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Anlage 2
Mischfuttermittel
Teil A
Anforderungen und analytische Bestandteile
Der angegebene oder anzugebende Gehalt bezieht sich jeweils auf das Gewicht des Mischfuttermittels im jeweils gegebenen Zustand, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Der Wassergehalt des Futtermittels muß in den Fällen angegeben werden, in denen er folgende Werte übersteigt:
7% bei Milchaustauschfutter und anderen Mischfuttermitteln mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von mehr als 40%;
5% bei Mineralfuttermitteln, die keine organischen Stoffe enthalten;
10% bei Mineralfuttermitteln, die organische Stoffe enthalten;
14% bei den übrigen Mischfuttermitteln.
Bei Mischfuttermitteln, deren Feuchtigkeitsgehalt den in den vorstehenden Unterabsätzen genannten Gehalt nicht übersteigt, kann dieser Gehalt ebenfalls angegeben werden.
Der Gehalt an salzsäureunlöslicher Asche im Verhältnis zur Trockenmasse darf bei hauptsächlich aus Reisnebenerzeugnissen bestehenden Mischfuttermitteln 3,3% und in den anderen Fällen 2,2% nicht übersteigen.
Der Gehalt von 2,2% darf jedoch überschritten werden bei
Mischfuttermitteln mit zugelassenen Mineralbindemitteln,
Mischfuttermitteln, die zu mehr als 50% aus Zuckerrübenschnitzeln oder ausgelaugten Zuckerrübenschnitzeln bestehen,
Mischfuttermitteln, die für Zuchtfische bestimmt sind und zu mehr als 15% aus Fischmehl bestehen,
sofern dieser Gehalt als Prozentsatz des Futtermittels selbst angegeben wird.
Bei Mischfuttermitteln, deren Gehalt an salzsäureunlöslicher Asche den in den vorstehenden Unterabsätzen genannten Gehalt nicht übersteigt, kann dieser Gehalt ebenfalls angegeben werden.
Der Eisengehalt im Milchaustauscherfutter für Kälber mit einem Lebendgewicht von nicht mehr als 70 kg muß mindestens 30 mg/kg betragen, bezogen auf das Alleinfuttermittel mit einem Wassergehalt von 12%.
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Tierart oder Tiergattung
Futtermittel Analytische ____________________________________
Bestandteile Obligatorische Fakultative
und Gehalt Angabe Angabe
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Alleinfutter- Rohprotein für alle Tiere, für andere
mittel Rohfett ausgenommen andere Heimtiere als
Rohfaser Heimtiere als Hunde und
Rohasche Hunde und Katzen Katzen
Lysin für Schweine für andere
Tiere als
Schweine
Methionin für Geflügel für andere
Tiere als
Geflügel
Cystin für alle Tiere
Cystin und
Methionin
Threonin
Tryptophan
Energiewert für Geflügel
(§ 31 Abs. 1
Z 12)
für Schweine,
Wiederkäuer und
Pferde
(Anlage 5)
Stärke für alle Tiere
Gesamtzucker
(als
Saccharose
berechnet)
Gesamtzucker
plus Stärke
Kalzium
Natrium
Magnesium
Kalium
Phosphor für Fische, für andere
ausgenommen Tiere als
Zierfische Fische,
ausgenommen
Zierfische
Ergänzungs- Rohprotein für alle Tiere
futtermittel - Rohfaser
Mineralfutter- Rohasche
mittel Rohfett
Lysin
Methionin
Cystin
Cystin und
Methionin
Threonin
Tryptophan
Kalzium für alle Tiere
Phosphor
Natrium
Magnesium für Wiederkäuer für andere
Tiere als
Wiederkäuer
Kalium für alle Tiere
Ergänzungs- Rohprotein für alle Tiere
futtermittel - Rohfaser
Melassefutter- Gesamtzucker
mittel (als
Saccharose
berechtigt)
Rohasche
Rohfett für alle Tiere
Kalzium
Phosphor
Natrium
Kalium
Magnesium für Wiederkäuer für andere
> 0,5% Tiere als
Wiederkäuer
< 0,5% - für alle Tiere
Andere Rohprotein für alle Tiere, für andere
Ergänzungs- Rohfett ausgenommen andere Heimtiere als
