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Anlage 2
Mischfuttermittel
Teil A
Anforderungen und analytische Bestandteile
Der angegebene oder anzugebende Gehalt bezieht sich jeweils auf das Gewicht des Mischfuttermittels im jeweils gegebenen Zustand, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Der Wassergehalt des Futtermittels muß in den Fällen angegeben werden, in denen er folgende Werte übersteigt:
7% bei Milchaustauschfutter und anderen Mischfuttermitteln mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von mehr als 40%;
5% bei Mineralfuttermitteln, die keine organischen Stoffe enthalten;
10% bei Mineralfuttermitteln, die organische Stoffe enthalten;
14% bei den übrigen Mischfuttermitteln.
Bei Mischfuttermitteln, deren Feuchtigkeitsgehalt den in den vorstehenden Unterabsätzen genannten Gehalt nicht übersteigt, kann dieser Gehalt ebenfalls angegeben werden.
Der Gehalt an salzsäureunlöslicher Asche im Verhältnis zur Trockenmasse darf bei hauptsächlich aus Reisnebenerzeugnissen bestehenden Mischfuttermitteln 3,3% und in den anderen Fällen 2,2% nicht übersteigen.
Der Gehalt von 2,2% darf jedoch überschritten werden bei
Mischfuttermitteln mit zugelassenen Mineralbindemitteln,
Mischfuttermitteln, die zu mehr als 50% aus Zuckerrübenschnitzeln oder ausgelaugten Zuckerrübenschnitzeln bestehen,
Mischfuttermitteln, die für Zuchtfische bestimmt sind und zu mehr als 15% aus Fischmehl bestehen,
sofern dieser Gehalt als Prozentsatz des Futtermittels selbst angegeben wird.
Bei Mischfuttermitteln, deren Gehalt an salzsäureunlöslicher Asche den in den vorstehenden Unterabsätzen genannten Gehalt nicht übersteigt, kann dieser Gehalt ebenfalls angegeben werden.
Der Eisengehalt im Milchaustauscherfutter für Kälber mit einem Lebendgewicht von nicht mehr als 70 kg muß mindestens 30 mg/kg betragen, bezogen auf das Alleinfuttermittel mit einem Wassergehalt von 12%.
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Tierart oder Tiergattung
Futtermittel Analytische ____________________________________
Bestandteile Obligatorische Fakultative
und Gehalt Angabe Angabe
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Alleinfutter- Rohprotein für alle Tiere, für andere
mittel Rohfett ausgenommen andere Heimtiere als
Rohfaser Heimtiere als Hunde und
Rohasche Hunde und Katzen Katzen
Lysin für Schweine für andere
Tiere als
Schweine
Methionin für Geflügel für andere
Tiere als
Geflügel
Cystin für alle Tiere
Cystin und
Methionin
Threonin
Tryptophan
Energiewert für Geflügel
(§ 31 Abs. 1
Z 12)
für Schweine,
Wiederkäuer und
Pferde
(Anlage 5)
Stärke für alle Tiere
Gesamtzucker
(als
Saccharose
berechnet)
Gesamtzucker
plus Stärke
Kalzium
Natrium
Magnesium
Kalium
Phosphor für Fische, für andere
ausgenommen Tiere als
Zierfische Fische,
ausgenommen
Zierfische
Ergänzungs- Rohprotein für alle Tiere
futtermittel - Rohfaser
Mineralfutter- Rohasche
mittel Rohfett
Lysin
Methionin
Cystin
Cystin und
Methionin
Threonin
Tryptophan
Kalzium für alle Tiere
Phosphor
Natrium
Magnesium für Wiederkäuer für andere
Tiere als
Wiederkäuer
Kalium für alle Tiere
Ergänzungs- Rohprotein für alle Tiere
futtermittel - Rohfaser
Melassefutter- Gesamtzucker
mittel (als
Saccharose
berechtigt)
Rohasche
Rohfett für alle Tiere
Kalzium
Phosphor
Natrium
Kalium
Magnesium für Wiederkäuer für andere
> 0,5% Tiere als
Wiederkäuer
< 0,5% - für alle Tiere
Andere Rohprotein für alle Tiere, für andere
Ergänzungs- Rohfett ausgenommen andere Heimtiere als
futtermittel Rohfaser Heimtiere als Hunde Hunde und
Rohasche und Katzen Katzen
Kalzium für andere Tiere Heimtiere
> 5% als Heimtiere
< 5% - für alle Tiere
Phosphor für andere Tiere Heimtiere
> 2% als Heimtiere
< 2% - für alle Tiere
Magnesium für Wiederkäuer für andere
