meldewesen einschließlich der Angelegenheiten der Einwohnerverzeichnisse.
    Untersuchung von Grenzzwischenfällen.
    Volkszählungswesen.
    Abschiebung, Abschaffung, Ausweisung, Flüchtlingswesen; Angelegenheiten der Auslieferung und der Durchlieferung, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind. Vereins- und Versammlungsangelegenheiten.
    Die nicht im Dienst der Strafrechtspflege zu besorgenden Angelegenheiten der Pressepolizei einschließlich solcher, die sich auf neue Medien beziehen.
    Wappenwesen.
    Veranstaltungswesen.
    Passangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der Diplomatenpässe.
    Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen einschließlich der Angelegenheiten des Rettungswesens und der Feuerwehr.
    Koordination des staatlichen Katastrophenschutzmanagements; Mitwirkung bei anlassbezogener Krisenbewältigung. Angelegenheiten des Zivilschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen.
    Verkehrserziehung und Verkehrsstatistik sowie Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Überwachung des Straßenverkehrs im Rahmen der Mitwirkung der Organe der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie in Angelegenheiten der Straßenpolizei.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
  5. Ziffer 5
    Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Angelegenheiten des Namensrechts, Führung der Personenstandsverzeichnisse und administrative Eheangelegenheiten.
  6. Ziffer 6
    Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
  8. Ziffer 8
    Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
  9. Ziffer 9
    Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
  10. Ziffer 10
    Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
  11. Ziffer 11
    Angelegenheiten des Zivildienstes.
  12. Ziffer 12
    Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
  13. Ziffer 13
    Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.

Anmerkung

NOV: Art. VII, BGBl. Nr. 45/1991
ÜR: Art. VIII und IX, BGBl. Nr. 45/1991.

Schlagworte

Einwanderungswesen, Vereinsangelegenheiten, subsidiäre Zuständigkeit, Waffenwesen, Stiftungswesen, Munitionswesen, Spregmittelwesen, Einwanderungswesen, Vereinsangelegenheit

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR40005112