futtermittel Rohfaser Heimtiere als Hunde Hunde und
Rohasche und Katzen Katzen
Kalzium für andere Tiere Heimtiere
> 5% als Heimtiere
< 5% - für alle Tiere
Phosphor für andere Tiere Heimtiere
> 2% als Heimtiere
< 2% - für alle Tiere
Magnesium für Wiederkäuer für andere
> 0,5% Tiere als
Wiederkäuer
< 0,5% - für alle Tiere
Natrium für alle Tiere
Kalium
Energiewert für Geflügel
(§ 31 Abs. 1
Z 12)
für Schweine,
Wiederkäuer und
Pferde
(Anlage 5)
Lysin Schweine für andere
Tiere als
Schweine
Methionin Geflügel für andere
Tiere als
Geflügel
Cystin für alle Tiere
Cystin und
Methionin
Threonin
Tryptophan
Stärke
Gesamtzucker
(als
Saccharose
berechnet)
Gesamtzucker
plus Stärke
Teil B
Erzeugniskategorien
Mischfuttermittel für Heimtiere
Anstelle der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse können bei der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Heimtiere folgende Erzeugniskategorien angegeben werden:
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Kategorie Definition
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1. Fleisch und tierische Alle Fleischteile geschlachteter
Nebenerzeugnisse warmblütiger Landtiere, frisch oder durch
ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht
sowie alle Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von
Tierkörpern oder Teilen von Tierkörpern
warmblütiger Landtiere.
2. Milch und Alle Milcherzeugnisse, frisch oder durch
Molkereierzeugnisse ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht,
sowie die Nebenerzeugnisse aus der
Verarbeitung.
3. Eier und Alle Eierzeugnisse, frisch oder durch ein
Eierzeugnisse geeignetes Verfahren haltbar gemacht,
sowie die Nebenerzeugnisse aus der
Verarbeitung.
4. Öle und Fette Alle tierischen und pflanzlichen Öle und
Fette.
5. Hefen Alle Hefen, deren Zellen abgetötet und
getrocknet worden sind.
6. Fisch und Fische oder Fischteile, frisch oder durch
Fischnebenerzeugnisse ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht,
sowie die Nebenerzeugnisse aus der
Verarbeitung.
7. Getreide alle Getreidearten, gleich welcher
Aufmachung, und die aus der Verarbeitung
des Getreidemehlkörpers gewonnenen
Erzeugnisse.
8. Gemüse Alle Arten von Gemüse und Hülsenfrüchten,
frisch oder durch ein geeignetes
Verfahren haltbar gemacht.
9. Pflanzliche Nebenprodukte aus der Aufbereitung
Nebenerzeugnisse pflanzlicher Erzeugnisse, insbesondere
Getreide, Gemüse, Hülsenfrüchte,
Ölfrüchte.
10. Pflanzliche Alle Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs,
Eiweißextrakte deren Proteine durch ein geeignetes
Verfahren auf mindestens 50% Rohprotein,
bezogen auf die Trockenmasse,
angereichert sind und umstrukturiert sein
können.
11. Mineralstoffe Alle anorganischen Stoffe, die für die
Tierernährung geeignet sind.
12. Zucker Alle Zuckerarten.
13. Früchte Alle Arten von Früchten, frisch oder
durch ein geeignetes Verfahren haltbar
gemacht.
14. Nüsse Alle Kerne von Schalenfrüchten.
15. Saaten Alle Saaten, unzerkleinert und grob
gemahlen.
16. Algen Alle Arten von Algen, frisch oder durch
ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht.
17. Weich- und Krebstiere Alle Arten von Krebs- oder Weichtieren,
Muscheln, frisch oder durch ein
geeignetes Verfahren haltbar gemacht,
sowie die Nebenerzeugnisse aus der
Verarbeitung.
18. Insekten Alle Arten von Insekten in allen
Entwicklungsstadien.
19. Bäckereierzeugnisse Alle Erzeugnisse aus der
Backwarenherstellung, insbesondere Brot,
Kuchen, Kekse sowie Teigwaren.