> 0,5% Tiere als
Wiederkäuer
< 0,5% - für alle Tiere
Natrium für alle Tiere
Kalium
Energiewert für Geflügel
(§ 31 Abs. 1
Z 12)
für Schweine,
Wiederkäuer und
Pferde
(Anlage 5)
Lysin Schweine für andere
Tiere als
Schweine
Methionin Geflügel für andere
Tiere als
Geflügel
Cystin für alle Tiere
Cystin und
Methionin
Threonin
Tryptophan
Stärke
Gesamtzucker
(als
Saccharose
berechnet)
Gesamtzucker
plus Stärke
Teil B
Erzeugniskategorien
I. Mischfuttermittel für Nutztiererömisch eins. Mischfuttermittel für Nutztiere
Anstelle der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse können bei der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln folgende Erzeugniskategorien angegeben werden:
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Kategorie Definition
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1. Getreide Körner aller Getreidearten und von
Buchweizen, ganz oder bearbeitet, von
denen lediglich die Schalen oder Spelzen
entfernt worden sind.
2. Erzeugnisse und Bei der Verarbeitung anfallende
Nebenerzeugnisse aus Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus
der Verarbeitung von Getreidekörnern, außer Ölen, die in
Getreidekörnern Kategorie 14 enthalten sind. Der
Rohfaseranteil dieser Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse darf einen Gehalt von
25% in der Trockensubstanz nicht
übersteigen.
3. Ölsaaten Ölsaaten und Ölfrüchte, ganz oder
bearbeitet, die lediglich von ihren
Schalen oder Hülsen befreit worden sind.
4. Erzeugnisse und Bei der Verarbeitung anfallende
Nebenerzeugnisse aus Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus
der Verarbeitung von Ölsaaten und Ölfrüchten, außer Ölen und
Ölsaaten Fetten, die in Kategorie 14 enthalten
sind. Der Rohfaseranteil dieser
Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse darf
einen Gehalt von 25% in der
Trockensubstanz nicht übersteigen, es sei
denn, sie enthalten mehr als 5% Rohfett
oder mehr als 15% Rohprotein in der
Trockensubstanz.
5. Erzeugnisse und Samen von Körnerleguminosen und ihre
Nebenerzeugnisse von Erzeugnisse sowie Nebenerzeugnisse außer
Körnerleguminosen Ölsaatenleguminosen, die in den
Kategorien 3 und 4 enthalten sind. Der
Rohfaseranteil dieser Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse darf einen Gehalt von
25% in der Trockensubstanz nicht
übersteigen.
6. Erzeugnisse und Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus
Nebenerzeugnisse von Knollen und Wurzeln, außer aus
Knollen und Wurzeln Zuckerrüben, die in Kategorie 7 enthalten
sind. Der Rohfaseranteil dieser
Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse darf
einen Gehalt von 25% in der
Trockensubstanz nicht übersteigen.
7. Erzeugnisse und Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus
Nebenerzeugnisse aus Zuckerrüben und Zuckerrohr. Der
der Zuckergewinnung Rohfaseranteil dieser Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse darf einen Gehalt von
25% in der Trockensubstanz nicht
übersteigen.
8. Erzeugnisse und Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der
Nebenerzeugnisse aus Verarbeitung von Früchten, mit einem
der Verarbeitung von Rohfasergehalt von höchstens 25% in der
Früchten Trockensubstanz, es sei denn, sie
enthalten mehr als 5% Rohfett oder
15% Rohprotein in der Trockensubstanz.
9. Trockengrünfutter Grün geerntete, künstlich oder natürlich
getrocknete, oberirdische
Futterpflanzenteile mit einem
Rohfasergehalt von höchstens 25% in der
Trockensubstanz, es sei denn, sie
enthalten mehr als 15% Rohprotein in der
Trockensubstanz.
10. Erzeugnisse mit hohem Ausgangserzeugnisse mit einem
Rohfasergehalt Rohfasergehalt von mehr als 25% in der
Trockensubstanz, wie Stroh, Hülsen,
Spreu, ausgenommen die in den
Kategorien 4, 8 und 9 enthaltenen
Erzeugnisse.
11. Milcherzeugnisse Bei der Verarbeitung von Milch anfallende
Erzeugnisse, ausgenommen die in
Kategorie 14 enthaltenen separierten
Milchfette.
12. Fischerzeugnisse Fische oder andere kaltblütige
Meerestiere oder Teile davon sowie die
bei ihrer Verarbeitung anfallenden
Erzeugnisse, ausgenommen Fischöl und
seine Erzeugnisse, die in Kategorie 14
enthalten sind, sowie Erzeugnisse mit
einem Aschegehalt von mehr als 50% in der
Trockensubstanz, die in Kategorie 13
enthalten sind.
13. Mineralstoffe Anorganische oder organische Stoffe mit
einem Aschegehalt von mehr als 50% in der
Trockensubstanz, ausgenommen Stoffe, die
mehr als 5% salzsäureunlösliche Asche in
der Trockensubstanz enthalten.
14. Öle und Fette Tierische und pflanzliche Öle und Fette
sowie die Erzeugnisse ihrer Verarbeitung.
15. Back- und Teigwaren Abfall- und Überschußerzeugnisse aus der
Back- und Teigwarenherstellung.
II. Mischfuttermittel für Heimtiererömisch zwei. Mischfuttermittel für Heimtiere
Anstelle der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse können bei der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Heimtiere folgende Erzeugniskategorien angegeben werden:
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Kategorie Definition
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1. Fleisch und tierische Alle Fleischteile geschlachteter
Nebenerzeugnisse warmblütiger Landtiere, frisch oder durch
ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht
sowie alle Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von
Tierkörpern oder Teilen von Tierkörpern
warmblütiger Landtiere.
2. Milch und Alle Milcherzeugnisse, frisch oder durch
Molkereierzeugnisse ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht,
sowie die Nebenerzeugnisse aus der
Verarbeitung.
3. Eier und Alle Eierzeugnisse, frisch oder durch ein
Eierzeugnisse geeignetes Verfahren haltbar gemacht,
sowie die Nebenerzeugnisse aus der
Verarbeitung.
4. Öle und Fette Alle tierischen und pflanzlichen Öle und
Fette.
5. Hefen Alle Hefen, deren Zellen abgetötet und
getrocknet worden sind.
6. Fisch und Fische oder Fischteile, frisch oder durch
Fischnebenerzeugnisse ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht,
sowie die Nebenerzeugnisse aus der
Verarbeitung.
7. Getreide alle Getreidearten, gleich welcher
Aufmachung, und die aus der Verarbeitung
des Getreidemehlkörpers gewonnenen
Erzeugnisse.
8. Gemüse Alle Arten von Gemüse und Hülsenfrüchten,
frisch oder durch ein geeignetes
Verfahren haltbar gemacht.
9. Pflanzliche Nebenprodukte aus der Aufbereitung
Nebenerzeugnisse pflanzlicher Erzeugnisse, insbesondere
Getreide, Gemüse, Hülsenfrüchte,
Ölfrüchte.
10. Pflanzliche Alle Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs,
Eiweißextrakte deren Proteine durch ein geeignetes
Verfahren auf mindestens 50% Rohprotein,
bezogen auf die Trockenmasse,
angereichert sind und umstrukturiert sein
können.
11. Mineralstoffe Alle anorganischen Stoffe, die für die
Tierernährung geeignet sind.
12. Zucker Alle Zuckerarten.
13. Früchte Alle Arten von Früchten, frisch oder
durch ein geeignetes Verfahren haltbar
gemacht.
14. Nüsse Alle Kerne von Schalenfrüchten.
15. Saaten Alle Saaten, unzerkleinert und grob
gemahlen.
16. Algen Alle Arten von Algen, frisch oder durch
ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht.
17. Weich- und Krebstiere Alle Arten von Krebs- oder Weichtieren,
Muscheln, frisch oder durch ein
geeignetes Verfahren haltbar gemacht,
sowie die Nebenerzeugnisse aus der
Verarbeitung.
18. Insekten Alle Arten von Insekten in allen
Entwicklungsstadien.
19. Bäckereierzeugnisse Alle Erzeugnisse aus der
Backwarenherstellung, insbesondere Brot,
Kuchen, Kekse sowie Teigwaren.